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Autor Thema: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk  (Gelesen 18881 mal)

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Offline Hamster

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« am: 14. Februar 2006, 17:35:50 »
Hallo Mitstreiter,

hat schon jemand Erfahrungen gesammelt mit der Gasgesellschaft Kerken / Wachtendonk. Ich habe Widerspruch (§ 315, BGB) eingelegt und die Abschläge gekürzt. Die Einzugsermächtigung wurde zurückgegeben und ich überweise jetzt die Abschläge per Einzelüberweisung. (Mahnungen wurden angekündigt, sind aber bisher noch nicht eingetroffen.
Ich würde mich gerne mit Anderen austauschen, die ebenfalls Kunde des o.g. Unternehmens sind und schon Erfahrungen mit deren \"Taktik\" gemacht haben.

Gruß
Hamster

Offline Cremer

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #1 am: 14. Februar 2006, 17:37:16 »
@Hmaster,

ich nehme an, Sie haben die Einzugsermächtigung nur begrenzt, nicht zurückgenommen
MFG
Gerd Cremer
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Offline Hamster

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #2 am: 14. Februar 2006, 17:39:55 »
Ja, ich habe sie begrenzt. Dieses wurde nicht akzepziert und die Einzugsermächtigung wurde vom Versorger gelöscht bzw. zurückgegeben.

Hamster

Offline ALenz

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #3 am: 19. Februar 2006, 17:16:47 »
Hallo Hamster,
mache zur Zeit die selben Erfahrungen wie du.
Die Mahnung habe ich erhalten incl. gerichtl. Mahnverfahren Androhung.
Ich werde morgen Einspruch einlegen und meine Bank informieren, wegen des mögliche gerichtl. Mahnverf. Meine Frau war in einer Bank tätig, daher weiss ich, das gerichtl. Mahnverfahren in die Schufa aufgenommen werden.

Ich bin mir auch nicht mehr so sicher, ob meine Einsprüche nicht in das leere laufen, da zum 01.04.2006 die freie Gasanbieterwahl möglich sein soll.

Sonst werde ich weitermachen, denn im Tarif Midi wurde der Preis um 24% angehoben und bis heute wieder um 25%.
Wäre schön wenn wir in Erfahrungsaustausch gehen könnten bezgl. der Gasgesellschaft.  By the way, hast du dir schonmal die Gaspreis Tabelle angesehen ? Die Stadtwerke Kempen sind 20% preiswerter als Wachtendonk !
 (Kfm Abwicklung Stadtwerke Kempen !!!!!)

Offline Cremer

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #4 am: 19. Februar 2006, 17:43:35 »
@ALenz,

lassen Sie sich doch nicht einschüchtern von den Ankündigungen der Energieversorger in Deutschland, \"Der Gasmarkt wirtd im April oder früher (am besten morgen :wink: ) liberalisiert!!

Es sind nur Gasanbieterwechsel in den gleichen Töchtern eines Unternehmens möglich, z.B. E.ON bei ihren Töchtern E.ON Ruhr, E.ON Westfalen, E.ON Bayern, Thüga, etc.

Da ist kein Wettbewerb!!

Sie bekommen nur auf dem Papier einen anderen Liefranten vorgegaukelt, die Preiskonditionen etc. sind die gleichen.

Das hat auch das Bundeskartellamt bereits erkannt.

Die Zuwegeführung des Gases läuft so immernoch die gleichen Wege und keine anderen zum Endversorger.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Hamster

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #5 am: 20. Februar 2006, 17:47:34 »
@ALenz

Hallo Mitstreiter,
freue mich, dass ich nicht alleine bin.
Ich habe soeben meinen Widerspruch aufgrund der Mahnung verfasst.
Im ersten Einspruch mit dem Musterbrief hatte ich lediglich die Preiserhöhungen angesprochen und gegen diese gem. § 315 Einspruch eingelegt. Nachdem ich nun hier im Forum an verschiedenen Stellen gelesen habe, dass man gegen den \"Gesamtpreis\" Einspruch einlegen soll, habe ich das jetzt in meinen Entwurf für den Einspruch gegen die Mahnung eingearbeitet.
Du schreibst, dass du bei deiner Bank etwas veranlasst hast (Schufa), das verstehe ich nicht. Muss man das machen? Was kann man damit verhindern/ erreichen?
Preisvergleiche mit anderen Anbieter habe ich noch nicht angestellt. Ein Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt wäre wohl auch nicht ratsam. Man kann wohl davon ausgehen das in der jetzigen Situation jeder Anbieter die Verträge so gestaltet, dass der Kunde am Ende der \"Verlierer\" ist, auch wenn im Moment der Preis günstiger erscheint.

Gruß Hamster

Offline im

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Offline hugobertram

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #7 am: 09. Januar 2007, 21:33:17 »
Hallo zusammen,

den Widerspruch habe ich schon vor einiger Zeit verfasst. Danach folgte etwas Schriftverkehr was die Anerkennung des Widerspruches durch die Gasgesellschaft angeht. Jetzt ist die Jahresabrechnung gekommen und die angekündigte Kürzung wird greifen. Schauen wir mal was passiert.

Sonnige Grüße

Hugobertram :D

Offline Cremer

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #8 am: 09. Januar 2007, 23:33:29 »
@hugobertram,

also die eigene Jahresrechnung erstellen :idea:
MFG
Gerd Cremer
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Offline Hamster

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #9 am: 10. Januar 2007, 08:48:14 »
@ hugobertram.
@ cremer,

genau das habe ich gestern gemacht; die eigene Jahresrechnung erstellt. (auf der Basis Tarifstand Sept. 2004) Diese werde ich heute meinem Versorger zusenden. Habe auch nochmals auf meinen bestehenden Widerspruch hingewiesen und darum gebeten auf Mahnungen zu nicht fälligen Forderungen zu verzichten.

Gruß
hamster

Offline hugobertram

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #10 am: 10. Januar 2007, 22:04:50 »
Hallo!
Meine eigene Abrechnung wird in den nächsten Tagen erstellt. Mit einem keinen Sicherheitszuschlag versehen warte ich die Reaktion des Versorgers ab. Langsam wird\'s spannend. Gerne werde ich berichten.

Sonnige Grüße

Hugobertram

Offline Cremer

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #11 am: 10. Januar 2007, 23:34:53 »
@hugobertram

Kein Sicherheitszuschlag  :!:
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Offline hugobertram

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #12 am: 11. Januar 2007, 17:45:46 »
Entschuldigung! Natürlich war ein "kleiner" Sicherheitszuschlag gemeint.
 :shock:

Offline Hamster

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #13 am: 27. Januar 2007, 12:00:16 »
Hallo zusammen,
nachdem ich meine Jahresrechnung erhalten habe, habe ich meine eigene "Rechnung" aufgemacht und sie meinem Versorger mitgeteilt. Danach ergab sich eine "kleine" Nachzahlung die ich termingerecht überwiesen habe. Desweiteren habe ich dem Versorger mitgeteilt, dass ich die von ihm neu festgesetzten Abschlagsbeträge auch in Zukunft nicht akzeptiere und meine selbst ermittelten Abschlagsbeträge genannt, die ich in Zukunft termingerecht zahlen werde. Natürlich habe ich in diesem Schreiben auch nochmals betont, dass ich meinen Widerspruch gemäß § 315 BGB (Preiserhöhungen + Gaspreis insgesamt) in vollem Umfang aufrecht erhalte.
Heute bekomme ich Post mit sinngemäß folgendem Inhalt:

-mein Widerspruch wird auch weiterhin nicht anerkannt.
-man beruft sich erneut auf Bundes- und Landeskartellamt, die ja schließlich alles prüfen würden. (Dazu habe ich in der Vergangenheit bereits ausführlich Stellung genommen)
-man verweist auf ein mir im letzten Jahr zugesandtes Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. (auch hierzu hatte ich seinerzeit ausführlich Stellung genommen.
-man besteht auf die Zahlung der bisherigen Forderung und auch auf die zukünftige Zahlung der festgesetzen Abschläge.
-abschließend teilt man mir mit, dass die gesamte Gaswirtschaft interessiert ein für März 2007 angekündigtes Grunsatzurteil des BGH zum Thema Billigkeit erwarte. Angeblich soll hier entschieden werden, dass Unternehmen die nachweislich nur die Bezugskostensteigerung an ihre Kunden weitergeben, dies auch tun dürfen.
Sollte so entschieden werden, geht mein EVU davon aus, dass sie dann die ausstehenden Forderungen einklagen können.

Zwei Fragen drängen sich mir auf:
1. Was wird da im März 2007 vor dem BGH tatsächlich verhandelt ?
2. Sollte es wirklich um die Weitergabe der Bezugskostensteigerung gehen, ist doch noch lange nicht die Billigkeit des Gaspreises meines EVU nachgewiesen. Oder?

Vielen Dank für jede Antwort

Grüße vom Niederrhein

Hamster

Offline Cremer

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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
« Antwort #14 am: 28. Januar 2007, 19:47:45 »
@Hamster,

wenn auch da im März eine Entscheidung fällt, ist dies noch keine endgültige Entscheidung.

Die Sache geht weiter.

Ferner brauchen Sie die BGH Entscheidung nicht anerkennen, weil Sie vermutlich einen ganz persönlichen Fall haben, wo die BGH Entscheidung nicht passt.

Der Versorger muss gegen Sie klagen, wenn Sie hart in Ihrer Haltung auf Nachweis der Billigkeit bleiben. Da nutzen dem Versorger auch nicht die schönsten Verweise auf versorgerfreundliche Urteile.
MFG
Gerd Cremer
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