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Autor Thema: Frage zur Abrechnung 2005  (Gelesen 8390 mal)

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Offline Frank Striewe

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Frage zur Abrechnung 2005
« am: 02. Februar 2006, 09:12:49 »
Hallo leibe Mitstreiter,

ich habe zwei Fragen.

1. Bis zum Jahre 2004 lag mein Gasverbrauch immer knapp über 30.000 kWh. In diesem Bereich lag bei E.ON Westfalen-Weser die jährliche Grundgebühr bei 120 Euro. Im Jahre 2005 habe ich aber nur etwa 24.000 kWh verbraucht. Bis zur Gaspreiserhöhung am 01.10.2004 wäre hierfür die jährliche Grundgebühr nur 84 Euro. Ich habe der damaligen Erhöhung mit dem Musterschreiben widersprochen, habe aber auch gleichzeitig der Erhöhung der Grundgebühr widersprochen. Kann ich bei der Berechnung der tatsächlichen Kosten für 2005 und der Errechnung der Abschlagzahlung 2006 nun mit der Grundgebühr von 84 Euro rechnen? Mit der Erhöhung zum 01.10.2004 hat E.ON allerdings seine Tarifstruktur verändert. Seit dem gilt auch für einen Verbrauch von 24.000 kWh eine Jahresgrundgebühr von 120 Euro.
2. Durch meinen geringeren Verbrauch, habe ich nun ein Guthaben bei E.ON (laut EON etwa 70 Euro, nach meinen Berechnungen etwa 270 Euro). Kann ich dieses Guthaben nun mit meinen Abschlagzahlungen 2006 verrechnen? Das hieße, ich wurde meine erste Abschlagzahlung erst im April 2006 leisten. Ist das Verfahren so korrekt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Frank

Offline hollmoor

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #1 am: 02. Februar 2006, 09:33:53 »
Du hast es leider versäumt,die Abschläge in 2005 zu kürzen,so das es nun zu einem,nach deiner Berechnung der alten Preise,hohen Guthaben gekommen ist.
Wenn ich die umfangreichen Beiträge zu diesem Thema im Forum richtig gelesen habe,darf man das Guthaben auf Basis alter Preise basiert,nicht verrechnen.Du kannst es ja versuchen,wäre gespannt,wie der Versorger reagiert!
Es wird immer wieder geraten,die Abschläge so weit unten zu halten,das garnicht erst ein Guthaben zustande kommen kann.
Dazu mußt du allerdings regelmäßig deinen Verbrauch kontrolieren und durchrechnen.Achte also darauf,dass du in 2006 deine Abschläge immer so hälst,das in der kommenden Rechnung f.2006 kein Guthaben entstehen kann.(Da sind Nachzahlungen immer besser)
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Sprock

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #2 am: 02. Februar 2006, 10:14:48 »
@hollmoor

Wenn ein Kunde mit einem der Musterbriefe widersprochen hat, und sich aufgrund eines Minderverbrauchs für ihn ein rechnerisches Guthaben aufgrund der Preise von Sept. 2004 ergibt kann er sehrwohl diese Guthaben mit den neuen Abschlägen verrechnen.

@Frank Striewe

Da es um den gesamten Gaspreis geht ist auch die Grundgebühr betroffen.
In Ihrem Fall rechnen Sie mit dem alten Betrag von 84 Euro aus 2004.
Das EON Guthaben lassen Sie sich auszahlen, den Rest verrechnen Sie mit den Abschlägen.
Teilen Sie EON WW ihr Vorgehen schriftlich mit.

Schönen Gruß

P. Sprockhoff
BI \"Gaspreise-runter\" Paderborn

Offline hollmoor

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #3 am: 02. Februar 2006, 10:55:51 »
@Sprock
Habe mal mehrere Treads zurückverfolgt und mehrere Beiträge sagen aus:
Sofern sie ein Guthaben beim Versorger haben,müßten sie einen Rückforderungsproßess anstrengen!
Also Vorsicht!!!
Vielleicht meldet sich mal einer der Herren RA,s hierzu noch zu Wort,die müßten es genau wissen!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Frank Striewe

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #4 am: 02. Februar 2006, 13:48:05 »
Hallo,

erst mal vielen Dank.

EON schreibt mir ja, das ich ein Guthaben von 70 € habe. Auch dieses wird von EON mit meiner Abschlagzahlung für Februar verrechnet. Ich mach ja nichts anderes, nur mit einer anderen Summe.
@Sprock

Ich glaube nicht das EON mir das Guthaben auszahlt.

Anonymous

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #5 am: 02. Februar 2006, 13:56:57 »
Das ist ja auch das regulere Guthaben auf Basis neuer Preise und wird daher auch korrekt verrechnet.
Aber die andere genannte Summe kommt auf Basis ihrer Berechnung nach altem Preise zustande und kann meiner Meinung nach nicht
mit den neuen Abschlägen verrechnet werden.
Wenn sich keiner der Herren RA,s mehr zu Wort meldet,versuchen sie es doch mal per PN an Graf Koks o.Fricke.Vielleicht gibt einer Auskunft.

Offline Schwalmtaler

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #6 am: 03. Februar 2006, 11:33:43 »
m.E. ist es ganz egal, ob der Versorger sein berechnetes Guthaben oder der Verbraucher das von ihm ermittelte Guthaben verrechnet. Entweder darf verrechnet werden oder nicht. Und wenn - wie in den meisten Fällen - die Versorger selbst auch verrechnen, würde ich auch mit den kommenden Abschlägen verrechnen.

Ich selbst hatte aber die alten Abschläge schon so weit runtergesetzt, das selbst nach meiner Rechnung noch eine Nachzahlung fällig war. Bei der Abschlagsberechnung habe ich wieder den aktuellen Verbrauch mit altem Preis zugrunde gelegt. Werde aber wie schon oft beschrieben meinen Verbrauch monatlich kontrollieren und die Zahlungen im Auge halten. Mann kann ja den letzten Abschlag mal nicht zahlen, wenn man nach seiner Rechnung eine Überzahlung vermeiden will.

Mein Vorgang findet sich im Forum Stadt/Versorger unter \"EVS / NVV Raum MG und Viersen\"

Gruß
Schwalmtaler

Offline hollmoor

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #7 am: 03. Februar 2006, 11:46:45 »
Die Antwort zu dem Thema hat nun Graf Koks in \"Ich brauche dringend Hilfe\"gegeben.Nun dürfte doch alles klar sein.
Die Verrechnung erfolgt also auf eigenes Risiko.Deshalb lieber Guthaben am Jahresende vermeiden!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Anonymous

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #8 am: 04. Februar 2006, 17:12:00 »

Offline Frank Striewe

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #9 am: 07. Februar 2006, 10:46:12 »
Hallo,

ich habe E.ON angeschrieben, und Ihnen mitgeteilt, das mein Guthaben gem. des alten Preise aus 10/2004 deutlich höher ist als von E.ON berrechnet. Ich habe E.ON gebeten mir mein Guthaben auszuzahlen, ansonsten ginge ich davon aus, das ich mein Guthaben mit den Abschlagzahlungen in 2006 verrechnen könne. Bin mal auf die Antwort gespannt.

Gruß
Frank

Offline hollmoor

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #10 am: 07. Februar 2006, 10:54:58 »
Viel Glück!Ich kenn die Antwort jetzt schon.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Kampfzwerg

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #11 am: 07. Februar 2006, 15:00:24 »
Hallo Frank,

das wird nichts werden, einen ähnlichen Fall hatte ich auch.
Schauen Sie mal unter

Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser

EON wird Ihnen nur den Teil des Guthabens auszahlen, der nach d e r e n Berechnung fällig ist.
Unter Zugrundelegung der a k t u e l l e n Grund- und Arbeitspreise.

Vielleicht hilft auch das:
Rückwirkender Widerspruch

Liebe Grüße

Kampfzwerg

Offline hollmoor

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Frage zur Abrechnung 2005
« Antwort #12 am: 07. Februar 2006, 15:09:18 »
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005


Oder hier die Antwort von Graf Koks an Schwalmtaler
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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