Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kartellbehörde: § 315 BGB anwendbar
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RR-E-ft:
Entgegen dem nicht rechtskräftigen Gaspreisurteil des Landgerichts Karlsruhe, welches in dieser Frage allein steht, weist auch die Landeskartellbehörde Hessen darauf hin, dass sich Kunden unter Berufung auf § 315 BGB gegen überhöhte Preise zur Wehr setzen können:
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?uid=37740d99-ba7d-6801-a3b2-17197ccf4e69
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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