Energiepreis-Protest > Rheinhessische Ingelheim

Rheinhessische Ingelheim : Funkstille nach Wiederspruch

(1/3) > >>

Stefan P.:
Hallo,

nachdem ich dieses Forum schon seit einiger Zeit verfolge, habe ich mich endlich registriert.  Also kurz ein Hallo an Alle und folgende Frage:

Ich habe bei der Jahresabrechnung 2005 Widerspruch auf die Gaspreiserhöhungen (ca. 25%) aufgrund §315 geltend gemacht, worauf die Rheinhessische mir antwortete, dass eine Zahlungspflicht aufgrund § 30 AVBGasV bestehe. Diesem habe ich nun nochmals geantwortet, bzw. widersprochen aufgrund des Urteils des BGH vom 05.07.2005. (X ZR 99/04). Gleichzeitig habe ich auch der neuen Gaspreiserhöhung zum 01.01.2006 widersprochen. Dann war erstmal ca. 2-3 Wochen Pause.
Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem man bedauert, dass die aktuelle Preisentwicklung am internationalen Gasmarkt zu solchen misslichen Kundenbeziehungen führen würde. Weiter schreibt die Rheinhessische, dass sie sich wieder melden würde. Also keine Drohgebärden, etc...

Was ist davon zu halten?

Grüsse
Stefan P.

Cremer:
@Stefan P.

was gibt denn die Jahresrechnung her?

Nachzahlung oder Guthaben?

Bei Guthaben, haben Sie eben geloost.

bei Nachzahlung können Sie auf der Preisbasis sept. 2004 die Gegenrechnung aufmachen.

Stefan P.:
Es ergab eine Nachzahlung. Ich habe entsprechend abgezogen.

Cremer:
@Stefan P.

Dann wird sich der versorger nochmals melden. Bei uns in Bad Kreuznach werden sich die SW jetzt überlegen, ob sie auf die Differenz (Forderung 809 €, Nachzahlung 156 €) klagen.

Stefan P.:
Hallo,
vor einigen Tagen flatterte mir die Schlussrechnung, wegen Stromanbieterwechsel ins Haus. Dort steht sehr dezent und unscheinbar plötzlich zusätzlich die gesamte Forderung der Jahresabrechnung aufgelistet, obwohl ich den gekürzten Betrag bereits Anfang Januar überwiesen hatte. Ich hatte dies der Rheinhessische sogar schriftlich mitgeteilt und der Eingang meines Schreibens wurde bestätigt.

Die versuchen es mit allen Tricks (\"der merkt das bestimmt nicht\"), an mein Geld zu kommen, was ich dann hinterher wieder mühsam einklagen müsste.
Ich bin jetzt mal gespannt, wie die sich da rausreden wollen.......

Grüsse
Stefan P.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln