Hallo Cescoraner !
Wenn in den letzten 3 Jahren bei Ihnen keine Mahnungen,Zahlungsaufforderungen,Rechnungen etc. eingegangen sind dann ist diese spaete Rechnung hinfaellig,der Anspruch auf Begleichung verjaehrt.Checken Sie in der Rechnung/Mahnung ob Ihnen Zinsen fuer die 3 Jahre berechnet wurden.Ist das nicht der Fall den ahnt wohl auch der Glaeubiger das er auf wackeligen Boden steht,ab 30 Tagen Zahlungsverzug darf naehmlich ein Zinssatz -welcher sich an den \"uebliche\" Saetzen orientiert- berechnet werden..Setzen Sie sich mit der Verbraucherberatung in Verbindung,diese wird Ihnen die genaue juristische Lage erlaeutern , so weit ich weiss ist vor etwa einem Jahr eine neue Regelung speziell fuer diese Faelle vom Gesetzgeber getroffen worden,hatte etwas mit Insolvenzverfahren zu tun so weit ich mich erinnere.Handeln Sie auf jeden Fall,sonst kommt der Gerichtsvollzieher , um einen Titel gegen Sie zu erwirken reicht der Gang des Klaegers zum Gericht,dieses stellt den Titel OHNE Pruefung auf Rechtsmaessigkeit aus!
AlsoVerbraucherzentrale,Widerspruch einlegen.
Alles Gute !