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Autor Thema: SW Wachenheim, Strompreiserhöhung, FRAGE  (Gelesen 6247 mal)

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Offline Mr.RoBe

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SW Wachenheim, Strompreiserhöhung, FRAGE
« am: 10. Februar 2006, 12:24:45 »
Hallo,
ich habe aufgrund der Infos hier unter http://www.energieverbraucher.de Widerspruch bei der letzten Strompreiserhöhung zum 01.01.2006 wegen Unbilligkeit §315 GBG Widerspruch erhoben.

Als Antwort schreiben mir die SW Wachenheim, dass diese von der SW beantragten Strompreiserhöhungen, vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz am 20.12.2006 genehmigt wurden und ich ganz beruhigt sein kann, da das Ministerium als Landeskartellbehörde den Antrag der SW und die dazu gehörenden Kalkulationsgrundlagen intensiv geprüft hat. Das Ministerium hat nämlich die beantragten Strompreiserhöhungen nicht in voller Höhe genehmigt, d. h. ein Teil des höheren Bezugspreises kann nicht an die Kunden weiter gegeben werden, die gehen zu Lasten der Stadtwerke Wachenheim.

3. Wir sind auch nur der Landeskartellbehörde gegenüber verpflichtet, die gesamte betriebswirtschaftliche Kalkulation offen zu legen. Die Strompreiserhöhung entspricht sehr wohl der Billigkeit nach § 315 BGB, weil wir lediglich einen Teil der gestiegenen Bezugskosten gewinnneutral an unsere Kunden weitergeben. Der Strommarkt ist seit 1999 liberalisiert. Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihnen etwas vorenthalten oder wir mit den Strompreisen zu teuer sind, so haben Sie das Recht, sich einen neuen Stromlieferanten zu suchen. Vielleicht haben Sie zudem das Glück und finden einen preiswerteren.

Meine Frage, habe ich da überhaupt Chancen den Strompreis zu minimieren, oder haben die SW Recht? Wie soll ich weiter verfahren? Gem. Recherche im Internet sind die SW Wachenheim, allerdings schon die günstigsten, finde jedoch auch das ist immer noch zu teuer!

Danke im Voraus für Feedback

Offline Cremer

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SW Wachenheim, Strompreiserhöhung, FRAGE
« Antwort #1 am: 10. Februar 2006, 12:33:44 »
@Mr.RoBe

Das MWVlW hat nur die Strompreise \"gedeckelt\". d.h. Sie prüft nicht die Preise auf Auskömmlichkeit und den Einzelkalkulationsfaktoren. Dem MWVLW wird nicht die Kalkulationsfaktoren vorgelegt. Es prüft nur, ob jemand zu stark erhöht.

verfahren Sie weiter mit Widerspruch gemäß Musterbrief, kürzen der Abschläge etc.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Mr.RoBe

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SW Wachenheim, Strompreiserhöhung, FRAGE
« Antwort #2 am: 10. Februar 2006, 13:09:25 »
Ich bin etwas bezüglich der Antwort von Hr. Cremer irritiert, der Verweis auf die Liberalisierung ist doch nicht so einfach vom Tisch zu wischen. Können die SW den Vertrag nicht einfach Kündigen mit dem Hinweis auf die Liberalisierung des Strommarktes?

Ich habe Widerspruch mit Hilfe des Musterschreibens gestellt und der hier aufgeführte Text war die Antwort der SW.

Nach telefonsicher Rücksprache meinte der Sachbearbeiter, ich müsse nochmals mitteilen, dass ich nicht den vollen Gaspreis und Strompreis zahlen will, da ich ja kein Recht dazu habe (Verweis auf §30 AVBGasV für Gas). Den Abschlag für Gas habe ich um 5 EUR/Monat gekürzt. Der Abschlag für Strom entspricht dem Verbrauch des Vorjahres (also 2005) zu den Preisen von 2005. Hier kann ich ja erst abziehen, wenn die SW zum Ende des Jahres einen neuen Bescheid zusendet.

Muss ich denen jetzt noch mitteilen, dass ich das Gas gekürzt habe aufgrund §315 BGB und den erhöhten Strompreis für 2006 zum Ende des Jahres auch nicht zahlen will? Oder soll ich vorsorglich einen RA konsultieren, wenn ja, ich habe keinen hier in meiner Nähe (PLZ 67157) gefunden, den Sie bisher empfehlen können????

Danke für die Hinweise

 

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