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e.on Thüringer Energie AG verschickt Mahnungen und droht mit Klagen 2007-04-18 13:52 Verbraucherzentrale rät: Kühlen Kopf bewahrenKunden der E.ON Thüringer Energie AG, die sich gegen die letzten Preiserhöhungen wehren, erreichten in den vergangenen Tagen Schreiben ihres Gaslieferanten. Eine Reihe von Kunden, unter anderem auch Kunden mit Sondertarifen, wandten sich gegen die letzte Gaspreiserhöhung mit der Forderung, der Gasversorger möge die Billigkeit, das heißt die Angemessenheit der Preiserhöhung nachweisen. E.ON versendet nun Mahnungen. In den Mahnschreiben behauptet E.ON, der Widerspruch gegen die Preiserhöhungen gemäß § 315 BGB berechtige nicht dazu, die Zahlung der Preiserhöhung zu verweigern. E.ON stellt die Rechtslage falsch dar. Es ist seit langem in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Preiserhöhung nicht fällig ist, wenn sie nicht der Billigkeit entspricht, das heißt, angemessen ist. Die Billigkeit muss der Versorger nachweisen. Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich zur Zeit mit den Erfordernissen des Nachweises der Billigkeit einer Gaspreiserhöhung. Der ursprünglich für den 14. März anberaumte Verkündungstermin in diesem Verfahren wurde kurzfristig abgesagt. Der Grund ist, dass die BGH-Richter auf einige Fragen gestoßen sind, die entscheidungserheblich sind. Die Ausgangspreise sollen nun doch in die Billigkeitskontrolle einbezogen werden. Gastarife können auch dann unbillig sein, wenn die Preiserhöhungen zwar nachvollziehbar seien, aber bereits die Ausgangspreise zu hoch waren. Die Entscheidung könnte im Juni fallen und sollte in jedem Fall abgewartet werden. E.ON versucht nach Ansicht der Verbraucherzentrale mit den Mahnschreiben einer möglicherweise ungünstigen Entscheidung für das Unternehmen vorzugreifen. Kontakt: Dirk WeinsheimerRufnummer: 0361 55514-0
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