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Autor Thema: e.on Thüringer Energie  (Gelesen 57980 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline Tomas

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #31 am: 17. November 2006, 16:24:31 »
Die äußeren Umstände machen unser Bemühen, die Preise konstant zu halten, zunichte. Zum 1. Januar 2007 wird die Umsatzsteuer von 16% auf 19% angehoben! Damit steigt der vom Staat einbehaltene Stropreis von derzeit ca.40 Cent je Euro Stromkosten noch weiter. Zusätzlich gestiegene Beschaffungskosten machen eine Preisanpassung unumgänglich. :cry:

So steht es in der heute persönlich zugestellten Strompreiserhöhungs- Ankündigung.
Der Tarif heißt ThüringenStrom.privat und die Preise gelten auch für die bisherigen Produkte POWERhome,-private und -family.

Demnach kostet ab Januar 2007 die kWh inkl. 19 % USt. 18,90 Ct/kWh und der Grundpreis 8,26 Euro im Monat.
Alle kWh- Nettopreise beinhalten Netznutzungsentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgaben, Entgelte für Messung und Verrechnung sowie KWK und EEG

Wie hoch liegt eigentlich der angemessene Strompreis nach der Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr ?? :?:

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #32 am: 17. November 2006, 17:26:09 »
@Tomas

Was soll man gegen die äußeren Umstände auch tun, die Börsenaufsicht hat schließlich den Endesa- Deal freigegeben. :D

Wo der angemessene Preis liegt, kann keiner sagen, der die konkreten Kosten nicht kennt. Einige können aber ganz gut im Kaffeesatz lesen....


Das dürfte indes vollkommen egal sein.

Zunächst kommt es darauf an, in den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag zu sehen, der bisher nicht gekündigt wurde, ob in diesem überhaupt eine wirksame Preisänderungsklausel enthalten ist. Ist dies nicht der Fall, sind einseitige Preisänderungen ausgeschlossen und es gilt deshalb der vereinbarte Anfangspreis (netto) weiter, ohne dass es noch auf irgend etwas anderes ankommt.

Ob E.ON seinen Strom nun "heißer.Feger", "kalte.Abzock" oder "Dumm.zahltmehr" nennen möchte, ist dabei vollkommen belanglos, weil der Vorbehalt einseitiger Vertragsänderungen regelmäßig gem. § 307 BGB unwirksam ist.

Also einfach freundlich zurückschreiben, dass man kein wirksam vereinbartes Recht auf einseitige Preisänderungen erkennen kann, hilfsweise die Erforderlichkeit und Angemessenheit durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kosten- und Preiskalkulation verlangt und bis dahin nur die ursprünglich vereinbarten  Preise weiterzahlt.

Insbesondere sollte man an einen nachvollziehbaren und prüffähigen Nachweis darüber verlangen, dass die von der Bundesnetzagentur verfügte Senkung der Netzentgelte tatsächlich vollständig weitergegeben wurde (vgl. Säcker, RdE 2006, 65 ff.).

Dabei kann man auf den Beschluss des LG Gera vom 08.11.2006 und das Schreiben des Bundeskartellamtes verweisen.

Lassen Sie sich insbesondere genau vorrechnen, dass derzeit wirklich 40 Prozent der Stromkosten auf Steuern und Abgaben entfallen. Das stimmt nämlich oft bei genauer Betrachtung gar nicht. Der Preis einer Kilowattstunde Strom errechnet sich nämlich nicht nur aus dem Arbeitspreis, sondern auch aus dem anteiligen Grundpreis, der auf jede einzelne Kilowattstunde entfällt.

Das Schreiben sollte man ggf. auch persönlich zustellen lassen, also an einen Zugangsnachweis denken und dann abwarten, ggf. was für wundersame Erklärungen einem noch ins Haus flattern. :wink:

Den Preis und dessen Zusammensetzung aus den einzelnen Bestandteilen sollte man sich ganz genau erläutern lassen ( § 42 Abs. 6 EnWG).

Don´t worry, be happy. :D

Offline SKnuepfer

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #33 am: 29. November 2006, 12:23:01 »
Hallo Herr Fricke,

auf Ihre Mitteilung ...

ENTLASTUNG
08.08.2006, 08:25 Uhr

Nach Netzentgeltsenkung: E.ON senkt rückwirkend die Strompreise


muß ich im aktuellen Falle mal nachfragen.

Gilt diese Preissenkung nur für Normaltarife bis Dez. 2007 ?

Habe vor wenigen Tagen eine Mitteilung der Eon.Thüringen
über eine deftige Erhöhung insbesonders meines Sonder-
tarifes (power.therm) im Niedertarif (ca. 23%) sowie im
Hochtarif (ca. 19%) erhalten.

Kann leider hier auch nicht auf andere Anbieter wechseln,
da dies ein Sonderabkommen der ehemaligen TEAG war/ist.
Andere bieten NT/HT Tarife nicht an. Eigentlich bin ich ausgeliefert !?!

Wie soll ich darauf konkret reagieren? Habe erstmal einen
normalen 3-Zeiler nach Jena geschickt. Telefonate erfolglos,
waren nur Call-Center-Damen dran die Ihren "Spruch" gemacht
haben.

Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße aus LBS

S.Knüpfer

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #34 am: 29. November 2006, 19:38:19 »
Gesunkene Netzentgelte sind an alle Kunden weiterzugeben:

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/Aufsatz_Saecker_RdE_2006_65ff.pdf (Seite 66)


Dafür ist keine Aufspaltung der bisherigen All- Inclusive- Verträge in einen Netznutzungsvertrag und einen reinen Stromlieferungsvertrag notwendig (Argument: § 42 Abs. 6 EnWG).

Gesunkene Netzentgelte fänden sich dabei als solche im Netznutzungsvertrag wieder, Beschaffungskosten für Strom im reinen Stromlieferungsvertrag. Die Strombeschaffung der Stromversorger erfolgt nach solchen gesonderten Verträgen.

Möglicherweise könnte sogar eine entsprechende Aufspaltung der Endverbraucherverträge verlangt werden und diese zur notwendigen Preistransparenz führen.

Warum eigentlich nicht?

Selbst Hauhaltskunden haben einen eigenen gesonderten Anspruch auf Netznutzung zu den Entgelten nach StromNEV.

Die Höhe der Netznutzungsentgelte kann nicht davon abhängen, von welchem Stromlieferanten man beliefert wird.

Wundersam könnten dabei jedoch dabei die Netzentgelte höher liegen als bisher der Gesamtpreis.

Das ist wohl der Grund dafür, weshalb sich keine anderen Lieferanten in diesem Marktsegment finden: Wegen zu hoher Netzentgelte lohnt sich das Geschäft für andere Lieferanten nicht, Monopol gesichert.

Wenigstens lässt sich bei einem Gute-Abend- Gespräch mit anderen Betroffenen der Frust darüber von der Seele reden.

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #35 am: 09. Dezember 2006, 00:20:21 »
Quelle: http://www.tlz.de

Strich durch die Rechnung

 
 
Erfurt. (tlz) Hohen Strompreisen hat das Thüringer Wirtschaftsministerium einen Riegel vorgeschoben. Die von der E.ON Thüringen Energie AG beantragte Preissteigerung ist nur in Teilen genehmigt worden. Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz (CDU) hat angesichts der wieder aufgeflammten Debatte um die Willkür großer Energiekonzerne abermals eine schärfere Kontrolle der Stromerzeuger durch konsequenteres Bundeskartellrecht gefordert.
...

08.12.2006   Von Christian Thiele


Keine Preiserhöhung auch bei E.ON edis bis Ende 2007:

http://www.presseportal.de/story.htx?nr=913620&ressort=2

Auch in anderen Bundesländern erhöhen die E.ON Stromtöchter die Nettopreise nicht, womöglich, weil es dort kein kostenloses  Gute-Abend-Gespräch gibt:

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/_specialGuteAbendGespraech/guteAbendGespraech.htm

Auch solche "Geschenke" wollen bezahlt werden.

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #36 am: 12. Dezember 2006, 15:34:57 »
E.ON Westfalen Weser verkauft angeblich Strom unter Einstandspreis. Wohl  nur in Thüringen wird auf die Strombeschaffungskosten eine ordentliche "Schippe" aufgelegt:

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20061212_nw.htm

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #37 am: 05. Januar 2007, 18:28:16 »

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #38 am: 15. Januar 2007, 14:17:59 »
Thüringer Energienetze erfordern außerordentliche Aufwendungen zur Stabilisierung. In der Vergangenheit wurde zu wenig investiert. Immer noch entspricht das Mittelspannungsnetz nicht den üblichen Standards, viele ausgesprochen überalterte Freileitungen sind weiter dringend zu ersetzen.

Beschönigt ausgedrückt klingt das dann so:

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=133983

Gerade in Thüringen zeichnet sich wohl im Hinblick auf Netzentgelte folgendes Bild:

http://www.pr-inside.com/de/verdacht-auf-marktmissbrauch-r40003.htm

Offline SKnuepfer

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #39 am: 17. Januar 2007, 08:58:32 »
Hallo Herr Fricke,

es hatte lange gedauert, aber nun kam Sie die Antwort auf meine
Beschwerde der Preiserhöhung im Rahmen meines "Sonderabkommens"
über den Bezug von Tarfistrom nach dem Power.Therm Tarif von EON.
(4 Seiten !)

Darin wird mir mitgeteilt, das eine von mir geforderte Preisoffenlegung
nicht erfolgen kann, Grund ist die Wahrung von Betriebs- und Geschäfts
geheimnissen.

Es wurde versucht mir klar zu machen, warum der Strom nunan teuerer
wird: Versorgungsicherheit, Steuern, Bürokratie bla bla bla.

Desweiteren wurde mir mitgeteilt, das die Anwendbarkeit des §315 BGB
"laut seinen Wortlaut auf Sonderkundenverträge in denen ausdrückliche
Preisabreden zwischen den Vertragspartnern zugrunde liegen", nicht
greifen.

Sollte ich nochmals meinen Vertrag gründlich lesen oder ist dies eine
noch offene Hintertür für die Grosskonzerne in diesem Bereich ?

Vielen Dank für Ihre Antwort

S.Knüpfer

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #40 am: 17. Januar 2007, 10:58:27 »
@SKnuepfer

In der Regel ist es so, dass es an einer wirksamen Preisänderungsklausel gem. § 307 BGB in Sonderverträgen fehlt und deshalb eine einseitige Preisänderung ausgeschlossen ist (vgl. LG Itzehoe, LG Dresden, LG Leipzig, LG Berlin, LG Bremen), weil kein wirksames Preisänderungsrecht besteht.

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/aktuelles/aktuell/aktuell06/ThermostromLGItzhoe221206.htm

In einem solchen Fall kommt es nicht darauf an, was die Preisänderung bewirken soll ("Gründe").

Die Beurteilung soll sich dabei nach § 307 BGB richten (vgl. LG Konstanz).

Wurde ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hingegen wirksam vereinbart, greift § 315 BGB und die Kalkulation muss offen gelegt werden, um den Nachweis der Billigkeit der erhöhten Preise zu erbringen gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB (vgl. LG Mühlhausen, Urt. v. 12.04.2005 und LG Gera, B. v. 08.11.2006).

Wenn es um die Prüfung eines konkreten Vertrages geht, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, der die Angelegenheit prüft.

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #41 am: 26. Januar 2007, 12:26:53 »
Quelle: http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.standard.volltext.php?kennung=on1taHOMHomNational39105&zulieferer=ta&kategorie=HOM&rubrik=Homepage&region=National&auftritt=TA&dbserver=1


Millionen zu viel bezahlt

Verbraucherschützer wollen den Energieversorger Eon Thüringen zwingen, die Gaspreise zu senken. Zwei aktuelle Gutachten belegen aus ihrer Sicht, dass Eon-Kunden ungefähr 16 Millionen Euro mehr als gerechtfertigt bezahlt haben.
...

25.01.2007   Von Bernd JENTSCH  

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #42 am: 26. Januar 2007, 14:16:43 »
Quelle: Thüringer Allgemeine 26.01.2007


"Eon Thüringen hat seine Gaspreiserhöhungen bisher immer mit gestiegenen Einkaufspreisen begründet: Man müsse das Erdgas zu Weltmarkt-Preisen einkaufen. Zu Jahresbeginn hatte das Unternehmen - obwohl der als Richtwert geltende Ölpreis zuletzt deutlich gefallen war - die bisherigen Gaspreise beibehalten, aber die erhöhte Mehrwertsteuer an die Kunden weitergegeben. Für die kommenden Monate hatte Eon Thüringen eine Preissenkung in Aussicht gestellt, dies jedoch von der weiteren Entwicklung des Rohölpreises abhängig gemacht."

Was bitte sind die "Weltmarkt- Preise" für Erdgas?
Welche Rohölpreise sollten gemeint sein?

Die Rohölpreise haben aktuell ein 19-Monatstief erreicht:

http://news.search.ch/wirtschaft/2007-01-19/oelpreis-so-tief-wie-seit-2005-nicht


Auch die Heizölpreise sind seit September 2006, erst recht gegenüber September 2005 auf deutlicher Talfahrt:

http://www.esyoil.com/d4_ost.php?mon=12

Auch die Erdgasimportpreise sinken:

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/vwdnews/0,2828,ticker-26869141,00.html


Bei SpreeGas und andernorts sind die Weltmarkt- Preise für Erdgas bereits deutlich gesunken.

Es gab Gaspreissenkungen, auch bei E.ON- Unternehmen. Die Senkungen waren bereits am 17.11.2006 für den Konzern deutlich absehbar, als gerade die Gaspreise per 01.11.2006 weiter angehoben worden waren:

http://www.focus.de/immobilien/haustechnik/energie_nid_39464.html

Nun mag es sein, dass die E.ON- Regionalversorger auf verschiedenen Weltmärkten einkaufen. Nur auf welchen?

Den Thüringer Weltmarkt und dessen Preise bestimmt E.ON über die Erfurter E.ON Ruhrgas- Tochter EVG Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH ( www.evg-thueringen.de ) .

Man mag es kaum glauben, aber auch dieser Thüringer Weltmarkt konnte seine Gewinne um 22,2 Mio. EUR im Jahr erhöhen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4711

Das behält der tief verwurzelte Thüringer  Weltmarkt sicher nicht für sich, sondern liefert es beim Welt- Konzern ab.

Durchaus gut möglich, dass E.ON Thüringen das Erdgas tatsächlich zu Weltmarkt- Preisen einkauft, also zu den durchschnittlichen Erdgasimportpreisen, die im November 2006 bei 2,23 ct/ kWh (netto) lagen. Schließlich gehört man mit E.ON Ruhrgas zu einem Konzern und hat dadurch nach eigenem Bekunden immer die besten Bezugskonditionen am Markt.

Dann fällt Folgendes auf:

Laut Verivox- Preisvergleich Januar 2007 kosten 20.000 kWh/ Jahr bei dem Unternehmen derzeit 1.387,54 EUR.

Dies entspricht 1.166 EUR/ Jahr (netto) bzw. 5,83 ct/kWh (netto), von denen dann 2,23 ct/kWh auf den Bezug, 0,55 ct/ kWh auf die Erdgassteuer und 0,03 ct/kWh auf die Konzessionsabgaben entfallen.

Der verbleibende große Rest von 3,02 ct/ kWh bleibt dann allerdings mehr als erklärungsbedürftig.

Das Unternehmen hatte für 2004/05 mal folgende Zahlen genannt:

Netzkosten = 1,32 ct/ kWh
Vertriebskosten = 0,18 ct/ kWh

Die Netzkosten sollen von der Bundesnetzagentur 2006 um 9,5 Prozent abgesenkt worden sein.


Es ist nichts ersichtlich, was diesen sehr großen Abstand zu den Weltmarkt- Peisen rechtfertigen könnte. Immerhin lag der Abstand im Januar 1998 laut BT- Drs. 15/1510 S. 22 f. noch bei ca. 1,85 ct/ kWh.

Schließlich beträgt der entsprechende Preis bei der e-ben GmbH & Co. KG derzeit "nur" 4,54 ct/ kWh (netto).

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #43 am: 29. Januar 2007, 11:23:43 »
Statistik belegt höhere Stromerlöse in Thüringen:

http://www.regioweb.de/newsitem+M5414ca3652c.html

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #44 am: 01. Februar 2007, 16:04:16 »
Kasperle- Theater:

http://www.welt.de/data/2007/02/01/1197018.html

Die 100 %ige E.ON Energie- Tochter "E-wie einfach" im "Wettbewerb" gegen E.ON Energie- Tochter E.ON Thüringer Energie AG.

Wettbewerb als Lachnummer.

Weniger zum Lachen für die kommunalen Aktionäre der E.ON Thüringer Energie AG, die womöglich zukünftig ausgebootet werden.

 

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