Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

e.on Thüringer Energie

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RR-E-ft:
Großer Jubel: E.ON senkt flächendeckend die Gaspreise !!!

Tomas:
Die äußeren Umstände machen unser Bemühen, die Preise konstant zu halten, zunichte. Zum 1. Januar 2007 wird die Umsatzsteuer von 16% auf 19% angehoben! Damit steigt der vom Staat einbehaltene Stropreis von derzeit ca.40 Cent je Euro Stromkosten noch weiter. Zusätzlich gestiegene Beschaffungskosten machen eine Preisanpassung unumgänglich. :cry:

So steht es in der heute persönlich zugestellten Strompreiserhöhungs- Ankündigung.
Der Tarif heißt ThüringenStrom.privat und die Preise gelten auch für die bisherigen Produkte POWERhome,-private und -family.

Demnach kostet ab Januar 2007 die kWh inkl. 19 % USt. 18,90 Ct/kWh und der Grundpreis 8,26 Euro im Monat.
Alle kWh- Nettopreise beinhalten Netznutzungsentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgaben, Entgelte für Messung und Verrechnung sowie KWK und EEG

Wie hoch liegt eigentlich der angemessene Strompreis nach der Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr ?? :?:

RR-E-ft:
@Tomas

Was soll man gegen die äußeren Umstände auch tun, die Börsenaufsicht hat schließlich den Endesa- Deal freigegeben. :D

Wo der angemessene Preis liegt, kann keiner sagen, der die konkreten Kosten nicht kennt. Einige können aber ganz gut im Kaffeesatz lesen....


Das dürfte indes vollkommen egal sein.

Zunächst kommt es darauf an, in den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag zu sehen, der bisher nicht gekündigt wurde, ob in diesem überhaupt eine wirksame Preisänderungsklausel enthalten ist. Ist dies nicht der Fall, sind einseitige Preisänderungen ausgeschlossen und es gilt deshalb der vereinbarte Anfangspreis (netto) weiter, ohne dass es noch auf irgend etwas anderes ankommt.

Ob E.ON seinen Strom nun "heißer.Feger", "kalte.Abzock" oder "Dumm.zahltmehr" nennen möchte, ist dabei vollkommen belanglos, weil der Vorbehalt einseitiger Vertragsänderungen regelmäßig gem. § 307 BGB unwirksam ist.

Also einfach freundlich zurückschreiben, dass man kein wirksam vereinbartes Recht auf einseitige Preisänderungen erkennen kann, hilfsweise die Erforderlichkeit und Angemessenheit durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kosten- und Preiskalkulation verlangt und bis dahin nur die ursprünglich vereinbarten  Preise weiterzahlt.

Insbesondere sollte man an einen nachvollziehbaren und prüffähigen Nachweis darüber verlangen, dass die von der Bundesnetzagentur verfügte Senkung der Netzentgelte tatsächlich vollständig weitergegeben wurde (vgl. Säcker, RdE 2006, 65 ff.).

Dabei kann man auf den Beschluss des LG Gera vom 08.11.2006 und das Schreiben des Bundeskartellamtes verweisen.

Lassen Sie sich insbesondere genau vorrechnen, dass derzeit wirklich 40 Prozent der Stromkosten auf Steuern und Abgaben entfallen. Das stimmt nämlich oft bei genauer Betrachtung gar nicht. Der Preis einer Kilowattstunde Strom errechnet sich nämlich nicht nur aus dem Arbeitspreis, sondern auch aus dem anteiligen Grundpreis, der auf jede einzelne Kilowattstunde entfällt.

Das Schreiben sollte man ggf. auch persönlich zustellen lassen, also an einen Zugangsnachweis denken und dann abwarten, ggf. was für wundersame Erklärungen einem noch ins Haus flattern. :wink:

Den Preis und dessen Zusammensetzung aus den einzelnen Bestandteilen sollte man sich ganz genau erläutern lassen ( § 42 Abs. 6 EnWG).

Don´t worry, be happy. :D

SKnuepfer:
Hallo Herr Fricke,

auf Ihre Mitteilung ...

ENTLASTUNG
08.08.2006, 08:25 Uhr

Nach Netzentgeltsenkung: E.ON senkt rückwirkend die Strompreise

muß ich im aktuellen Falle mal nachfragen.

Gilt diese Preissenkung nur für Normaltarife bis Dez. 2007 ?

Habe vor wenigen Tagen eine Mitteilung der Eon.Thüringen
über eine deftige Erhöhung insbesonders meines Sonder-
tarifes (power.therm) im Niedertarif (ca. 23%) sowie im
Hochtarif (ca. 19%) erhalten.

Kann leider hier auch nicht auf andere Anbieter wechseln,
da dies ein Sonderabkommen der ehemaligen TEAG war/ist.
Andere bieten NT/HT Tarife nicht an. Eigentlich bin ich ausgeliefert !?!

Wie soll ich darauf konkret reagieren? Habe erstmal einen
normalen 3-Zeiler nach Jena geschickt. Telefonate erfolglos,
waren nur Call-Center-Damen dran die Ihren "Spruch" gemacht
haben.

Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße aus LBS

S.Knüpfer

RR-E-ft:
Gesunkene Netzentgelte sind an alle Kunden weiterzugeben:

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/Aufsatz_Saecker_RdE_2006_65ff.pdf (Seite 66)


Dafür ist keine Aufspaltung der bisherigen All- Inclusive- Verträge in einen Netznutzungsvertrag und einen reinen Stromlieferungsvertrag notwendig (Argument: § 42 Abs. 6 EnWG).

Gesunkene Netzentgelte fänden sich dabei als solche im Netznutzungsvertrag wieder, Beschaffungskosten für Strom im reinen Stromlieferungsvertrag. Die Strombeschaffung der Stromversorger erfolgt nach solchen gesonderten Verträgen.

Möglicherweise könnte sogar eine entsprechende Aufspaltung der Endverbraucherverträge verlangt werden und diese zur notwendigen Preistransparenz führen.

Warum eigentlich nicht?

Selbst Hauhaltskunden haben einen eigenen gesonderten Anspruch auf Netznutzung zu den Entgelten nach StromNEV.

Die Höhe der Netznutzungsentgelte kann nicht davon abhängen, von welchem Stromlieferanten man beliefert wird.

Wundersam könnten dabei jedoch dabei die Netzentgelte höher liegen als bisher der Gesamtpreis.

Das ist wohl der Grund dafür, weshalb sich keine anderen Lieferanten in diesem Marktsegment finden: Wegen zu hoher Netzentgelte lohnt sich das Geschäft für andere Lieferanten nicht, Monopol gesichert.

Wenigstens lässt sich bei einem Gute-Abend- Gespräch mit anderen Betroffenen der Frust darüber von der Seele reden.

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