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Autor Thema: Darf ein erdgedeckter Tank unter einem KFZ Stellplatz sein??  (Gelesen 11258 mal)

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Offline Olli

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Hallo zusammen,
eigentlich sagt die Überschrift ja schon alles...
Wir haben momentan einen \"kleinen\" überirdischen Tank und wollen uns einen \"großen\" zulegen.
Dürften wir einen Tank unter die PKW Stellfläche bauen??
Es handelt sich um eine Stellfläche für 2 PKW und der Schacht sollte dann genau mittig zwischen den PKWs liegen.
Eigentlich erwarte ich jetzt ein \"spinnst du??\"!!
Aber ich hab nichts gefunden, was wirklich dagegen spricht...
Gruß, Olli

Offline Olli

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Darf ein erdgedeckter Tank unter einem KFZ Stellplatz sein??
« Antwort #1 am: 05. Juli 2004, 22:15:54 »
Hallo zusammen,
kann mir denn niemand weiterhelfen??
Die Händler sind alle unterschiedlicher Meinung, von: \"gar nicht möglich\" bis: \"überhaupt kein Problem, lediglich die Schachtabdeckung muß getauscht werden, wenn man über die Abdeckung drüberfahren möchte\".
Dann noch eine andere Meinung: erst Tank einbauen, dann Betonplatte drüberlegen, die am Schacht ausgenommen ist.
Gibt es denn irgendwo klare Bestimmungen zum Einbau?
Gibt es besondere Aufsätze für den Schacht?
Gruss, Oliver

Offline heinbloed

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Darf ein erdgedeckter Tank unter einem KFZ Stellplatz sein??
« Antwort #2 am: 07. Juli 2004, 21:39:57 »
Hallo Olli !
Gern haette ich Ihnen weitergeholfen aber ich habe echt keine Ahnung.Eventuell kann  der TUeV weiterhelfen,am besten wohl die Stelle welche auch den Tank geprueft hat.Theoretischerweise (!!) ginge das,es fahren ja auch Leute mit LPG an Bord Auto oder Gabelstapler.
Was mit Sorgfalt zu bedenken ist sind die Druckverhaeltnisse auf das Erdreich bzw. den Tank und seine Leitungen.Hier waehre ein Statiker gefragt welcher die Last berechnet und gegebenen Falls Vorschlaege unterbreitet wie diese Lasten abzufangen sind.
Es ist Ferienzeit und nicht viel los hier,eventuell lohnt es sich spaeter in ein paar Wochen noch mal reinzuschauen.Probieren Sie u.U.auch mal eine Anfrage bei der Architekten/Ingenieurskammer und fragen Sie dort unverbindlich nach einem Spezialisten.Ich vermute das es sich bei Ihrem Vorhaben um eine seltene Angelegenheit handelt,also nicht gleich beim erst besten Statiker einen Auftrag zur Berechnung ausgeben.Eventuell ist diese Berechnung noetig um den Versicherungsbedingungen Genuege zu tun.
Lassen Sie uns auf jeden Fall wissen wie es weiter geht/ging.Ihre Idee ist nicht schlecht,Baugrund ist teuer und sollte optimal genutzt werden.
Viel Glueck.

Offline Olli

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Darf ein erdgedeckter Tank unter einem KFZ Stellplatz sein??
« Antwort #3 am: 09. Juli 2004, 08:20:27 »
Hallo,
es gibt wohl Tanks für verschiedene Drücke (von aussen).
Der \"normale\" erdgedeckte, bis ?...
Einer für 4t, 10t, 40t... Tja, auf welche Fläche??!
Ich geh mal davon aus: pro m2
Dann gibt es auch betonummantelte Behälter. Vielleicht sind das die für 40t, z.B. Gastankstellen, wo der Tank unter dem Tankplatz eingebaut ist...
Es geht aber auf jeden Fall. Ich versuche an eine genaue Liste dieser verschiedenen Tanks zu kommen.
Der Deckel darf keinen Verbund zum Schacht des Tankes haben und den Druck durch das Überfahren an die Schotterschicht oder Betonplatte abgeben.
Ich hörte von einem quadratischen Deckel, 80cm, überfahrbar, mit Rahmen zum Einbetonieren, mit Scharnieren und Hydraulikdämpfern für knappe 200 Euro.
Der 4t Tank kostet ca. 600 Euro mehr als der \"normale\", hat eine Schachtlänge von 1m(!), mit Durchmesser von 60cm.
Sorry, ist bis jetzt nur Halbwissen, aber genauere Infos folgen.
Weiß denn jemand einen Tankhändler, der \"alles\" an Tanks verkauft?
Beste Grüsse, Oliver

Offline heinbloed

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Darf ein erdgedeckter Tank unter einem KFZ Stellplatz sein??
« Antwort #4 am: 10. Juli 2004, 00:15:43 »
Ich kenne mich im einzelnen nicht aus aber im Allgemeinen wird Druck in Einheiten pro Quadratzentimeter angegeben,u.U. auch in psi-pounds per square inch. Doch die Erklaerung mit den Tankstellen (40t LKWs sind \"normal\")erscheint mir einleuchtend.
Danke fuer den ersten Ueberblick!

Offline Watzl

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Darf ein erdgedeckter Tank unter einem KFZ Stellplatz sein??
« Antwort #5 am: 22. August 2004, 20:56:11 »
Stelle sie doch einfach einen Bauantrag. In der Baubeschreibung nennen sie genau ihr Vorhaben.

Oder: wenden sie sich an den Verband der deutschen Flüssiggasanbieter.

H. Watzl

 

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