Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH  (Gelesen 36992 mal)

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Offline superhaase

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #30 am: 13. März 2007, 11:07:42 »
Das Verteilnetz in einer Stadt wird bei weitem nicht mit so hohen Drücken betrieben wie Ferngasleitungen. Daher kann es in der Stadt eigentlich nicht passieren, dass eine Leitung explodiert. Ferngasleitungen werden schon näher an der Belastungsgrenze der Rohre betrieben - schon aus Kostengründen.....

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #31 am: 13. März 2007, 11:36:01 »
Das explodierte Rohr soll einen Durchmesser von 15 cm haben und das Gas soll mit 70 bar durchgejagt werden.
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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #32 am: 15. März 2007, 09:21:32 »
Zur Feststellung der Explosions-Ursache wurde von der Polizei der TÜV-Südwest eingeschaltet.

Keine Angst bei TÜV-Südwest handelt es sich um keine Schwestergesellschaft der Erdgas-Südwest. :D
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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #33 am: 16. März 2007, 09:31:01 »
Zum 01.05.2007 wurde eine Preissenkung angekündigt. Es stand heute in der RNZ.

Eeeennnndlich, sind die günstigeren Preise auch in BW angekommen!  :D

Viele Grüße
taxman
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Offline gas

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #34 am: 25. März 2007, 11:05:35 »
Artikel hierher verschoben, da neuer Bereich "ESW Erdgas Südwest" gesperrt wurde.


Hallo,

habe heute (24.3.07) Post von Erdgas Südwest bekommen:

Preisanpassung für Ergaslieferungen ab 1. Mai 2007

Es geht darin um einen neuen "Sondervertrag Erdgas-Sonderpreise PG1/PG2". Gültig ab 1. Mai 2007.
Mit diesem Sondervertrag wird der Gaspreis wird um 0,35 Ct/kWh ab 1. Mai 2007 gesenkt.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Es sind insgesamt 6 Seiten mit viel Paragraphen....

Habe in der Vergangenheit Widerspruch gegen die Gaspreis Erhöhungen eingelegt und zahle nur 0,04 EUR/kWh netto. Das ist also weniger als jetzt mit dem neuen Sondervertag angeboten wird.

Am Ende des Anschreibens steht noch:
"Der von Ihnen erhobene Widerspruch gegen unsere bisherige Preisanpassung wird dadurch nicht berührt."

Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Soll man diesen Sondervetrag annehmen?
Was passiert wenn man diesen Sondervetrag nicht annimmt?
Kann man weiterhin den niedrigen Gaspreis bezahlen?
Was bezweckt die ESW damit?

Viele Grüße

Offline Long-Rider

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #35 am: 25. März 2007, 14:21:21 »
Hallo alle zusammen,
ich  habe auch dieses Schreiben erhalten und hab im Moment  auch keine Ahnung was ich machen soll, hier sind wohl unsere Spezialisten gefragt.....

Gruß
Long-Rider

Offline jonas93

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #36 am: 25. März 2007, 15:33:01 »
Hallo alle zusammen,
ich habe auch dieses Schreiben erhalten und befürchte in einem Sondervertrag zu landen, der mir die Möglichkeit einer Preiskürzung dann nicht mehr bietet. Habe bislang die Preise gekürz, so dass ich auf dem Niveau von Oktober 2004 meine Rechnungen begleiche.
Habe die gleichen Fragen wie gas.
Danke für den Expertenrat.
Jonas

Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #37 am: 25. März 2007, 19:20:22 »
Zitat von: \"gas\"
Soll man diesen Sondervetrag annehmen?


Nein !!!!

Zitat von: \"gas\"
Was passiert wenn man diesen Sondervetrag nicht annimmt?


Man bleibt weiterhin Tarifkunde.

Zitat von: \"gas\"
Kann man weiterhin den niedrigen Gaspreis bezahlen?


Wenn man Tarifkunde bleibt, ja! Wenn man das Sondervertragsangebot annimmt, Nein!

Zitat von: \"gas\"
Was bezweckt die ESW damit?


Noch mehr Geld zu verdienen, denn das ist der Zweck eines jeden Unternehmens!

Symbadisch, rebellische Grüße
taxman
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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #38 am: 25. März 2007, 19:32:02 »
Auch ich habe das Angebot der Erdgas-Südwest-GmbH erhalten und dieses dann auch gleich meinem Papierkorb vermacht. Es handelt sich um ein Angebot welches zustimmungsbedürftig ist.

Im vorletzten Absatz des (überall gleichen) Begleitschreibens wird auch ausdrücklich darum gebeten ein gegengezeichnetes Exemplar bitte an ESW zurück zu senden, damit der Vertrag auch zustande kommt.

Mit der Angebotsannnahme wird die Wirkung des Widerspruches (Unbilligkeitseinwandes) für die Zukunft ausgehoben. Man erklärt sich mit diesem angebotenen Preis, für die Zeit eines Jahres, einverstanden. Ein erneuter Widerspruch verpufft wirkungslos.

Die Preiskürzungen der Vergangenheit bleiben grundsätzlich bestehen. Die nichtgezahlten Preiserhöhungen, verwirken wahrscheinlich nach ein paar Jahren.

Symbadisch rebellische Grüße
taxman
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Offline ESG-Rebell

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #39 am: 26. März 2007, 09:32:20 »
Anscheinend haben alle Widerständler dieses Angebot erhalten.

Noch bevor man eine Zeile desselben gelesen hat, kann man von folgenden Grundsätzen ausgehen:
1) Die ESW wird ihre vertragliche Situation nicht freiwillig verschlechtern.
2) Das Angebot bzw. Anschreiben wird Behauptungen enthalten, die durch ihre Formulierung bzw. Auslassungen absichtlich irreführend sind und den Kunden dadurch zum Unterzeichnen bewegen sollen.

Zu 1)
Beigefügt ist das Preisblatt ab 1. Mai 2007. Ich kann daraus nicht erkennen, dass es zukünftig zwei "PG1"-Tarife - einen für Normalkunden und einen für Widerständler geben soll. Somit gelten die Tarife für alle Kunden in den jeweiligen Tarifgruppen; auch für diejenigen, die keinen neuen Vertrag unterschreiben  :!:

"Es wird darauf hingewiesen, dass die ESW in entsprechender Anwendung des §5 Abs. 2 GasGVV zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der Ergänzenden Bedingungen der ESW zur GasGVV berechtigt ist. ... Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ... zu kündigen."

"Anpassungen des Vertrages, ausgenommen Preisanpassungen, werden dem Kunden 6 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ... zu kündigen. Kündigt er nicht, gelten die Änderungen ab dem genannten Zeitpunkt."

In diesem Vertrag beansprucht die ESG ausdrücklich ein einseitiges Preisanpassungsrecht; unterliegt daher wohl unstrittig einer Billigkeitskontrolle nach §315 BGB. Art und Umfang der Preis- und bedingungsanpassungen sind jedoch vollkommen unabsehbar, verstoßen also recht deutlich gegen §307 BGB.

Dies war aber auch schon bisher so. Der Knackpunkt ist jedoch, dass die derzeitigen Preise durch die Erteilung eines neuen Auftrags (so ist das Angebot der ESW bezeichnet!) der derzeitig gültige Preis als vereinbart gilt und nachträglich wahrscheinlich nicht angefochten werden kann.

Zu 2) "... diese Verordnung stellt Sie als Gaskunden ... besser als im Rahmen der AVBGasV".
Stimmt. Wer jedoch jetzt einen neuen Lieferauftrag erteilt, erkennt den derzeitigen Preis - im zweifelsfall für alle Zeiten - ausdrücklich an.

"Der Gesetzgeber sieht vor, das bisherige Sondervertragsverhältnis ... an die neue Rechtslage anzupassen."
Vorsehen heisst nicht Erzwingen. Alte Verträge, sofern nicht gekündigt, bestehen unverändert weiter fort.

"Der von Ihnen erhobene Widerspruch ... wird dadurch nicht berührt."
"Die Anpassung hat - mit Ausnahme der o.g. Preissenkung - keine preislichen Auswirkungen für Sie."
FALSCH - Mit der Unterschrift wird der aktuelle Preis fällig und Billigkeitseinwände gegen diesen und geringere Preise zukünftig nahezu aussichtslos. Im Forum "Grundsatzfragen" wurde bereits erörtert, dass eine Vertragsannahme mit sofortigem Widerspruch problematisch ist.

"Der Vertrag kommt nach Übersendung ... zustande".
Die einzig gute und nicht irreführende Behauptung.
Wer nichts unternimmt, für den bleibt alles beim Alten.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline Cremer

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #40 am: 26. März 2007, 22:42:53 »
@taxman,

es ist bekannt, dass die Versorger seit 2 Jahren nach Möglichkeiten suchen, um aus dem Dilemma mit dem § 315 rauszukommen.

Dies ist eine weitere Masche.

Wollen mal sehen wie weit die damit kommen.

Man hatte mir ja auch nach Widerspruch auf Vorlage von 3 Textpassagenänderungen des Vertrages diesen selbigen gekündigt und einen neuen vorgelegt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #41 am: 26. März 2007, 23:32:19 »
@ESG-Rebell,

bitte mal per pn-mail die Tarife für PG1/PG2 mailen.

Mir liegen hier andere Preisblätter vor für Traife ab 1.2.07 und ab 1.5.07, sogenannte "Vario-Preissystem für Sonderverträge".

Haben die ESB unterschiedliche Preissysteme?
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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #42 am: 27. März 2007, 10:01:58 »
Zitat von: \"taxman\"
Zur Feststellung der Explosions-Ursache wurde von der Polizei der TÜV-Südwest eingeschaltet.


Lt. "Hörensagen" soll das Rohr nicht an einer Schweißnaht undicht geworden sein. Eventuell/wahrscheinlich lag ein Materialfehler vor.  :?:

Das Gas muss schon längere Zeit entwichen sein und scheint sich in Bodennähe gesammelt zu haben. Ein vorbeifahrendes älteres Fahrzeug soll die Gaswolke dann entzündet haben. Der Fahrer ist definitiv Nichtraucher. Vor und nach ihm sind ebenfalls Fahrzeuge an der Unglücksstelle vorbeigefahren und es hat sich nichts ereignet.

Alle Schäden sind inzwischen beseitigt.

Es wurde ein "Ausweichrohr" eingebaut. Man erklärte mir, dass es sich dabei um einen Bogen handeln würde, der bei längeren Leitungen wichtig wäre.

Eventuelle technische Falschausdrücke bitte ich zu entschuldigen, da absoluter Laie.

taxman
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Offline taxman

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« Antwort #43 am: 27. März 2007, 10:10:29 »
Zitat von: \"Cremer\"
Es ist bekannt, dass die Versorger seit 2 Jahren nach Möglichkeiten suchen, um aus dem Dilemma mit dem § 315 rauszukommen.


Jetzt kommt diese Masche auch endlich mal in Baden-Württemberg an!  :D
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Offline Cremer

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #44 am: 27. März 2007, 21:32:45 »
@taxman,

das ist das bekannte Nord-Süd-Gefälle  :lol:  :lol:  :lol:
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