Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH

Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH

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taxman:
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=e&ressort=eo&id=600481

EnBW will Macht ausbauen
Der viertgrößte deutsche Energieversorger EnBW, der 35 Prozent an der EVN hält, meldete beim deutschen Bundeskartellamt den Zusammenschluss mit den Gas-Versorgern Erdgas Südwest und der GSW Gasversorgung Sachsen Ost an. EnBW hält bereits 51 Prozent an der Erdgas Südwest und 23,5 Prozent an der GSW Gasversorgung Sachsen Ost.

Zugestimmt wurde auch gleich (28.11.2006):
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/zusammenschluesse/zusammenschluesse.shtml

Bald ist nicht nur EnBW drin sondern auch EnBW drauf. Ich dachte immer das die EnBW-Gas GmbH den 51%-Anteil halten würde.

http://www.erdgas-suedwest.de/unternehmen/?smid=1

Na ja, dann können wir ja die Protestgruppen in Südwestdeutschland bald alle zusammen fügen!  :D

Grüße
taxman

kamaraba:
@taxman

Und nicht nur dort. EnBW goes Sachsen... :lol:

Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de

ESG-Rebell:

--- Zitat von: \"taxman\" ---EnBW hält bereits 51 Prozent an der Erdgas Südwest ...

Bald ist nicht nur EnBW drin sondern auch EnBW drauf. Ich dachte immer das die EnBW-Gas GmbH den 51%-Anteil halten würde.
--- Ende Zitat ---


Nun - die EnBW-Gas GmbH gehört zu 100% der EnBW AG.


--- Zitat von: \"taxman\" ---Na ja, dann können wir ja die Protestgruppen in Südwestdeutschland bald alle zusammen fügen!  :D
--- Ende Zitat ---

Schön wär\'s. So wie ich die Rechtslage derzeit interpretiere, kann jeder Kunde nur gegen seinen eigenen Vertragspartner, also dem jeweiligen Endverteiler, vorgehen. Die Vorlieferanten (z.B. GVS) sind nur mittelbar angreifbar indem man seinem Endverteiler eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten vorwirft (Vorlieferant nicht gewechselt und keinen Wiederspruch nach §315 gegen Vorlieferanten eingelegt).

Bei 107 Endverteilern (nur in BW) bedeutet dies, dass 107 Protestgruppen und ggf. 107 Feststellungsklagen notwendig wären, um gegen die EnBW (nur in BW) vorgehen zu können.

Gruss,
ESG-Rebell

taxman:

--- Zitat von: \"ESG-Rebell\" ---
--- Zitat von: \"taxman\" ---EnBW hält bereits 51 Prozent an der Erdgas Südwest ...

Bald ist nicht nur EnBW drin sondern auch EnBW drauf. Ich dachte immer das die EnBW-Gas GmbH den 51%-Anteil halten würde.
--- Ende Zitat ---


Nun - die EnBW-Gas GmbH gehört zu 100% der EnBW AG.
--- Ende Zitat ---


Wahrscheinlich gibts dann eben nur noch die EnBW Gas GmbH oder die Marketingabteilung findet doch noch einen äußerst werbewirksamen Namen wie z. B. "Yellogas".


--- Zitat von: \"ESG-Rebell\" ---

--- Zitat von: \"taxman\" ---Na ja, dann können wir ja die Protestgruppen in Südwestdeutschland bald alle zusammen fügen!  :D
--- Ende Zitat ---

Schön wär\'s. So wie ich die Rechtslage derzeit interpretiere, kann jeder Kunde nur gegen seinen eigenen Vertragspartner, also dem jeweiligen Endverteiler, vorgehen. Die Vorlieferanten (z.B. GVS) sind nur mittelbar angreifbar indem man seinem Endverteiler eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten vorwirft (Vorlieferant nicht gewechselt und keinen Wiederspruch nach §315 gegen Vorlieferanten eingelegt).

Bei 107 Endverteilern (nur in BW) bedeutet dies, dass 107 Protestgruppen und ggf. 107 Feststellungsklagen notwendig wären, um gegen die EnBW (nur in BW) vorgehen zu können.

Gruss,
ESG-Rebell
--- Ende Zitat ---


Mit dem Werkzeug des 315 ist doch jeder Einzelne auf eine Klage gar nicht angewiesen! Mit der Kürzung der Preise hat man doch, in der Regel, erreicht was man will!

Die Protestgruppen haben eigentlich nur den Zweck Initiativarbeit (= Aufklärung durch persönliche Ansprache, usw.) zu leisten.

Grüße
taxman

taxman:
Gestern ist zwischen St. Leon - Rot und Wiesloch unter einer Landstraße um 16.00 Uhr eine Erdgasleitung explodiert.

Lt. der hießigen Presse (RNZ) hat die Explosion ein Loch von ca. 2 m Tiefe und Durchmesser hinterlassen. Eine Person wurde leider verletzt. Gottseidank nicht lebensbedrohlich.

Die Straße ist gesperrt und Mitarbeiter der Erdgas-Südwest-GmbH untersuchen derzeit die Unglücksursache.

Nach einer Stunde und zwanzig Minuten konnte die Gaszufuhr gestoppt werden, sodass der Feuerball erlosch.

Die Feuerwehr konnte das Feuer vorher nicht löschen.

Lt. Pressestelle der EnBW kann solch ein Unfall in einer Innenstadt nicht erfolgen, da dort andere (kleinere) Leitungen liegen würden.

Ich bin doch sehr beunruhigt!  :(

Viele Grüße
taxman

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