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Autor Thema: Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH  (Gelesen 36977 mal)

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Offline ESG-Rebell

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #15 am: 06. November 2006, 17:24:02 »
Zitat von: \"taxman\"
Woran kann ein ESG-Kunde spezifisch erkennen ob er jetzt Sondervertrags- oder Tarifkunde ist?


1) Nach dem Anschluss meiner Gasbrennwertanlage hatte ich begonnen, Gas zu verbrauchen. Dies meldete ich telefonisch der Badenwerk Gas GmbH (BGG).

2) Die BGG schickte mir eine Bestätigung. Auf dieser ist vermerkt: "Grundlage ihres Vertrags sind die AVBGasV." Weiter enthalten weder diese Bestätigung noch die AGB der ESG eine Preisanpassungsklausel. Auch wird nirgendwo von einem "Sondervertrag" oder dergleichen geschrieben.

3) Preisverhandlungen haben nie stattgefunden. Einen Vertrag oder irgend etwas, worin irgend ein Preis genannt wurde, habe ich nie unterschrieben.

aus 1), 2) und 3) zusammen mit den Argumenten im Thema http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4665 folgt für mich, dass ich kein Sondervertragskunde sondern ein Tarifkunde bin.

Zeitweilig in die Irre geführt haben mich die Umstände, dass
1) die ESG ihren Heizgas-Tarif als "Sonderpreis Erdgas" bezeichnet und
2) die ESG mir gegenüber argumentierte, ich müsse bei allen Vorbehalten zumindest den anfänglichen Preis bezahlen.

Die ESG hat bislang nie explizit behauptet, ich sei ein Sondervertragskunde. Dies vermutlich, um mich nicht versehentlich auf meine irrige Annahme aufmerksam zu machen.

Konsequenzen für mich (und vermutlich viele andere BGG-Kunden):
* ich bin Tarifkunde
* die ESG hat ein einseitiges Preisanpassungsrecht nach §315.
* ich habe einen Anspruch auf Billigkeitsprüfung nach §315
* mit der Tariffestsetzung vom 1.7.06 sind die älteren Tarife ausser Kraft getreten.
* der derzeit gültige Tarif der ESG ist aufgrund meines Widerspruchs für mich unverbindlich.
* ich kann meine Zahlungen bis auf weiteres auf Null kürzen.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline superhaase

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #16 am: 06. November 2006, 18:31:46 »
klingt plausibel
8) solar power rules

Offline Long-Rider

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #17 am: 24. November 2006, 20:08:29 »
Nachdem mir die ESG die Jahresabrechnung gestellt hatte, hab ich denen meine Gegenrechnung geschickt und auch nochmals erneut auf meinen Widerspruch "....zur Erinnernung" hingewiesen. Statt den geforderten 240,18 EUR Nachzahlung hab ich nur meine errechneten 11,51 EUR überwiesen.
Hier die Antwort der ESG:

Ihr erneueter Widerspruch mit Schreiben vom 13. November 2006
Verbrauchsstelle XXXXXX


Sehr geehrter Herr XXXX

wir haben Ihren erneuten Widerspruch auch gegen unsere Preiserhöhung vom 1. Juli 2006 zur Kenntnis genommen. Auch bei unserer erneuten Preiserhöhung waren wir aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, die Steigerung unserer Kosten, wenigstens zum Teil an unsere Kunden weiterzugeben.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir unsere Kostenkalkulation nicht offen legen können, da dies auch die Offenlegung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen unseres Unternehmens bedeuten würde. Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse gehören zu wirtschaftlichen Selbstverständlichkeiten und sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie in grundlegender Form geschützt. Eine Ausnahme hiervon machen nur die Regelungen des Kartellrechts, die auch im Bereich der Preisbildung, Missbräuche und Diskriminierung verbieten.

Auf Basis der Jahresrechnung 2005/2006 und der aktuellen Erdgaspreise errechnet sich für Sie künftig ein Abschlagsbetrag in Höhe von 90,00 EUR. Sollten Sie einen anderen Abschlagsbetrag wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung wir sind gerne bereit diesen zu ändern.

Die Kürzung Ihrer Jahresrechnung vom 7. November 2006 haben wir zur Kenntnis genommen. Aufgrund der derzeit laufenden Gerichtsverfahren werden wir die noch ausstehende Forderung in Höhe von 228,67 EUR einstweilen zurückstellen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Erdgas Südwest GmbH
i.A
XXXXXXXX

**********************************

Also die warten ab.....

zum neuen Abschlag kann ich nur lachen..:lol:
Die ESG hatte ja schon meine Kontoverbindung gelöscht.... ich soll selbst überweisen.
Mach ich auch, aber nur soviel, wie ich für richtig halte.

Grüße an alle

Offline superhaase

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #18 am: 24. November 2006, 20:11:33 »
wenn die Argumentation der ESG auch Schwachfug ist, aber sie verhält sich zumindest angemessen....
8) solar power rules

Offline Long-Rider

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #19 am: 24. November 2006, 20:14:44 »
Du hast recht , ich hab mit Schlimmerem gerechnet

Offline superhaase

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #20 am: 24. November 2006, 20:18:19 »
eben, da wäre viel andere Kunden anderer Vorsorger froh!
Schließlich geht es nicht darum, möglichst viel Stunk zu machen und zu querulieren...  :lol:
8) solar power rules

Offline ESG-Rebell

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #21 am: 27. November 2006, 08:33:33 »
Zitat von: \"Long-Rider\"
Auch bei unserer erneuten Preiserhöhung waren wir aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, die Steigerung unserer Kosten, wenigstens zum Teil an unsere Kunden weiterzugeben.

Der Nachweis dieses Zwangs ist dennoch zu erbringen.

Zitat von: \"Long-Rider\"
Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse gehören zu wirtschaftlichen Selbstverständlichkeiten und sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie in grundlegender Form geschützt.

Dies schützt die ESG dennoch nicht vor einer Billigkeitskontrolle nach §315 BGB. Erst Recht nicht bei Tarifkunden, zu denen Du meines Wissens auch gehörst. Worauf die ESG ihr Recht zur Preiserhöhung stützt und ob Du nach deren Ansicht Tarif- oder Sondervertragskunde bist, haben sie ja noch nicht dargelegt.

Zitat von: \"Long-Rider\"
Eine Ausnahme hiervon machen nur die Regelungen des Kartellrechts, die auch im Bereich der Preisbildung, Missbräuche und Diskriminierung verbieten.

Vorsicht - ich glaube das ist eine Falle! Die wollen, dass Du Dich auf den Missbrauch ihrer Monopolstellung und den Verstoß gegen das Kartellgesetz (GWB) berufst. Wenn Du dies tust und es zu einem Verfahren kommt, dann können die ESG-Anwälte argumentieren, dass ein Kartellgericht zuständig sei!

Dass dies nicht in Deinem Interesse ist, hat Herr RA Fricke mehrfach begründet. Also immer schön beim Billigkeitseinwand §315 bleiben!

Gruss,
ESG-Rebell

Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #22 am: 28. November 2006, 21:02:04 »
Hallo Freunde des Widerspruchswesen:

Zum 01.01.2007 ist es mal wieder so weit. Wie mir der Versorger Erdgas-Südwest-GmbH persönlich mitteilte wird er zum vorgenannten Termin mal wieder die Preise erhöhen.

Also bis dann und rebellische Grüße
taxman
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Offline Cremer

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #23 am: 28. November 2006, 23:32:41 »
@taxman,

nanu, bei uns fallen die Preise
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #24 am: 29. November 2006, 00:04:26 »
Tja Herr Cremer,
bei uns ist eben nicht Bad Kreuznach.  :D

Unser Versorger beliefert nur halb Baden-Württemberg. Hier insbesondere die ländlichen Gebiete.

Sie wissen doch, auf dem Land ist eben alles, was man nicht selber machen kann, ein bisschen teurer.  :(

Aber für was gibt es den 315 im BGB! Der regelt das dann schon und dies auch aufm Land.  8)

Also viele Grüße nach Bad Kreuznach
vom taxman

* jeden Tag werdens mehr *
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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #25 am: 11. Dezember 2006, 14:59:18 »
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=e&ressort=eo&id=600481

EnBW will Macht ausbauen
Der viertgrößte deutsche Energieversorger EnBW, der 35 Prozent an der EVN hält, meldete beim deutschen Bundeskartellamt den Zusammenschluss mit den Gas-Versorgern Erdgas Südwest und der GSW Gasversorgung Sachsen Ost an. EnBW hält bereits 51 Prozent an der Erdgas Südwest und 23,5 Prozent an der GSW Gasversorgung Sachsen Ost.

Zugestimmt wurde auch gleich (28.11.2006):
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/zusammenschluesse/zusammenschluesse.shtml

Bald ist nicht nur EnBW drin sondern auch EnBW drauf. Ich dachte immer das die EnBW-Gas GmbH den 51%-Anteil halten würde.

http://www.erdgas-suedwest.de/unternehmen/?smid=1

Na ja, dann können wir ja die Protestgruppen in Südwestdeutschland bald alle zusammen fügen!  :D

Grüße
taxman
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Offline kamaraba

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #26 am: 11. Dezember 2006, 15:33:43 »
@taxman

Und nicht nur dort. EnBW goes Sachsen... :lol:

Gruss aus Karlsruhe
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Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline ESG-Rebell

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #27 am: 12. Dezember 2006, 08:17:00 »
Zitat von: \"taxman\"
EnBW hält bereits 51 Prozent an der Erdgas Südwest ...

Bald ist nicht nur EnBW drin sondern auch EnBW drauf. Ich dachte immer das die EnBW-Gas GmbH den 51%-Anteil halten würde.


Nun - die EnBW-Gas GmbH gehört zu 100% der EnBW AG.

Zitat von: \"taxman\"
Na ja, dann können wir ja die Protestgruppen in Südwestdeutschland bald alle zusammen fügen!  :D

Schön wär\'s. So wie ich die Rechtslage derzeit interpretiere, kann jeder Kunde nur gegen seinen eigenen Vertragspartner, also dem jeweiligen Endverteiler, vorgehen. Die Vorlieferanten (z.B. GVS) sind nur mittelbar angreifbar indem man seinem Endverteiler eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten vorwirft (Vorlieferant nicht gewechselt und keinen Wiederspruch nach §315 gegen Vorlieferanten eingelegt).

Bei 107 Endverteilern (nur in BW) bedeutet dies, dass 107 Protestgruppen und ggf. 107 Feststellungsklagen notwendig wären, um gegen die EnBW (nur in BW) vorgehen zu können.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #28 am: 12. Dezember 2006, 10:47:17 »
Zitat von: \"ESG-Rebell\"
Zitat von: \"taxman\"
EnBW hält bereits 51 Prozent an der Erdgas Südwest ...

Bald ist nicht nur EnBW drin sondern auch EnBW drauf. Ich dachte immer das die EnBW-Gas GmbH den 51%-Anteil halten würde.


Nun - die EnBW-Gas GmbH gehört zu 100% der EnBW AG.


Wahrscheinlich gibts dann eben nur noch die EnBW Gas GmbH oder die Marketingabteilung findet doch noch einen äußerst werbewirksamen Namen wie z. B. "Yellogas".

Zitat von: \"ESG-Rebell\"

Zitat von: \"taxman\"
Na ja, dann können wir ja die Protestgruppen in Südwestdeutschland bald alle zusammen fügen!  :D

Schön wär\'s. So wie ich die Rechtslage derzeit interpretiere, kann jeder Kunde nur gegen seinen eigenen Vertragspartner, also dem jeweiligen Endverteiler, vorgehen. Die Vorlieferanten (z.B. GVS) sind nur mittelbar angreifbar indem man seinem Endverteiler eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten vorwirft (Vorlieferant nicht gewechselt und keinen Wiederspruch nach §315 gegen Vorlieferanten eingelegt).

Bei 107 Endverteilern (nur in BW) bedeutet dies, dass 107 Protestgruppen und ggf. 107 Feststellungsklagen notwendig wären, um gegen die EnBW (nur in BW) vorgehen zu können.

Gruss,
ESG-Rebell


Mit dem Werkzeug des 315 ist doch jeder Einzelne auf eine Klage gar nicht angewiesen! Mit der Kürzung der Preise hat man doch, in der Regel, erreicht was man will!

Die Protestgruppen haben eigentlich nur den Zweck Initiativarbeit (= Aufklärung durch persönliche Ansprache, usw.) zu leisten.

Grüße
taxman
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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #29 am: 13. März 2007, 11:02:19 »
Gestern ist zwischen St. Leon - Rot und Wiesloch unter einer Landstraße um 16.00 Uhr eine Erdgasleitung explodiert.

Lt. der hießigen Presse (RNZ) hat die Explosion ein Loch von ca. 2 m Tiefe und Durchmesser hinterlassen. Eine Person wurde leider verletzt. Gottseidank nicht lebensbedrohlich.

Die Straße ist gesperrt und Mitarbeiter der Erdgas-Südwest-GmbH untersuchen derzeit die Unglücksursache.

Nach einer Stunde und zwanzig Minuten konnte die Gaszufuhr gestoppt werden, sodass der Feuerball erlosch.

Die Feuerwehr konnte das Feuer vorher nicht löschen.

Lt. Pressestelle der EnBW kann solch ein Unfall in einer Innenstadt nicht erfolgen, da dort andere (kleinere) Leitungen liegen würden.

Ich bin doch sehr beunruhigt!  :(

Viele Grüße
taxman
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