Guten Tag,
ich möchte mir einen Rat einholen. Hier hat man mir bereits schon mit sehr vielen Hinweisen und Tips geholfen auch wenn ich nicht aktiv am Forumsgeschehen teilnehme.
Ich hatte gemäß Musterschreiben + Anpassungen auf meine Rechnung Widerspruch eingelegt, was auch vom Versorger beantwortet wurde. Den Inhalt muß ich, denke ich nicht wiedergeben, da jeder weiß, das sie mit Standardbriefen reagieren.
Nach Einzug der Rechnungssumme, die ich widersprach, habe ich natürlich mit einem weiteren Brief reagiert und Rückbelastung angedroht, welches ich nach einer Frist auch tätigte. Dies wurde dann natürlich mit einem Standardbrief seitens des Versorgers kommentiert. Wunschgemäß habe ich mich telefonisch mit meinem Energieversorger in Verbindung gesetzt und unter Hinweis der bereits bestehenden Korrespondenz, meinen Einwand dargelegt und auch die Einzugsermächtigung entzogen, welches auch bestätigt wurde (telefonisch).
Nach einer knappen Woche erhielt ich einen Brief, wo mir die neuen "alten" Abschläge mitgeteilt wurden. Allerdings wieder mit dem Hinweis, daß diese zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht werden.
Nun meine Frage. Sollte ich eine Einzugsermächtigung grundsätzlich schriftlich widerrufen btw. könnte ich mit den "neuen" alten Abschlägen die Abbuchung weiterlaufen lassen? Die Gefahr bestünde nur wieder in der Schlußabrechnung, die dann ja auch wieder komplett abgebucht wird.