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Autor Thema: Energieversorger korrigiert Abschlag  (Gelesen 5328 mal)

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Offline Maverick1411

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Energieversorger korrigiert Abschlag
« am: 19. Mai 2006, 15:47:45 »
Guten Tag,

ich möchte mir einen Rat einholen. Hier hat man mir bereits schon mit sehr vielen Hinweisen und Tips geholfen auch wenn ich nicht aktiv am Forumsgeschehen teilnehme.

Ich hatte gemäß Musterschreiben + Anpassungen auf meine Rechnung Widerspruch eingelegt, was auch vom Versorger beantwortet wurde. Den Inhalt muß ich, denke ich nicht wiedergeben, da jeder weiß, das sie mit Standardbriefen reagieren.

Nach Einzug der Rechnungssumme, die ich widersprach, habe ich natürlich mit einem weiteren Brief reagiert und Rückbelastung angedroht, welches ich nach einer Frist auch tätigte. Dies wurde dann natürlich mit einem Standardbrief seitens des Versorgers kommentiert. Wunschgemäß habe ich mich telefonisch mit meinem Energieversorger in Verbindung gesetzt und unter Hinweis der bereits bestehenden Korrespondenz, meinen Einwand dargelegt und auch die Einzugsermächtigung entzogen, welches auch bestätigt wurde (telefonisch).

Nach einer knappen Woche erhielt ich einen Brief, wo mir die neuen "alten" Abschläge mitgeteilt wurden. Allerdings wieder mit dem Hinweis, daß diese zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht werden.

Nun meine Frage. Sollte ich eine Einzugsermächtigung grundsätzlich schriftlich widerrufen btw. könnte ich mit den "neuen" alten Abschlägen die Abbuchung weiterlaufen lassen? Die Gefahr bestünde nur wieder in der Schlußabrechnung, die dann ja auch wieder komplett abgebucht wird.
Freundliche Grüße aus Hannover
Maverick

Offline Cremer

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Energieversorger korrigiert Abschlag
« Antwort #1 am: 19. Mai 2006, 15:55:30 »
@Maverick1411,

sofern Sie für mehrere Energiearten (Strom, Gas Wasser) Widerspruch eingelegt haben empfiehlt es sich, getrennt ach den Energiearten die Abschläge zu tätigen ud nicht abbuchen lassen.

Bei Überweisung sind Sie der Herr des Verfahrens!!

Sonst verrechnet der Versorger Ihre Abschläge mit anderen Forderungen, wie die Finanzämter es auch tun.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Maverick1411

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Energieversorger korrigiert Abschlag
« Antwort #2 am: 19. Mai 2006, 16:00:47 »
Danke Herr Cremer für die Antwort. Widerspruch habe ich nur beim Gas eingelegt. Dann werde ich die Einzugsermächtigung, um Klarheit für beide Seiten, schriftlich widerrufen.
Freundliche Grüße aus Hannover
Maverick

 

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