@MikeV2002
grundsätzliches Problem GASAG wird gerichtlich gelöst.
Vorgehensweise für
Gastarif GASAG und
Stromtarif Hannover:
Für Hannover/Berlin können Sie Widerspruch einlegen auf die Strompreise/Gaspreise September 2004. Entscheidend dabei ist jedoch, wann die Jahresrechnung in Hannover gewesen ist. Sie hatten ja keinen Widerspruch vor oder nach der Jahresrechnung bis heute eingelegt. Somit ist alles was vor der Jahresrechnung liegt bezgl. Geld abgeschlossen.
Angenommen:
Preiserhöhung für Strom zum 1.1.2005
Jahresrechnung gestellt zum 31.3.2005,
Widerspruch heute auf Preise September 2004
Sie hätten dann einen Anspruchauf die alten Strompreise gemäß September 2004 bis heute. Damit müßte die Rechnung für 1. Quartal 05 eigentlich vom Versorger korrigiert werden. tut er aber nicht, weil er § 315 nicht anerkennt. Da dies ein abgeschlossener Vorgang ist, ist das Geld für den Differenzbetrag weg. Sie müßten einen Rückforderungsprozess anstrengen, der erfahrungsgemäß für Sie ein negatives ergebnis haben wird.
Ab 1.4.05 können Sie die Abschläge für das neue Verrechnungsjahr auf die Preise September 2004 beschränken. Damit aber auf alle Fälle eine Nachzahlung zum 31.3.06 (nächste Jahresrechnung) herauskommt, müßten Sie die verbleibenden Abschläge bis März 06 stärker kürzen Sie haben ja bis heute die Abschläge in der verlangten Höhe des Versorgers geleistet. Berechnung: (Verbrauch letzes Jahr x Preis Sep.04) / Anzahl Abschläge jährlich = Abschlagsbetrag).
Ggf. müßten Sie im Februar eine Hochrechnung machen, ob der Verbauch höher ausfallen wird als die Abschläge. Wenn nicht, letzten Abschlag erneut kürzen. Dann überweisen Sie, nachdem sie Ihre Aufstellung der Kosten erstellt haben nur den fälligen Differenzbetrag. Damit hätten Sie mit den Abschlägen keine Überzahlung geleistet. Denn eine Überzahlung erstattet der Versorger natürlich nicht. (siehe Thread
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1534&sid=501ef8043977eb600c85fa47fe4b1dd2 )
Also zielorientiertes Vorgehen ist angesagt.