Hallo,
eine konkrete und
dringende Frage, auch wenn sie nicht mich, sondern jemand anderen betrifft(meine Jahresrechnung ergab bei um 30% gekürzten WERten ein kleines Guthaben, auf das ich noch heute warte - lt. Stadtwerke hätte ich ein wenig nachzahlen müssen, was ich nicht tat und die bisher auch nicht weiter einforderten):
Gasabschläge mit Verweis auf §§315 um 30% gekürzt (erstmals allerdings erst im Frühjahr 07), bzw. die letzten Monate total ausgesetzt, damit die jetzt kommende Juli-Jahresabrechung (also die letzten 12 Monate seit Juli 06) nicht schon jetzt überzahlt ist, d.h., ich nicht mehr an Abschlägen überwiesen haben werde, als eben es ein um 30% gekürzter Preis aufgrund der hochgerechneten Menge erwarten lassen dürfte.
DAs alles dem Versorger korrekt mitgeteilt.
Nun: Mahnung, Mahnung und dritte Mahnung:
Dritte Mahnung: \"Bitte bedenken Sie, dass wir bei Nichtzahlung gemäß den Versorgungsbedingungen die Versorgung nach Ablauf einer First von vier Wochen nach Zugang dieser MAhnung einstellen werden.\"
Das wäre bald.
Was tun? Ich denke mal, irgendwelche erwähnte \"Versorgungsbedingungen\" brauchen mich nicht zu kümmern, weil ich eben mit Hinweis auf 315 gekkürzt, bzw. vorübergehend die Zahlungen ausgesetzt habe, oder?
Ich informierte mich hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/Und ich las auch so manchen interessanten Beitrag, wie hier:
Versorgungssperre konkret angedroht (?)Ist der Brief mit obigen Satz ernst zu nehmen, oder zu wenig konkret? Also jetzt alle Schritte wie in den beiden Links oben beschrieben einleiten, oder nicht nötig?
MfG