Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg

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Kampfzwerg:
@all

ich wünsche allen Mitstreitern ein erfolgreiches und frohes neues Jahr, Kampfgeist, Mut und Durchhaltevermögen. Und Humor  ;)



@Schwalmtaler, Lex, Bernie57

Ehrlich gesagt, kann ich nicht erkennen wieso diese Diskussion über PN geführt werden sollte!
Bezogen auf deren Inhalt hätte ich meinen Schriftwechsel und vieles mehr hier ebenfalls nicht veröffentlichen dürfen.
Und inwieweit hätte Euch das in der Sache dann weitergebracht?
Eben!

Zur Sache:  Die Modalitäten in Bezug auf Tarifkunden, Sondervertragskunden und konkludenten Vertragsschluss durch Entnahme von Gas, sind hier im Forum bis heute mehrfach und umfassend diskutiert worden.
In aller Freundschaft: Meine Empfehlung wäre daher zunächst einmal eine etwas genauere Recherche.

Kampfzwerg:
Hallo zusammen,

zur Info:

inzwischen habe ich zwei Androhungen eines Musterverfahrens ohne weitere Ankündigung und unter Fristsetzung erhalten.

Die zweite, letzte Frist ist bereits abgelaufen.

Ich habe weder die Forderungen ausgeglichen noch die Schreiben beantwortet.

Die Forderungen wurden i.Ü. nicht genau beziffert! Nicht in Heller, nicht in Cent.

Im Gegensatz dazu kann ich meine Rückforderung ziemlich genau beziffern.

Und lasse die Möglichkeit einer Rückforderungsklage gerade juristisch prüfen. Im Hinblick auf Verjährung/Verwirkung etc.pp.
Denn die werde ich wahrscheinlich selbst in Angriff nehmen müssen.
Eigentlich hatte ich ja die Hoffnung auf Gegenklage, aber dazu müsste ich erst einmal verklagt werden und die drohen ja immer nur  :rolleyes:

\"Aber - witzig\" finde ich wieder einmal die augenscheinliche Hilflosigkeit und das Nichtvorhandensein passender Textbausteine in Bezug auf Sondervertragskunden.

Ist ja irgendwie schon mitleiderregend, wie sich der Versorger in jedem Antwortschreiben - ohne Ausnahme - auf § 315 und dementsprechende Urteile, Wirtschaftsprüfertestate, Bezugskosten und Unangemessenheit/Angemessenheit bezieht.

Er hat nämlich für bzw. eher gegen Sondervertragskunden keine adäquate Munition! Nichts, null, niente!

Man achte einmal auf die folgende Formulierung in einem der Schreiben:
\"Wir können Sie daher nur erneut auffordern, die Rückstände (.....)auszugleichen.\"
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

Genau. Mehr können sie eben nicht!

Ich schon.

Kürzen bis auf die ursprünglich vertraglich vereinbarten Preise!
Und ich zahle nicht einen Cent mehr!

Denkt an § 814 BGB!!!

Kampfzwerg:
@all

Ich habe inzwischen meinen Vertrag juristisch prüfen lassen.
Obwohl ich mir eigentlich sehr, sehr sicher war.   ;)

Mit folgendem Ergebnis:

1. SV
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

2. Preisbasis für die Kürzungen ist 1991
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

3. Die Preisänderungsklauseln sind unwirksam
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

4. Aus 1-3 ergibt sich allerdings, dass meine konsequenten Kürzungen ausgesprochen sinnvoll waren.
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

5. Eine Klage gegen mich ist mehr als unwahrscheinlich
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für mich)

6. Rückforderungsklage ist noch in Prüfung
(ist ausgesprochen schade....?)


siehe auch hier
Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?

Kampfzwerg:
ich hatte eigentlich schon für April mit einem netten Brief gerechnet.


http://www.ngw.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/2008/03/2008_03_17.htm

17.3.2008 - NGW passt Erdgaspreise an
Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW) werden den Erdgaspreis zum 1. Mai 2008 anheben. „Die Anpassung ist notwendig, da sich aufgrund der weltweit gestiegenen Energiepreise unser Bezugspreis für Erdgas in den letzten Monaten ebenfalls erhöht hat“, erläutert Herbert Jung, kaufmännischer NGW-Geschäftsführer.

Bei konstant bleibenden Grundpreisen wird der Bruttoarbeitspreis im Tarifbereich um 0,51 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und im Sondervertragsbereich um 0,39 ct/kWh angehoben.
Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einer Nennwärmebelastung der Heizungsanlage von 13 kW muss beim Produkt „Best“ mit Mehrkosten von rd. 6,50 Euro pro Monat (inkl. 19 % Umsatzsteuer) rechnen. Dies entspricht einer Steigerung von 6,92 Prozent.
In allen Preisen sind insgesamt rund 30 Prozent Abgaben für die Mineralölsteuer, Ökosteuer, Umsatzsteuer und Konzessionsabgaben enthalten.

Jeder Kunde wird schriftlich über die für ihn geltenden Preise informiert.

NGW versorgt folgende Kommunen mit Erdgas:
Alpen, Hamminkeln, Isselburg, Issum, Kevelaer, Linnich, Rheinberg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen, Uedem, Voerde, Weeze, Xanten.

Duisburg, 17. März 2008

[Ergänzung von Evitel2004: Auf verlinkte HP als Pressemitteilung gekennzeichnet, sollte dies später nicht mehr erkennbar sein]

Schinderhannes:
Hallo Zusammen

Wie schon mehrfach angeregt, wollten wir NGW-Protestler uns einmal zum Meinungsaustausch treffen.

Dieses Treffen findet nun am Mittwoch den 14. Mai 2008 um 19:00 Uhr im Motel Van der Valk, Krefelder Str. 169, in 47447 Moers statt.

Anfahrtsbeschreibung unter folgendem Link:

http://www.vandervalk.de/moers_anfahrt.html

Ich denke dieses Treffen ist sehr wichtig, um sich einmal kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen. Ich hoffe auf rege Teilnahme.
Um eine ungefähre Teilnehmerzahl zu ermitteln, bitte ich kurz um Anmeldung!

Viele Grüße

Schinderhannes

[Ergänzung Evitel2004: zur Treffensdiskussion Gelsenwasser u. NGW Treffen ]

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