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Autor Thema: Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?  (Gelesen 12696 mal)

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Offline RR-E-ft

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #15 am: 10. März 2006, 12:10:27 »
@Cremer

Das Bundeskartellamt hatte festgestellt, dass entsprechende Verträge kartellerchtswidrig und somit verboten sind. Die zivilrechtliche folge daraus, ist die Nichtigkeit solcher Verträge.

Dies gilt für die Verträge nicht erst durch den Beschluss des Bundeskartellamtes, welcher nur ein schon bestehendes gesetzliches Verbot aktualisiert.

Allein aus Praktikabilitätsgründen wurde der Sofortvollzug gegenüber E.on Ruhrgas auf den 30.09.2006 verschoben.

Solche Verträge sind jedoch nach den Ausführungen des Bundeskartellamtes längst kartellrechtswidrig und nichtig wegen Verstoßes gegen § 1 GWB.

Über den Vertrag zwischen Ihren Stadtwerken und deren Vorlieferanten steht in dem genannten Beschluss des Bundeskartellamtes nichts.

Es könnte auch diesbezüglich einen Beschluss geben.
Eines solchen bedarf es jedoch nicht erst.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #16 am: 12. März 2006, 14:59:45 »
@RR-E-ft
@Cremer
@Netznutzungsentgelt:


Man kann wohl resümieren, dass die derzeitige Markt- und Preissituation i.W. auf zwei wettbewerbserschwerenden Instrumenten beruht:

1. Unrealistische Netznutzungsentgelte
2. Bindung von Nachfrage auf Weiterverteilerebene und Bindung von Leitungskapazität durch die im Verfahren B8-113-03 durch das BKartA ausdrücklich beanstandeten Langfrist- Lieferverträge.

Kommt Instrument 2. nunmehr für jedermann sichtbar ins Wanken, muss Instrument 1. umso hingebungsvoller gepflegt werden, getreu dem Motto: Wenn ich selbst schon nicht mehr die langfristige Kundenbindung betreiben darf, dann soll doch erst einmal ein Konkurrent kommen, der den Kunden günstiger beliefert ... er muss auf jeden Fall durch mein Ferngasnetz!

Statt mit Gürtel UND Hosenträger wird dann bald eben nur noch mit Hosenträger alleine gearbeitet.

Durchleitungswettbewerb ist nach der Sicht des BKartA auch im Bereich der Großverbraucher noch nicht visibel vorhanden; die Zahl der Durchleitungsverträge hält sich in engen Grenzen. Damit dies so bleibt, nimmt der BGW massiv Einfluss bei der Netzagentur, auf das es bei der Gasfernleitung bei einem gefühlten Wettbewerb bleibe.


Man muss also hoffen, dass notfalls unter dem Druck der EU- Kommission eine wirksame Regulierung des Gasfernleitungsmarktes erfolgt.



M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline RR-E-ft

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #17 am: 14. März 2006, 20:26:58 »
@Graf Koks

Bereits 1998 sollte der Gasmarkt für Verbraucher geöffnet sein.

Interessant ist folgende Lektüre, insbesondere Seiten 47 und 74 ff.:

http://www.monopolkommission.de/sg_34/text_s34.pdf

Auch die Rechtsprechung hatte das Ziel der Marktöffnung vor Augen:

http://www.ra-kotz.de/tale_oder_pay.htm

Statt dessen alles wie immer:

Startschuss, Meilenstein, nichts passiert.

Von wann ist folgender Text?

http://www.tu-berlin.de/presse/tui/00mai/gas.htm

Offline RR-E-ft

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #18 am: 24. März 2006, 15:14:01 »
Feststellungen der EU- Komission zum Wettbewerb auf der Ferngasebene:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_248/l_24820030930de00510061.pdf

 

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