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Autor Thema: Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?  (Gelesen 12163 mal)

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Offline RR-E-ft

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« am: 03. Februar 2006, 17:08:05 »
In Bremen gibt es das Bremer Energie Institut, welches von Prof. Pfaffenberger geleitet wird.

Ein Lehrstuhl wurde von E.ON gesponsert:

http://www.eon-energie.com/Ressources/downloads/021113_harig_bremen.pdf

Vom Bremer Energieinstitut wurde nun ein Gutachten erstellt, wonach eine Regulierung auf der Ferngasebene überflüssig sei:

Die entsprechende Meldung:

Gutachten: Regulierung auf Ferngasebene eigentlich überflüssig
Bremen (energate) - Das Bremer Energie Institut hat ein Gutachten zum Wettbewerb auf der Ferngasebene veröffentlicht... 03.02.2006 - 15:22





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Thomas Fricke
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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #1 am: 06. Februar 2006, 16:58:29 »
Pfaffenberger/Scheele: Beim Ferngas Wettbewerb
Beim überregionalen Ferngastransport spreche einiges für die marktorientierte Bildung der Entgelte, wie sie lt. EnWG und Gasnetzentgeltverordnung dann zulässig sind, wenn „das Fernleitungsnetz zu einem überwiegenden Teil wirksamem bestehenden oder potentiellen Leitungswettbewerb ausgesetzt ist“. Nach einem von Prof. Dr. Wolfgang Pfaffenberger und Prof. Dr. Ulrich Scheele, Bremer Energie Institut im Auftrag von BEB, Eon Ruhrgas, RWE und VNG verfassten Gutachten ist das der Fall. Nach ihrem Resümee kann mehr als die Hälfte des Gasbedarfs in Deutschland durch konkurrierende Netze erreicht werden. Eine „sehr strikte Auslegung der Wettbewerbstheorie würde zu dem Ergebnis führen, dass im Bereich der Leitungskonkurrenz im Ferngassektor eine Regulierung an sich überflüssig ist“. Nachdem aber der Gesetzgeber hier eine besonders gestaltete Regulierung vorgesehen habe, wäre es für die Gutachter der besonderen Situation beim Ferngas angemessen, „wenn die Regulierungsbehörde sich hier als Promotor des Wettbewerbs versteht und ihre Aufgabe nicht darin sieht, im Wettbewerb notwendigerweise entstehende Differenzen zu reduzieren oder abzubauen“. (ZfK-6.2.06)

Offline Netznutzungsentgelt

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #2 am: 09. Februar 2006, 12:24:16 »
hast du einen link um sich die studie runterzuladen

Gutachten: Regulierung auf Ferngasebene eigentlich überflüssig
Bremen (energate) - Das Bremer Energie Institut hat ein Gutachten zum Wettbewerb auf der Ferngasebene veröffentlicht...

mfg

Offline RR-E-ft

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #3 am: 09. Februar 2006, 12:32:04 »
@Netznutzungsentgelt

In der Regel werden solche Gutachten von denen gern verbreitet, welche sie beauftragt haben zu deren Gunsten sodann Aussagen getroffen werden.

Entsprechendes Geld soll ja nicht umsonst aufgewandt sein.

Man wird das entsprechende  Gutachten deshalb wohl auch in den Politikbetrieb und ggf. an die Sektorenregulierung  gegeben haben.

Ziel ist des Gutachtens ist es offensichtlich, die Ferngasebene von der Kostenregulierung auszunehmen:

http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/63/63091.htm
http://www.wingas.de/wga/wg/html/default/jbor-5w9key.de.html



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Thomas Fricke
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Offline Netznutzungsentgelt

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #4 am: 09. Februar 2006, 12:37:22 »
danke
ich habe es auf der seite des bremer instituts nicht finden können.
ist einem von euch schon mal studien oder paper über den verleich von netznutzungsentgelten in gasbereich im neuen entry exit system über den weg gelaufen?
thx

Offline RR-E-ft

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #5 am: 24. Februar 2006, 15:12:13 »
Nun ist auch bekannt, dass die Regulierung der Ferngasebene auf Wunsch des E.on Ruhrgas- Chefs ausgenommen sein soll, wenn nur ein Gutachten belegt, dass Wettbewrb funktioniert:

http://www.zdf.de/ZDFde/download/0,1896,2003073,00.pdf

Was lag da wohl näher, als sich deshalb nach Bremen zu wenden.

Offline Netznutzungsentgelt

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #6 am: 24. Februar 2006, 18:41:21 »
Meiner Ansicht nach ist  auf der Ferngasebene schon etwas Wettbewerb vorhanden.
Beispiel: Der Bau von Leitungen der Wingas auf der Ferngasebene.
Die werden auch von den Russen beliefert, weil es ein Unternehmen von Gasprom und der BASF ist.
Problematisch auf der Ferngaseben ist, die Belieferung also der Inport des Gases aus dem Ausland, dort Ruhrgas eine grosse Macht und ich bin überzeugt das Absprachen gemacht werden zwischen Ruhrgas und den Lieferanten aus dem Ausland bzgl. Belieferung anderer Interessenten.
Schuld sind die die es soweit haben kommen lassen das E.ON Ruhrgas zu dieser Grösse angewachen ist.
gruss

Offline RR-E-ft

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #7 am: 24. Februar 2006, 19:00:32 »
@Netznutzungsentgelt

Thüringen wird parallel von einer großen  Wingas- und einer großen  Ruhrgas- Leitung durchzogen.

Ersichtlich werden der Regionalversorger E.ON Thüringen und die Stadtwerke gleichwohl fast ausschließlich von der EVG Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH (50 % E.on Ruhrgas/ 50 % VNG) beliefert.

Die Gaspreise sind vergleichsweise hoch, von einem Wettbewerbseffekt durch den parallelen Leitungsbau ist also auf dem Weiterverteiler- und Endverbrauchermarkt wenig zu spüren.

Dies könnte auf entsprechende Absprachen hindeuten.
Andernfalls sollte sich ein Wettbewerb bemerkbar machen.

Dies hat jedoch nichts mit einem Wettbewerb um Transportkapazitäten zu tun.

Zum sehr bescheidenen Durchleitungswettbewerb und dessen Ursachen vgl. hier:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell06/B8-113-03.pdf

Entsprechende Feststellungen des OLG Düsseldorf in folgender Entscheidung:

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: VI-2 Kart 14/04 (V)
Entscheidungsdatum: 23.11.2005


unter:

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/olgs/duesseldorf/j2005/VI_2_Kart_14_04__V_beschluss20051123.html


Damit wir folgender Beschluss des BKartA bestätigt:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Fusion/Fusion04/B8-27-04.pdf

Dieser enthält entsprechende Feststellungen in Textziffern 26 bis 32 (30!).



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Thomas Fricke
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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #8 am: 24. Februar 2006, 21:04:11 »
@RR-E-ft
deine aussage:
\"Ersichtlich werden der Regionalversorger E.ON Thüringen und die Stadtwerke gleichwohl fast ausschließlich von der EVG Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH (50 % E.on Ruhrgas/ 50 % VNG) beliefert. \"
---
Das hat aber doch vielmehr mit den langfristigen Verträgen(20-30 Jahren) der Stadtwerke und der Lieferanten(BSP Ruhrgas) zu tun.
Bei Industriebetrieben, sind die Vertragslaufzeiten meiner Ansicht nach nicht so lang, etwa 1-2 Jahren.
Die können/würden dann wechseln, wenn ein günstigerer Anbieter in Ihrer Region ihn mit Gas beliefert.
---
Die Gaspreise sind vergleichsweise hoch, von einem Wettbewerbseffekt durch den parallelen Leitungsbau ist also auf dem Weiterverteiler- und Endverbrauchermarkt wenig zu spüren.
----
Wenn du mit Endverbraucher den Privatkunden meinst dann gebe ich dir völlig recht. Aber auf Industriekunden trifft diese Aussage wie oben erläutert nicht zu.
gruss

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #9 am: 24. Februar 2006, 21:13:00 »
@Netznutzungsentgelt

Deswegen wird der Endkundenmarkt ja auch sachlich unterteilt in die Märkte für Weiterverteiler,  Gas- Großkunden und Gas- Kleinkunden.

Die Bilder zeichnen sich unterschiedlich.

Die Weiterverteiler sind auch durch entsprechende gesellschaftsrechtliche Beteiligungen \"gebunden\":

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htm

Bei den Industriekunden mag sich ein ganz anderes Bild zeichen, nur erfährt man darüber wenig.

Oft dürften Margen im gebundenen Bereich dazu verwendet werden, Wettbewerb auf diesem Markt abzuwehren.

Die Langfristverträge sind verboten, wie das BKartA im Beschluss gegen E.ON Ruhrgas herausstellt.

Dies gilt für alle derartigen, dort näher spezifizierten  Verträge zwischen Ferngasgesellschaften und Stadtwerke.


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Thomas Fricke
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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #10 am: 24. Februar 2006, 21:34:51 »
Jawohl, die vertikale Integration als Instrument der grossen der Gaswirtschaft hatte zum Hauptziel Wettbewerb zu vermeiden und  trägt stark dazu bei das Absprachen gemacht und eingehalten werden.

Aber es besteht Hoffnung auf ein umdenken einiger Stadtwerke (auf die nicht von den grossen Konzernen Einfluss genommen werden).
5 Stadwerke kein Mitglied mehr des BGW, da sie der Meinung sind das der BGW nur die Interessen der ganz grossen berücksichtigt.
mfg

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #11 am: 26. Februar 2006, 20:27:36 »
@Netznutzungsentgelt

Die fünf sind eine leider seltene Ausnahme.

Das OLG Düdo stellt doch ganz deutlich heraus, welche Folgen die vertikale Integration zeitigt:

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/olgs/duesseldorf/j2005/VI_2_Kart_14_04__V_beschluss20051123.html

Darüber, dass es ihnen gelungen ist, Wettbewerb bei Industriekunden durch flexible Preisgestaltungen vollständig abzuwehren, schreiben einige Unternehmen in ihren Geschäftsberichten ganz offen.....

Der dafür notwendige Spielraum wird wohl durch überhöhte Preise im Weiterverteiler- und Haushaltskundenbereich generiert.

Offline Netznutzungsentgelt

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #12 am: 08. März 2006, 16:00:58 »
@RR-E-ft
--
deine aussage:
\"Die Langfristverträge sind verboten, wie das BKartA im Beschluss gegen E.ON Ruhrgas herausstellt.
Dies gilt für alle derartigen, dort näher spezifizierten Verträge zwischen Ferngasgesellschaften und Stadtwerke.\"
-------------

Gilt dieser Beschluss somit für ALLE Verträge der Ruhrgas mit  Weiterverteiler (Regional- und Ortsgasversorgern) oder nur die im Beschluss als Beigeladene gennaten Firmen?

hat dieser Bechluss Auswirkungen auf die Verträge andere Ferngasgesellschaften?

mfg
nze

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #13 am: 08. März 2006, 16:12:10 »
@netznutzungsentgelt

Die Verfügung selbst gilt nicht etwa gegenüber den Beigeladenen, sondern für die in der Anlage 1 aufgeführten Lieferverträge der E.on Ruhrgas.

Zudem handelt es sich um allgemeine Grundsätze, von denen auch die anderen Ferngasgesellschaften betroffen sind.

Das Verfahren gegen E.on Ruhrgas ist lediglich das Pilotverfahren.

Mit der Untersagungsverfügung wird ein bereits bestehendes gesetzliches  Verbot lediglich aktualisiert.

Deshalb der - allein aus Praktikabilitätsgründen - auf den 30.09.2006 hinausverlegte Sofortvollzug.

Offline Cremer

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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?
« Antwort #14 am: 08. März 2006, 19:41:24 »
@Fricke,

der Termin 30.9.06 gilt dann auch für Verträge zwischen den Verteilern und Endverteiler, hier also zwischen Saar-Ferngas und den Stadtwerken Bad Kreuznach?
MFG
Gerd Cremer
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