Pfaffenberger/Scheele: Beim Ferngas Wettbewerb
Beim überregionalen Ferngastransport spreche einiges für die marktorientierte Bildung der Entgelte, wie sie lt. EnWG und Gasnetzentgeltverordnung dann zulässig sind, wenn „das Fernleitungsnetz zu einem überwiegenden Teil wirksamem bestehenden oder potentiellen Leitungswettbewerb ausgesetzt ist“. Nach einem von Prof. Dr. Wolfgang Pfaffenberger und Prof. Dr. Ulrich Scheele, Bremer Energie Institut im Auftrag von BEB, Eon Ruhrgas, RWE und VNG verfassten Gutachten ist das der Fall. Nach ihrem Resümee kann mehr als die Hälfte des Gasbedarfs in Deutschland durch konkurrierende Netze erreicht werden. Eine „sehr strikte Auslegung der Wettbewerbstheorie würde zu dem Ergebnis führen, dass im Bereich der Leitungskonkurrenz im Ferngassektor eine Regulierung an sich überflüssig ist“. Nachdem aber der Gesetzgeber hier eine besonders gestaltete Regulierung vorgesehen habe, wäre es für die Gutachter der besonderen Situation beim Ferngas angemessen, „wenn die Regulierungsbehörde sich hier als Promotor des Wettbewerbs versteht und ihre Aufgabe nicht darin sieht, im Wettbewerb notwendigerweise entstehende Differenzen zu reduzieren oder abzubauen“. (ZfK-6.2.06)