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Was ZÄHLT der Gaszähler oder die Einfüllmenge?

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big red one:
Mein Flüssiggaslieferant hat nun eine Mengendifferenz zwischen der Füllmenge im Tank und der Entnahmemenge am Zähler festgestellt und möchte nun nach der Liefermenge in den Tank nachberechnen.Der Gaszähler wurde von der Fa. T...... eingebaut uns sei angeblich defekt.Ein Nachweis konnte bisher nicht erbracht werden.Desweiteren wurde mir bisher auch kein Zählerstand mitgeteilt(der Zähler wurde ausgebaut und mitgenommen) sondern nur eine Akontozahlung für Nachforderungen von €500 auf noch nicht erstellte Abrechnung
Klaus

Anonymous:
Was ZÄHLT ist der Preis.

Watzl:
Ja so einfach gehet das. Da werden schöne Abrechnungsmodelle (Gasuhr) dem Kunden aufgeschwatzt und dann wird doch nach Litern und Tankinhalt abkassiert.
Die Beweismittel (Gasuhr) wird vorsorglich mitgenommen und  dann wird sofort kassiert. Das nennt man andernorst Service, weil´s schnell geht in diesem Fall erinnert mich das eher an das Wort überrumpeln.

Lesen sie ihren Vertrag noich einmal genau, was dort bzgl. Abrechnung vereinbart wurde.

Fordern sie dann die Firma auf, ihnen die Grundlage für die Änderung der Abrechnungsmethode schriftlich darzulegen und zu begründen. Warten sie auf jeden Fall mit den Zahlungen bis der Fall durchsichtiger oder gar geklärt wird.

Überlegen sie: was wäre passiert, hätte die Gasuhr mehr angezeigt, als sie tatsächlich verbraucht haben? Sie hätten vermutlich ganz anstandslos bezaht, weil sie nie im Leben darauf gekommen wären, dass das Ding zu schnell geht und wenn, dann hätten sie ein großes Problem am Hals. Sie hätten den Nachweis zu erbringen, dass die Uhr zuviel anzeigt, mehr als sie wirklich verbraucht haben.

Eine Empfehlung:
Tank weggebn, UHr weggeben, Vertrag weggeben und einen eigenen Tank besorgen.

Mit Vertragspartner geht man nicht so um, wie mit ihenen!

H. Watzl

big red one:
Nun der Vertrag ist durch einen Anwalt gekündigt.
Der Tank ist schon lange Eigentum.
Einen korekten Zählerstand hat der Gaslieferant bis heute nicht mitgeteilt geschweige denn eine Abrechnung danach erstellt.
Nun werden wir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch starten.Nebst Rückforderungen nach § 315 sowie eine einstweilige Verfügung zur einforderung der Prüfprotokolle des Tanks.
Mal sehen wie es weitergeht

Ready XL:
...man kann sich wirklich nur noch wundern, was sich so manche Lieferanten alles so einfallen lassen. Diese Fa. T....., ist das die mit dem unausprechlichen Namen ?

Ready XL

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