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Autor Thema: Wir können uns nicht anmelden ...  (Gelesen 6086 mal)

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Anonymous

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Wir können uns nicht anmelden ...
« am: 10. Mai 2004, 10:01:23 »
Hallo!

Hier mal unsere merkwürdige Stromgeschichte ...

Wir sind Anfang diesen Jahres in eine andere Stadt umgezogen und wollten uns bei den hiesigen Stadtwerken zwecks Strombezug anmelden. Zählernummer und Zählerstand waren vom Hausmeister bereits aufgeschrieben worden. Beides habe ich kontrolliert - alles in Ordnung. Also bei den Stadtwerken angerufen. Dort wurde ich - schwuppdiwupp - nach RWE weiterverbunden (obwohl ich das garnicht wollte), wo man mir sagte, man sei nicht zuständig und weder die Adresse noch der Zähler würde für sie existieren. Nochmals mehrmalig bei den Stadtwerken angerufen - das selbe Ergebnis. Also haben wir den Strom bei den Stadtwerken der Nachbarstadt bestellt. Vertrag ausgefüllt, abgeschickt, fertig! Denkste:
Erst fiel uns auf, dass überhaupt kein Geld abgebucht wurde. Nun kam ein recht nebulöses Schreiben von den Stadtwerken, in dem stand, man müsse unseren Vertrag stornieren.
Da wir immer unseren Strom bezahlt haben (wir waren dort bereits knapp 3 Jahre Kunde und alles war ok), kann es schlecht an uns liegen. Möglicherweise hat der Stromversorger unseres Vormieters bei der Abmeldung geschlampt und jetzt existiert unsere Adresse nicht mehr für die Stromversorger.
Wir sind extrem angenervt, weil wir ja den Strom den wir verbrauchen, gerne bezahlen wollen. Irgendwann muss das doch auffallen, dass wir einfach so Strom \"saugen\" ohne zu bezahlen - wir haben weder Lust auf eine horrende Nachzahlung noch darauf, dass man uns den Strom abstellt!
Wir finden es total bescheuert, dass es einem so schwer gemacht wird, eine Ware zu bezahlen, die man bekommt ...! Soviel zu dem Thema \"deregulierter Strommarkt\"!

Hat jemand eine Idee, was wir tun könnten?

Viele Grüße,
Lurpa

Offline RR-E-ft

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Wir können uns nicht anmelden ...
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2004, 18:22:00 »
Irgend jemand wird sich schon melden, um das Stromgeld zu kassieren.

Bis dahin: Ruhig verhalten!!!

Derjenige Stromversorger, der kassieren will, müßte nachweisen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, ggf. gem. § 2 Abs. 2 AVBEltV als sog. faktischer Vertrag. Wenn dies der selbe Versorger sein sollte, der zuvor einen Vertragsabschluss verweigerte, gibt es gar keinen Vertrag.

Dann gibt es auch keine vertragliche Zahlungsverpflichtung. Dem entsprechenden Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung um den bezogenen Strom könnte der Einwand der Entreicherung entgegenstehen.
Deshalb in einem solchen Fall gleich laut \"Entreicherung!\" rufen:

Der Strom ist verbraucht und kann nicht mehr zurückgegeben werden.
Der Zahlungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung ist zudem weit geringer als ein vertraglich geschuldeter Tarifpreis.

Der Stromversorger (Netzbetreiber) ist eigentlich auf dem Stromzähler genannt.

Nach alldem: Still verhalten und nicht mucksen!


Wenn sich doch ein Versorger wegen Geldforderung meldet ggf. Anwalt einschalten.

 

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