Tach
>Kunde bezieht Strom, soll regelmäßig Abschlag
zahlen. So weit unbestritten.
>Auf dem nachbargrundstück verläuft eine Starkstromleitung.
Der Eigentümer ist 500 KM weit weg und stattet den o. g.
Kunden mit allen Vollmachten aus.
>Bäume drohen in die Leitung zu wachsen. Herbeigebetenes
Ordnungsamt sagt : Das ist eine Gefahr ! Wir versuchen
im \"Ereignissfall\" erst den Störer zu \"fassen\". Hilft das nicht,
nehmen wir den Grundstückseigentümer in Regress.
>Vollmachtsinhaber lässt darauf hin Fotos machen und die
Gefahr (sprich Bäume) beseitigen, setzt in Rechnung.
>Energielieferant schreibt / sagt : er zahle nicht, weil er
nicht zahle. \"Beseitiger\" solle doch \"spielen\" und \"klagen\".
>Forderung : Gefahrbeseitigung Euro 3.000,-
Forderung Strom Abschlag : Euro 170,-
>\"Gefahrbeseitiger\"
will nun aufrechnen !
>Fragen :
>1. Kann Energielieferant dennoch abstellen ?
>2. Wenn die Rate über je Euro 170,- bei Gerichtskasse
hinterlegt wird, kann noch abgestellt werden, oder
3. schafft einstweilige Anordnung Abhilfe ?
also das ist alles eine Unverschämtheit, sich trickreich eine
Vollmacht ausstellen lassen und eine Luftnummer über 3000 Euro
für eine scheinbare Gefährdungsbeseitigung in Rechnung stellen
Für das Ausästen der Freileitung ist das EVU zuständig und nicht
irgendwelche Schuldner die nicht zahlen wollen
Verklagen Sie doch McDonalds zB wegen zu warmen Kaffee usw
MfG