Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn  (Gelesen 8762 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn
« am: 01. Februar 2006, 16:12:40 »
[ 17-C-260-05 16-08-2005 ; 8-S-146-05 31-01-2006 ]

Wenn viele Verbraucher bei dem Landgericht Bonn wegen des Urteils vom 31.01.2006, Az. 8 S 146/05 nachfragen, wird dieses ggf. wie das Berufungsurteil des Landgerichts Heilbronn vom Gericht auf dessen Internetseiten online gestellt.

http://www.lg-bonn.nrw.de/

Die schnelle Veröffentlichung dieses Gaspreis- Urteils liegt im Interesse der Verbraucher.

Es handelt sich ersichtlich um das erste Gaspreis- Urteil eines Landgerichts, wonach zum Nachweis der Billigkeit der Gaspreiserhöhung die gesamte Preiskalkulation offen gelegt werden muss und zudem die Bezugsverträge u.a. mit E.ON Ruhrgas offen gelegt werden müssen.

Anmerkung:

Es handelt sich um das Berufungsurteil, mit dem das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen aufgehoben wurde, vgl. hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2487



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Willy

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Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn
« Antwort #1 am: 02. Februar 2006, 16:58:58 »
Hallo Herr Fricke,

habe gerade aus Bonn folgende Mitteilung erhalten


\"der Beschluss wird zur Zeit anonymisiert. Er dürfte ab Montag unter http://www.nrwe.de abzurufen sein.\"

Gruß aus dem Münsterland

Willy Sellin
Wannenmacherstr. 34
48282 Emsdetten
gaskunden@st-sn.de
http://www.st-sn.de/gaskunden

Offline RR-E-ft

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Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn
« Antwort #2 am: 02. Februar 2006, 17:35:51 »
@Willy

Beschlüsse des LG Bonn liegen bereits vor, auch dem Bund der Energieverbraucher.

Ich meinte das Urteil mit o.g. Aktenzeichen.


Vielleicht meinten Sie dieses auch.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Willy

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Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn
« Antwort #3 am: 02. Februar 2006, 20:37:05 »
Herr Fricke

ich glaube das LG meinte das Urteil

AW: Urteils vom 31.01.2006, Az. 8 S 146/05.

Ich hatte genau danach gefragt

Gruß Willy Sellin

Offline Hamster

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Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn
« Antwort #4 am: 03. Februar 2006, 17:21:52 »
Hallo zusammen,

ich habe heute folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr ...

den Beschluss des LG Bonn vom 31.01.2006 können Sie voraussichtlich ab Montag im
Internet unter www.nrwe.de abrufen.

Hoffen wir, dass es das Urteil ist.

Gruß
Hamster

Offline RR-E-ft

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Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn
« Antwort #5 am: 03. Februar 2006, 19:42:14 »
Vieilleicht werden auch folgende Beschlüsse des LG Bonn in die Datenbank eingestellt, aus denen hervorgeht, dass weder mit Liefersperre noch mit Vertragskündigung gedroht werden darf:

http://www.ksta.de/html/artikel/1137402861966.shtml


Aufgemerkt:

http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/energie/gaspreise/060131.jhtml?rubrikenstyle=wirtschaft


Jetzt habe ich auch gesehen, dass es sich am 31.01.2006 um noch kein Urteil, sondern einen Beschluss handelte.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline uwes

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Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn
« Antwort #6 am: 06. Februar 2006, 11:22:14 »
Hier ist der Beschluss z.Zt. nachzulesen:
http://www.justiz.nrw.de//RB/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2006/8_S_146_05beschluss20060131.html


Der Beschluss ist nicht so schön, wie ich gehofft hatte.

Uwes
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline RR-E-ft

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Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn
« Antwort #7 am: 06. Februar 2006, 12:33:53 »
@uwes



Wie wollte man am Beginn eines Weges erwarten, dass man sich sogleich vollständig mit einer Rechtsauffassung durchsetzt.

Der Beschluss berücksichtigt nicht, dass auch der ursprüngliche Preis einseitig bestimmt wurde, vgl. hierzu den Aufsatz von Prof. Schwintowski in N&R 2005, S. 90 ff. zur Billigkeitskontrolle von Netzentgelten, auch hier veröffentlicht:

http://www2.neue-energieanbieter.de/uploads/05_03_04_LichtBlick-Gutachten%20von%20Prof%20Schwintowski%20Anwendbarkeit%20%A7%20315%20BGB.pdf

Wichtig sind insoweit die Ausführungen auf Seite 7 ff., welche zu einem eindeutigen Ergbenis kommen.

Dabei wird der rechtliche Hintergrund der zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle  methodisch sauber herausgearbeitet.

Bereits im Zeitpunkt der Vertragsanbahnung/ des Vertragsschlusses liegt demnach eine einseitige Preisbestimmung vor.


Im \"Lichtblick\"- Urteil hatte der BGH denn auch ausdrücklich ausgeführt, dass es eine künstliche Aufspaltung zwischen Anfangs- und einseitig bestimmten Folgepreisen bedeuten würde, was zu willkürlichen Ergebnissen führen muss:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=035147cec8f50a3888716793426caeeb&client=3&nr=34761&pos=7&anz=13

Diese Rechtsprechung ist auf Erdgaspreise vollständig übertragbar:

Die Preise sind nämlich regelmäßig durch den Gasversorger bereits vor Vertragsabschluss einseitig bestimmt worden, nämlich durch die öffentliche Bekanntgabe der Preise gem. § 4 II AVBGasV und die entsprechenden Preislisten/ Preisblätter, von denen er gar keine Abweichungen zulässt.

Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wo der Versorgungsvertrag allein durch die Entnahme von Gas aus dem Verteilungsnetz gem. § 2 Abs. 2 AVBGasV zustande kommt (vgl. etwa BGH NJW 2003, 3131).


Es ist demgemäß Sache der Kläger, hier noch einmal in einer rechtlichen Stellungnahme argumentativ nachzulegen....

Im Übrigen handelt es sich um den ersten Beschluss, wonach die Bezugsverträge offen gelegt werden müssen.

Auch die Aufforderung zur Offelegung der Preiskalkulationen ist erfreulich.

Wer denkt, er könne sich derzeit allein auf schon bestehende Rechtsprechung berufen, verkennt, dass sich eine solche erst herausbildet, ersichtlich im Interesse der Verbraucher.

Daran mitzuwirken, ist harte Kärnerarbeit, die sich nicht auf das Zitieren schon bestehender Gerichtsentscheidungen beschränken darf.

Deshalb sei nochmals davor gewarnt, schlecht vorbereitet selbst Feststellungsklagen zu erheben.

Meines Erachtens sind da einige Kollegen unterwegs, die Verbrauchern entsprechende Sammelklagen nahelegen, ohne sich selbst bisher  im erforderlichen Umfange mit der Materie sowohl in rechtlicher wie auch tatsächlicher Hinsicht berfasst zu haben.

Gut gemeint ist noch lange  nicht gut gemacht.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline uwes

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Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn
« Antwort #8 am: 06. Februar 2006, 17:40:27 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Der Beschluss berücksichtigt nicht, dass auch der ursprüngliche Preis einseitig bestimmt wurde, vgl. hierzu den Aufsatz von Prof. Schwintowski in N&R 2005, S. 90 ff. zur Billigkeitskontrolle von Netzentgelten, auch hier veröffentlicht


Ganz meine Meinung. Danke für die Fundstelle. Ist Ihnen bekannt, wofür das Rechtsgutachten angefertigt wurde bzw. wer ggfs. der Auftraggeber war?

Uwes
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline RR-E-ft

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Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn
« Antwort #9 am: 06. Februar 2006, 18:01:51 »
@uwes

Das ergibt sich wohl schon aus dem entsprechenden Link.

Was für ein Lichtblick.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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