@Hennessy
In Belarus folgen die Erdgaspreise bekanntlich aktuell keinen Ölpreisen, weil es dort keine Preiskopplung gibt.
Im Übrigen muss auf den Ursache- Wirkung- Zusammenhang hingewiesen werden.
Es verstößt gegen die anerkannten Denkgesetze, wenn man den Irrtum nicht ausschließt, der sich daraus ergibt, dass man von einem Umstand auf eine Ursache schließt:
Vögel können fliegen, weil sie Flügel haben.Nicht alles, was Flügel hat, kann indes fliegen:
Nicht alle Vögel können fliegen.
Türen fliegen in der Regel auch nur auf und zu, jedoch nicht weg.Dass also alle genannten Preise steigen, ist noch kein Beleg für einen gemeinsamen Markt, schon gar nicht für einen funktionsfähigen Markt.
Warum folgen die genannten Preise im \"Wärmemarkt\"?
Im Fernwärmelieferungsvertrag vereinbart:
HEL- Preisbindung, vom Versorger vorgegeben.
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Neuruppin_050603.pdfIm Gaslieferungsvertrag:
HEL- Preisbindung entweder vereinbart, weil vom Lieferanten vorgegeben oder mittelbare Wirkung, weil gerade keine Preisbildungsfreiheit besteht
Der Braunkohlepreis ist seit langem stabil....
Die Heizstrompreise steigen nur, weil die Stromversorger meinen, auch mehr verlangen zu können, die Kunden sich dagegen nicht wehren können.
Dass Heizstrompreise bei fallenden Gaspreisen gesunken wären, hat man wohl noch nicht gehört.
Die Heizölpreise steigen augfrund der besonderen Verhältnisse auf dem Heizölmarkt, der mit den anderen Märkten nichts gemein hat, bis auf künstliche Preiskopplungen, welche sich sicher nicht die Verbraucher ausgedacht und gewünscht haben.
Erklärungsbedürftig bleibt übrigends, dass die Fernwärmepreise dabei oft stärker steigen als die Preise der Einsatzbrennstoffe und somit die Kosten des FVU- was zu einer unbilligen Gewinnerhöhung führen muss.
Nur manchmal liegt es daran, dass etwa ein Großabnehmer wie etwa ein Krankenhaus aus dem unmittelbaren Umfeld des Heizwerkes an die Peripherie des Ortes verlegt wird und sich deshalb die Transportkosten ins Unermessliche erhöhen.....
Dass es keinen direkten Substitutionswettbewerb gibt, hat bereits Prof. Ehricke vom Energiewirtschaftlichen Institut der Uni Köln, zugleich Richter am Kartellsenat des OLG Düsseldorf in seinem Aufsatz in JZ 2005, S. 599 (605) hinlänglich aufgezeigt. Dazu bedarf es keiner Diskussion mehr.Es gibt aus vielerlei Gründen wohl keinen einzigen Kunden, der permanent zwischen Heizöl, Erdgas, Fernwärme, Heizstrom, Kohle und Holz hin- und herwechselt.
Der Kunde - soweit er sich überhaupt selbst entscheiden kann- entscheidet sich regelmäßig einmal für einen Energieträger undzwar für einen sehr langen Zeitraum und wechselt dann nicht mehr.
Für die Frage, ob es einen gemeinsamen Wärmemarkt gibt, kommt es auch nicht darauf an, ob man generell wechseln kann.
Entscheidend ist vielmehr, ob tatsächlich permanent die überwiegende Zahl der Kunden von einem Angebot zum anderen wechselt und zwar hin wie her. Und gerade das ist nicht der Fall.
Nur so kann es überhaupt zu einer Wettbewerbspreisbildung kommen.Der Anstieg der Gaspreise wird ja auch nicht mit gestiegenen Wärmepreisen, sondern mit gestiegenen Vorlieferantenpreisen begründet.
Das ist bei Fernwärmepreisen gar nicht anders, wenn die Sprache einmal darauf kommt.
Die Gas- Vorlieferanten sind indes nicht auf einem Wärmemarkt tätig.
Die Preise steigen also wegen gestiegener Bezugskosten, nicht jedoch wegen einer Preisentwicklung in scharfem Wettbewerb auf einem regionalen Wärmemarkt.
Und die Bezugskosten beim Vorlieferanten steigen bekanntlich nur wegen einer Ölpreisbindung, die in langfristigen Bezugsverträgen \"frei\" vereinbart sein soll, also auch nicht wegen einer Entwicklung auf einem regionalen Wärmemarkt
Wo und wann findet denn bei Ihnen in der Region ganz konkret der Wärmemarkt statt, wo die Kunden Wärme nachfragen und sich über Angebot und Nachfrage der Wärmepreis herausbildet?
Wieviele Kunden wechseln denn permanent hin und her, versorgen sich multivalent?
Der Gaskunde wäre wohl als homo oeconomicus disqualifiziert, der hohe Anschlusskosten und Baukostenzuschuss zahlt, verpflichtet ist, seinen gesamten Gasbedarf beim Versorger zu decken, demgemäß einen hohen Leistungsbereitstellungspreis zu zahlen hat und dann mit einem kleinen Plastiköltank sein Glück versucht.Dabei wird zudem vernachlässigt, dass der Preis des gelieferten Heizöls auch entscheidend von der Abnahmemenge abhängt.
Lassen Sie sich gern statt einer Jahreslieferung in kurzen Abständen jeweils 250 Liter Heizöl liefern. Der Lieferant wird sich die Anfahrten schon bezahlen lassen....
Ist diese Annahme nicht auch etwas weltfremd und dient nur dazu, ggf. etwas zu erklären, was so gar nicht stattfindet?
Ich stelle mir nur die Begeisterung eines Stadtwerks vor, dessen Fernwärme- und Erdgaskunden permanent auf dem so bunten Wärmemarkt von einem Angebot zum nächsten wechseln.
Das dürfte auch für ein Versorgungsunternehmen Schwierigkeiten bereiten.
Vollkommen unbesehen von der Tatsache, dass dabei schon oft die verschiedenen \"Wärmepreise\" ein und des selben Anbieters für Erdgas, Fernwärme und Heizstrom miteinander im Wettbewerb stehen würden, mithin Wettbewerb im eigenen Hause zwischen den verschiedenen Sparten.... Eher unglaubwürdig, dass es dabei zu einem scharfen Wettbewerb kommt.
Zum Thema Spartenwettbewerb im eigenen Hause (EWL, swb, EWE, MVV) und vielem mehr kann auf folgende Dissertation verwiesen werden:
http://docserver.bis.uni-oldenburg.de/publikationen/dissertation/2002/hilstr02/hilstr02.htmlhttp://docserver.bis.uni-oldenburg.de/publikationen/dissertation/2002/hilstr02/inhalt.htmlFür unser Thema hier ist der letzte Absatz auf Seite 51 der Dissertation interessant.
Dabei darf man jedoch nicht etwa den Zirkelschluss ziehen, dass es wegen der dortigen Untersuchung zum \"Wärmemarkt\" derzeit eine entsprechende Preisbildung gäbe, vgl. oben.
Offensichtlich werden die Begriffe \"Wärmemarkt\" und \"Beheizungsstruktur\" nur synonym verwandt.
Von einem Markt, auf dem sich permanent über Angebot und Nachfrage neue Preise für Wärme bilden, ist dabei gar keine Rede.
Auch wenn die wichtige \"Schornsteinfrage\" vorm Bundesgerichtshof noch einmal erörtert werden sollte, so steht doch nicht zu erwarten, dass sich die Einschätzung des BGH zu einem einheitlichen Wärmemarkt ändern wird.Vielleicht findet man den Hinweis auf die bisher vernachlässigte Schornsteinfrage beim BGH auch einfach nur putzig und eine allgemeine Erheiterung darüber führt zu einer aufgelockerten Atmosphäre in der Verhandlung in Karlsruhe.
Schließlich steht der BGH bei der Beurteilung der Frage auch nicht allein. Es entspricht der ständigen Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes, dass auf einen eigenständigen Markt für Erdgas abzustellen ist.
Dies wird durch Aussagen des Bundeskartellamtes zur Öl- Preisbindung und den kartellrechtlichen Bedenken zu dieser von der deutschen Gaswirtschaft praktizierten Preisbindung nochmals unterstrichen:
http://www.faz.net/s/RubC9401175958F4DE28E143E68888825F6/Doc~E6740A27ED2754C648B928DCA1B7F7270~ATpl~Ecommon~Scontent.htmlhttp://www.brennstoffspiegel.de/normal/print.php?id=1430Eine Wettbewerbspreisbildung auf einem einheitlichen Wärmemarkt müsste man sich wohl etwa so vorstellen:
Die Energieverbraucher gehen auf dem Wochenmarkt zum Wärmestand.
So wie das Gemüse zum Sonntagsbraten wählen sie dort auch eben aus dem breiten Angebot die passenden Brennstoffe für die Heizung der nächsten Woche aus und lassen sich dabei von den Preisen der einzelnen Brennstoffe leiten.
Je nachdem, was gerade günstig ist, nehmen die Energieverbraucher vom wöchentlichen Wärmemarkt etwa eine Prepaid- Karte für eine bestimmte Wärmemenge mit, mit welcher sie den im Keller anliegenden Erdgas- oder Fernwärmeanschluss zur Entnahme freischalten können.
Oder statt dessen eben etwas Holz oder Kohle oder Mineralöl - je nach dem was gerade im aktuellen Angebot auf dem Markt günstig ist.
Glücklicherweise kann der Energieverbraucher alles ebenso gut verfeuern, um damit die Wärme zu erzeugen bzw. die Wärme nutzen.
So nimmt dieser Energieverbraucher durch seine Nachfrage auf dem Wärmemarkt immer wieder Einfluss auf die Preise der einzelnen Energiearten.
Angebot und Nachfrage bestimmen die Preise.
Weil der Einkauf großer Mengen billiger ist, kauft man vielleicht nicht auf dem Wochenmarkt, sondern auf einem Saison- bzw. einem Jahrmarkt.
Bei der Wahl zwischen verschiedenen Energieträgern ist man dabei vollkommen frei. @Henessy
Gretchenfrage: Gibt es einen solchen Markt?
http://de.wikipedia.org/wiki/MarktBeschreiben Sie gern die Funktionsweise des konkreten Wärmemarktes, auf dem Ihr Unternehmen sich betätigt.
Kommen Sie also weg vom abstrakten Begriff und werden Sie bitte einmal ganz konkret.Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt