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Autor Thema: Stadtwerke Bochum  (Gelesen 11322 mal)

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Offline berndh

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Stadtwerke Bochum
« am: 30. Januar 2006, 17:31:25 »
Ich hatte einspruch gegen die Gaspreiserhöhung ab 2004 erhoben.
Jetzt habe ich meine gasrechnung für 2005 erhalten,
neben einem Fehler in dem Zählerstand des Gaszählers wurde natürlich der erhöhte Preis berrechnet. Rechnungssumme 1403,38 Euro als Nachzahlung.

Daraufhin habe ich gegen diese Rechnung einspruch erhoben und meine Gegenrechnung erstellt.
Bei dieser habe ich nur eine Nachzahlung von 12,63 Euro errechnet.

Stand 1.1.05=30.839 m3, Stand 30.9.05=38.352 m3, Stand 31.12.05=41.727 m3
Differenz 10.888 m3 x 11,37 = 123.797 kWh
Gas Preis (Stand 2004 lt. Widerspruch)   123.797 kWh x 4,18 Ct/kWh=   5174,71 Euro
Gesamtsumme, incl. Wasser und Strom 6548,63 Euro
Gezahlte  Abschläge                             6536,00 Euro
Restforderung                                         12,63 Euro

Heute kam dan vorab ein Fax als Stellungnahme:

Sehr geehrter Hr. Hoose
bezüglich der neuen Gaspreise haben wir Sie mit Schreiben vom 1.7.05 über die Hintergründe informiert und Ihnen mit Schreiben vom 30.9.05 weitere Informationen zu den Preisanpassungen zugeschickt.

Den Anspruch der neuen Preise leiten wir wir aus den AGB des Sonderabkommens ab.
(Ich hab aber kein Sonderabkommen abgeschlossen, jedenfalls nichts unterschrieben? Ich habe die alten Lieferbedingungen wohl vom Vorbesitzer übernommen?? http://www.stadtwerke-bochum.de/index/privatkunden/gas/gaspreise_stadtwerke_bochum.html .
Die Preisgleitklausel unter Ziffer 2.1 sieht eine Kopplung an den Ölpreis vor. Bitte haben Sie Verständniss, dass wir vom Kunden durchgeführte rechnungskürzungen nicht aktzeptieren werden.

Weltweit steigt die nachfrage nach Primärenergieträgern. Diese Entwicklung zeigt sich auch am Anstieg der Erdgasimportpreise: Der Grenzübergangswert ist nach Angaben des BUndesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zwischen Sept. 2004 und Sep. 2005 um 42,7 % gestiegen. Dieser Kostenfaktor schlägt sich vom Produzenten über den Groß- und Einzelhandel bis zum Endverbraucher nieder. Unsere Preise sind im Vergleich mit den Angeboten unserer Nachbarschaft bei Verbräuchen von über 130.000 kWh günstig. Wir haben der Landeskartellbehörde diese Konditionen mitgeteilt. Datauf wurde kein Mißbrauchsverfahren gegen uns eröffnet.

Am 19. 3. 06 wird vor dem Landgericht Dortmund eine Klage der EOn Westfalen Weser gegen mehrere Kunden verhandelt, die die Gaspreise eigenmächtig gekürzt haben. Wir schlagen vor, dieses Ergebniss abzuwarten, um dann die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Wir werden am 30. d. M. die fälligen 1.403,38 Euro von Ihrem Konto abbuchen. Eine Korrekturrechnung auf Basis der von Ihnen mitgeteilten Zählerstände werden wir erstellen.

Unterschrift und Ansprechpartner


Ich hatte schon in meinem Wiederspruch den Stadtwerken mitgeteilt das ich alle Buchungen zurückgehen lassen werde die nicht meiner Aufstellung entsprechen.
Muss ich dann wohl morgen veranlassen.
Überweisen werde ich dann die jetzt fälligen 12,63 Euro nach meiner Kalkulation. Sowie den Abschlag den ich errechnet habe.

Kann ich in einem Antwortschreiben noch irgendwelche Dinge einbringen?
Von der rechtlichen Seite her?
Lohnt es sich jetzt schon einen Anwalt hinzuzuziehen?

Ein etwas angenervter Bernd



/edit Antwortschreiben/
Sehr geehrter Hr. xxxxx,

Zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:
Ihr Angebot auf das Urteil des Landgerichtes Dotmund zu warten und Ihnen vorher die beanstandete Differenz zur Verfügung zustellen, muss ich ablehnen.
Ich verweise auf entsprechende Urteile die Ihnen sicherlich bekannt sind, zur schnellen Information können Sie die entsprechenden Hinweise unter folgenden Link finden „http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&content_news_detail=4875&back_cont_id=4044“.

Ich werde den von Ihnen geforderten Betrag nicht akzeptieren, sollte er bereits abgebucht worden sein, werde ich die Rückbuchung veranlassen.
Als Abschlag für dieses Jahr werden von mir auch nur die Summen akzeptiert die sich aus den Preisen je Kwh/Gas meines ersten Wiederspruches aus 2004 ergeben.
Die Rechnung aus 2005 mit den unstrittigen Werten aus 2004 ergeben nach meiner Aufstellung eine Gesammtsumme von 6548,63 Euro, diesen Wert geteilt durch 11 Abschläge ergibt einen Monatsabschlag von gerundet 595 Euro.
Ich bitte Sie Ihre Abbuchungen auf diesen Wert zu begrenzen, da ich anderfalls gezwungen bin die Einzugsermächtigung auf diesen Wert zu begrenzen.

Ich weise Sie nochmal aus das bereits vorliegene Urteile, bezüglich der Einsprüche nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, in Bezug auf Mahnungen oder Androhung der Versorgungseinstellung hin.  

Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

/Edit ende/

Kann man dies so schreiben oder fehlt da noch was?
Jemand Zeit mir zu helfen?

Bernd

Offline Schwalmtaler

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Stadtwerke Bochum
« Antwort #1 am: 31. Januar 2006, 09:13:33 »
Moin Bernd,

ich würde das Antwortschreiben etwas ändern.

a) nicht den Link auf energieverbraucher senden, sondern einige Urteile mit Aktenzeichen angeben, das reicht.

b) \"Hiermit beschränke ich die erteilte Einzugsermächtigung auf den Betrag X.  Diese Beschränkung habe ich meiner Bank schon mitgeteilt.\" Vor Absenden bitte auch eine schriftliche anweisung an Ihre Bank faxen!!!

Hatten sie schon den gesamten Preis für unbillig erklärt? Wenn nein, würde ich das nachholen! >Wichtig wäre nochmal die Wiederholung des Aufrechnungsverbotes gem BGB!

Gruß
Schwalmtaler

Offline berndh

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Stadtwerke Bochum
« Antwort #2 am: 31. Januar 2006, 09:51:00 »
Zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:
Ihr Angebot auf das Urteil des Landgerichtes Dortmund zu warten und Ihnen vorher die beanstandete Differenz zur Verfügung zustellen, muss ich ablehnen.
Ich verweise auf entsprechende Urteile
Amtsgericht Hamburg/Harburg (Beschluss vom 10. November 2005 - Az: 647 C 444/05),
Amtsgericht Delmenhorst (Beschluss vom 6. Januar 2006 - Az: 4A C 4001/06 (IV))
Amtsgericht München (Beschluss vom 12. Januar 2006 - Az: 131 C 797/06)
Landgericht Heilbronn (Urteil vom 19. Januar 2006, Az 6 S 16/05)
Landgericht Mönchen-Gladbach (Urteil 20. Oktober 2005 - Az: 7 O 116/05 )
Landgericht Düsseldorf (Beschluss vom 4. Januar 2006, Az 12 O 544/05)
Landgericht Bonn (Beschluss vom 19.1.2006, Az: 16 O 5/06)

Ich werde den von Ihnen geforderten Betrag nicht akzeptieren, sollte er bereits abgebucht worden sein, werde ich die Rückbuchung veranlassen.
Als Abschlag für dieses Jahr werden von mir auch nur die Summen akzeptiert die sich aus den Preisen je Kwh/Gas meines ersten Wiederspruches aus 2004 ergeben.
Die Rechnung aus 2005 mit den unstrittigen Werten aus 2004 ergeben nach meiner Aufstellung eine Gesammtsumme von 6548,63 Euro, diesen Wert geteilt durch 11 Abschläge ergibt einen Monatsabschlag von gerundet 595 Euro. Hiermit beschränke ich die erteilte Einzugsermächtigung auf den vorgenannten Betrag von 595 Euro, für die monatlichen Abschläge des Jahres 2006. Ebenso erkläre ich das Aufrechnungsverbot der jeweiligen Zahlungen gem. §367 BGB.
Ich weise Sie nochmal aus die bereits vorliegenen Urteile, bezüglich der Einsprüche nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, in Bezug auf Mahnungen oder Androhung der Versorgungseinstellung hin.

Offline berndh

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Stadtwerke Bochum
« Antwort #3 am: 24. Januar 2007, 09:10:38 »
Hallo an alle.

Die Story geht weiter, wir haben letztes Jahr über 1.555 m³ Gas eingespart durch Dämmung und Heizungsoptimierung!!
Trotzdem hab ich durch vorrauschauende Zahlung nur 50€ überzahlung geleistet. Die kann ich so grade noch verkraften...

Nach übermittlung der Zählerstände habe ich gleich noch einen Brief an meinen Ansprechpartner gesendet.
Thema ist einfach, bitte laßt uns vorher mit einander sprechen bevor es wieder wie im letzten Jahr eskaliert. Und natürlich ein neuer aktualisierter Wiederspruch nach §315 auf die gesammten Preise.

Ich erhielt dann zwischendurch noch einen Anruf einens Mitstreiters aus Bochum (Bitte nochmal anrufen!!) der auch so seine Probleme hat.
Die Stadtwerke beziehen sich dieses Mal auf ein Münchener Urteil das für die Versorger positiv und rechtssicher belegt das ihre eigenen Testate gültig sind  :roll:

Ich habe daraufhin selbst angerufen und mit meinem Sachbearbeiter gesprochen.
Erst kamen auch die Hinweise das alles doch für die Versorger geklappt hätte und ich doch jetzt in einer rechtlich viel schlechteren Position wäre, ob ich nicht doch jetzt....
Ne will ich nicht :wink:  
Nach kurzer Darlegung meiner Ansichten, wurde dann auf die anstehende höchstrichterliche Klärung verwiesen???
Naja wie auch immer, es wird von meinem Versorger jetzt wieder eine "normale" Berechnung erstellt, der soll ich wiedersprechen und meine Kostenaufstellung einreichen. Da ich ja keine Abbuchungsfreigabe mehr an meinen Versorger gegeben habe, werden die diesmal auch nicht Ihren Betrag direkt abziehen können, letztes Jahr ging es dabei ja lustig hin und her.
Diese Differenz zwischen denen und mir wird dann wie letztes Jahr zwischengeparkt und auf die bereits angefallene Differenzsumme aufgeschlagen. Inzwischen werden es dann so um die 2.500 bis 3.000 Euro sein  :oops:

Das die garnicht fällig sind interessiert meinen Versorger nicht.

Liebe Bochumer Kollegen!
Bitte meldet euch doch mit euren Erfahrungen auch kurz.

Offline Alexander Heyers

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Stadtwerke Bochum
« Antwort #4 am: 24. Januar 2007, 09:58:16 »
"wurde dann auf die anstehende höchstrichterliche Klärung verwiesen??? "

ich vermute, dass sich das auf die anstehende Veröffentlichung des BGH-Urteils (Verhandlungstermin: 20. Dezember 2006 - VIII ZR 36/06 -
AG Heilbronn – 15 C 4394/04 ./. LG Heilbronn 6 S 16/05 (abgedruckt in RdE 2006, 88ff) im März 2007) bezieht.

Halb Deutschland befindet sich ja diesbezüglich in der Warteschleife (oder sollte sich zumindest dort befinden ;-)), weil der BGH dort maßgebliche Fragen zur Anwendbarkeit des § 315 BGB auf Gaspreise, Umfang der Offenlegung etc. behandelt.

Mit freundlichem Gruß
Simone Heyers
Uetersen

Offline Schwalmtaler

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Stadtwerke Bochum
« Antwort #5 am: 24. Januar 2007, 11:41:12 »
Hi BerndH,

Sie sollten die Zählerstände in 2007 sicherheitshalber monatlich notieren und ab September eine eigene Hochrechnung aufs Jahresende erstellen, um ggf. wieder eine Überzahlung zu vermeiden. Wenn 50 € für Sie zu verschmerzen sind, würde ich mir diese gerne verdienen und Ihnen die HR abnehmen - Scherz beiseite - Schade um die 50 €, damit kann man schon lecker Essen gehen! Ist der letzte Abschlag eingezogen oder überwiesen worden? Bei Einzug seitens des Versorgers würde ich diesen evtl. zurückbuchen lassen und die genaue Differenz überweisen.

Hoffentlich haben Sie einen Teil der bisher "gesparten Kosten" auf die Seite gelegt. Bei diesen Beträgen wäre das ratsam, auch wenn ich nicht glaube, das Sie verklagt werden.

Ist eigentlich bei Ihnen geklärt, ob sie ein Sondervertrags- oder Tarifkunde sind? Bei Sondervertrag würde ich die rechtmäßigkeit der Preisanpassungsklausel nach §307 BGB anzweifeln!

Was für ein Objekt beheizen Sie denn mit 10.000 m3 Gas? Komme für mein Einfamilienreihenhaus (ca. 90m2 , Niedrigenergiehaus) auf gerade mal 1.000 bis 1.200 m3?

Gruß
Schwalmtaler

Offline berndh

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Stadtwerke Bochum
« Antwort #6 am: 24. Januar 2007, 17:11:56 »
@Schwalmtaler, danke
Mach ich schon seit 2003 alles monatlich festhalten und schön in Grafiken packen, man hat j sonst kein Hobby :roll:
Die 50 € muss ich mir selbst vorwerfen, einfach im Dezember gepennt, Jahresabschlussstress.
Abgebucht wird schon lange nicht mehr, daher ist leider nix mit rückbuchen.
Und die Gelder liegen alle schon auf eine Konto und sammeln Zinsen, ich bin zwar mutig aber nicht sorglos....

Was ich genau bin ist nicht richtig geklärt, jeder packt mich wo anders rein.
Ich habe aber keinen Sondervertrag geschlossen sondern beziehe nach Schema F bei meinem Versorger das Gas, allerdings durch die hohen Verbräuche komme ich in die Grenzpreis Abrechnung, ob ich dadurch ein Sonderkunde bin??? Ich denke das ich da automatisch reingerutscht bin als ich damals das Haus übernommen habe. Unterschrieben habe ich allerdings nix.
Die Tarife meines Versorgers findet man hier http://www.stadtwerke-bochum.de/index/privatkunden/gas/gaspreise_stadtwerke_bochum.html

Sind 2 Häuser 1970 Vollbeton ungedämmt mit jeweils 300 qm, diese werden durch ein BHKW beheizt, schon dadurch ist systembedingt mit 30% mehr an Gasverbrauch zu rechnen. Lohnt sich aber durch die Stromabfälle trotzdem wieder  :wink:
Momentan bekomme ich mehr Geld für den selbstverbrauchten bzw. gelieferten Strom, als ich an Gas bezahle. Dadurch läßt sich das ganz gut rechnen, auch wenn steuermäßig da erst in 20 Jahren schwarze Zahlen stehen werden ....

Offline Bochumer

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Stadtwerke Bochum
« Antwort #7 am: 30. Januar 2007, 20:58:09 »
Hallo zusammen,

ich suche interessierte, aktive Bochumer für eine Bürgerinitiative gegen Strom- und Gaspreiserhöhungen in Bochum.

Gegen die Abzocke der Stadtwerke Bochum!

Nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf über die bereits freigeschaltete Internetseite http://www.energiepreise-runter-bochum.de/index.html und wehren Sie sich erfolgreich in einer Bürgerinitiative gegen die drastische Abzocke der Stadtwerke Bochum!

Laut dem unabhängigen Verbraucherportal Verivox sind die Strompreise für Haushaltskunden in Deutschland im Vergleich zum Dezember 2006 um 5,3 Prozent gestiegen.

In Bochum um sage und schreibe 15%!

Ein Vier-Personen-Haushalt bei einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden zahlt heute durchschnittlich 806 Euro. Das sind knapp 41 Euro mehr als noch im Dezember 2006.

Selbst wenn man die Mehrwertsteuererhöhung zum Jahreswechsel berücksichtigt, ergibt sich immer noch eine Steigerung von netto 2,7 Prozent.

Die günstigste Grundversorgung bieten die Energiewerke Isernhagen (Niedersachsen) für 638,29 Euro pro Jahr. Die Stadtwerke Bochum langen dagegen richtig zu bei einem Preis von 846,80 Euro pro Jahr. Das sind 33 % bzw. 208,51 Euro mehr als Isernhagen von seinen Kunden verlangt.

In meinen Augen werden die Bochumer Bürger von den Stadtwerken Bochum abgezockt und dagegen sollten wir Bochumer uns wehren. So kann und darf es nicht weitergehen.

Die Stadtwerke Bochum hat die Realität aus den Augen verloren und sich einen goldenen Geldspeicher in der Nähe des Hauptbahnhofes hingestellt. Ein Haus der Superlative, das von unseren Geldern gebaut wurde. Die Stadtwerke kümmert sich um alles und jeden und das geht zu Lasten ihrer Kunden und diese Kunden sind wir! Das müssen wir stoppen indem wir uns zusammenschließen zu einer Bürgerinitiative!

Es werden interessierte, aktive Bochumer für eine Bürgerinitiative gesucht. Leute, die sich nicht weiter von den Stadtwerken Bochum auf der Nase herumtanzen lassen und sich in einer Bürgerinitiative gegen die drastisch erhöhten Strom- und Gaspreise wehren wollen und für billigere Energiepreise sind.

Das Maß ist voll! Die Stadtwerke Bochum greift uns mit unmäßigen Preiserhöhungen immer tiefer in die Tasche. Da kann man gar nichts machen? Doch! Wir wehren uns, indem wir uns zusammen schließen und als Großabnehmer bessere Preise erzielen. Je mehr wir sind, desto besser. Machen auch Sie mit!

Wir freuen uns über jeden weiteren Teilnehmer. Je mehr Mitglieder wir sind, umso größer ist unser Verhandlungsgewicht.

Offline Bochumer

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Stadtwerke Bochum
« Antwort #8 am: 17. Februar 2007, 15:18:53 »
Neben berndh habe ich auch einen Disput mit Stadtwerke Bochum.

Folgender Ablauf:
1) Am 5.2.07 habe ich bei Stadtwerke Bochum Widerspruch zur Gaspreiserhöhung eingelegt  und mich auf § 315 BGB berufen. (Musterschreiben vom Bund der Energieverbraucher)

2) Ebenfalls am 5.2.07 habe ich Stadtwerke Bochum informiert, daß ich die neuen Abschlagszahlungen für KJ 2007 auf Basis des kWh-Preises von 4,18 ct im Jahr 2004 zahlen werde.

3) Ich habe das Lastschriftverfahren auf Dauerüberweisung umgestellt und den Februar-Abschlag um den zuviel bezahlten Betrag für Januar reduziert.

4) Ich habe am 13.2.07 "Widerspruch Gasrechnung für das Kalenderjahr 2006" per Einschreiben mit Rückschein (Musterschreiben vom Bund der Energieverbraucher) auf Basis des Gaspreises von 4,18 ct aus KJ 2004 eingelegt und gebeten, die Überweisung des von mir zuviel bezahlten Betrags innerhalb der kommenden 14 Tage vorzunehmen.


Reaktion der Stadtwerke:
Am 6.2.07 antworteten mir die StWBo.

Auf der 1. Seite des Schreibens die übliche Rechtfertigung für die Erhöhung des Gaspreises, u.a. mit dem "Gutachten" hätten sie den Nachweis der Billigkeit gem. § 315 BGB erbracht und betrachten die Preisanpassung als rechtens. Man bezieht sich auf das Gaspreisurteil des LG München (AZ: 30 T 9871/06).

Auf der 2. Seite informierte die StWBo., daß man die von mir vorgenommenen neuen Abschlagszahlungen gesenkt hätten.  :idea:

Am 15.2.07 dann eine Antwort auf mein Schreiben vom 13.2.07 "Widerspruch Gasrechnung für das Kalenderjahr 2006" (siehe unter Punkt 4.)
Auf der 1. Seite des Schreibens wieder die übliche Rechtfertigung für die Erhöhung des Gaspreises, u.a. mit dem "Gutachten" hätten sie den Nachweis der Billigkeit gem. § 315 BGB , etc. erbracht.

Auf der 2. Seite dann ein Hinweis, daß man eine allgemeine Kostenreduzierung zum 1.4.07 um 0,4 ct/kWh (netto) vornehmen will.

Dann wird es persönlich:
Man lehnt die Zurückerstattung des errechneten Guthabens ab und bekräftigt die Forderung aus der Rechnungsstellung v. 16.10.2006 und schreibt weiter "Des Weiteren ist uns Ihre Anspruchsgrundlage, einen Arbeitspreis von 4,18 ct/kWh in Ihrer Berechnung zugrunde zu legen, befremdlich. Ein Arbeitspreis in dieser Höhe war in den letzten Jahren für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung zu keinem Zeitpunkt aktuell. Sollten Sie jedoch weiterhin die volle Zahlung verweigern, behalten wir uns entsprechende rechtliche Schritte vor."


Fazit:
In meinem Widerspruch v. 13.2.07 habe ich u.a. folgendes  geschrieben "Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen, etc. absehen".

Ich werde mich nicht einschüchtern lassen und mein errechnetes Guthaben aus KJ 2006 mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen.

Wie bewertet Ihr das Ganze?

PS: Übrigens, unsere Bochumer Bürgerinitiative sucht noch Leute die mitmachen möchten. Informationen auf http://www.energiepreise-runter-bochum.de/

 

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