Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Emsdetten  (Gelesen 29870 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Emsdetten
« Antwort #15 am: 17. Juli 2006, 18:00:35 »
@Cremer

Mag sein, dass auch die Eichämter nicht gleich eine Erklärung parat haben.

Das hat aber nichts mit der Darlegungs- und Beweislast eines Gasversorgers in einem Zahlungsprozess zu tun.

Da muss dieser alles nachvollziehbar darstellen und unter Beweis stellen.

Mit anderen Worten: etwas zusammenhanglos.

Offline Free Energy

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Stadtwerke Emsdetten
« Antwort #16 am: 22. Juli 2006, 00:12:03 »
@ Willy Sellin,
@ Herr Fricke,

eigentlich verbleibt dem betroffenen Verbraucher ja auch noch immer das "sofortige Anerkenntnis" gem. § 93 ZPO, falls das Gericht gegen ihn entscheidet, oder ist das in diesen Fällen anders ?

Mit freundlichen Grüßen

Free Energy

Offline Willy

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Stadtwerke Emsdetten
« Antwort #17 am: 09. August 2006, 09:50:04 »
Hallo,

von den über 70 Mitstreitern der IG-Gaskunden Emsdetten wird tatsächlich nur gegen
einen geklagt, dass ergab eine Rundmail und das Treffen der IG am letzten Montag (07.08.06).

Wegen angeblicher Rückstände aus 2005 von 205,41 Euro und 237,00 Euro,
angeblich zu niedrig geleisteter Abschläge in 2006, soll es vor die Kartellkammer des Landgerichtes gehen.

Wir gehen von einem \"Musterverfahren\" aus

Zitat von: \"RR-E-ft\"


Der Zahlungsanspruch kann sich indes nur aus § 433 BGB ergeben.

Es gibt keine kartellrechtlichen Vorschriften, die einen Zahlungsanspruch oder auch nur ein Preiserhöhungsrecht begründen können, urteilte unlängst das Landgericht Dresden.

Deshalb handelt es sich nach der Rechtsprechung des LG Dreden auch schon nicht um eine Kartellsache, so dass das Kartellgericht unzuständig ist.


Gibt es dazu ein AZ?

Die Gegenseite beschreibt die Zusständigkeit der  Kartellkammer des Landgerichts auf mehr als zweieinhalb DIN A4 Seiten.

u.a. mit:

Die Zuständigkeit der Kartellkammer des Landgerichts Dortmund ergibt sich aus § 87 Abs. l Satz 2
und Abs. 2 GWB in Verbindung mit der Verordnung über die Bildung ge­meinsamer Kartellgerichte
vom 02.11.1994 (GV NW S. 1067).
Mit der Frage der Unbilligkeit nach § 315 BGB ist die kartellrechtliche Frage verbunden, ob die Erhöhung der Gaspreise missbräuchlich im Sinne des § 19 Abs. l, Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2 und § 20 Abs. l GWB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.07.2005 (BGBLIS.2114)ist.

Nach § 111 Abs. l EnWG (Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
sind die §§ 19 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nur dann nicht anzuwenden,
soweit durch das Energiewirtschaftsgesetz oder auf Grund dieses Gesetzes

usw. usw.

(Aus der Klageschrift, die mir vorliegt)



Gruß Willy Sellin

Offline hollmoor

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Stadtwerke Emsdetten
« Antwort #18 am: 09. August 2006, 10:03:44 »
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline RR-E-ft

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« Antwort #19 am: 09. August 2006, 12:32:18 »
@Willy

Der Betroffene wird doch durch einen Rechtsanwalt vertreten und dieser Kollege wird auf den Klageschriftsatz Stellung nehmen.

Es ist deshalb weder notwendig, noch zielführend,  hier Auszüge aus den Schriftsätzen laufender Verfahren in das Forum einzustellen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Willy

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Stadtwerke Emsdetten
« Antwort #20 am: 24. August 2006, 10:28:12 »
Hallo,

"Die Versorgungssicherheit wird leiden", erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Helmut Lehmann.

"Umfassende Sicherheit bald Utopie"

http://www.westline.de/nachrichten/archiv/index_mono.php?file_name=20060823231025_630_001_2967750&jahrgang=2006&stichwort=Versorgungssicherheit&&start=0&order=datum&ort=ed



(und dann sind da noch die über 70 Gaspreisrebellen der IG-Gaskunden Emsdetten)

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Emsdetten
« Antwort #21 am: 24. August 2006, 11:06:57 »
@Willy

Ein grober Unfug.

Die Netzenetgelte waren noch nie bundesweit einheitlich, ebenso wie die Strompreise selbst. Bei den Netzentgelten gibt es sogar bundesweit gravierende Unterschiede.

Offline Willy

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Stadtwerke Emsdetten
« Antwort #22 am: 26. August 2006, 16:24:45 »
Hallo

zu:

"Die Versorgungssicherheit wird leiden"erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Helmut Lehmann. - siehe oben

erschien heute (26.08.06) in der Emsdettenener Volkszeitung folgender Kommentar des Redaktionsleiters:

http://www.st-sn.de/gaskunden/info/komment_ev_26_08_06.pdf

leider haben wir nur noch eine Zeitung

Offline Andy

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Stadtwerke Emsdetten
« Antwort #23 am: 07. September 2006, 21:20:09 »
Hallo!

Jetzt geht\'s los!!!

Am 18.10.2006 ist der erste Gerichtstermin vorm Langericht Dortmund.

Ich wünsche uns allen viel Glück!!!!

Gruß
Andy

Offline Willy

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« Antwort #24 am: 07. September 2006, 22:47:46 »

Offline Willy

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« Antwort #25 am: 13. September 2006, 22:44:43 »

Offline Willy

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« Antwort #26 am: 23. September 2006, 11:42:05 »
Hallo,
heute - Samstag, 23.09.06 - in der Emsdettener Volkszeitung(EV):

Strom- und Gaspreis bis Jahresende stabil

(EV): http://www.st-sn.de/gaskunden/info/gas_bl_stabil_ev23_09_06.pdf

Offline RR-E-ft

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« Antwort #27 am: 23. September 2006, 12:00:33 »
@Willy

Kein gutes Zeichen.

Wegen sinkender NNE hätten sie wohl sinken müssen.

Offline Willy

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« Antwort #28 am: 23. September 2006, 18:47:25 »

Offline Willy

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Stadtwerke Emsdetten
« Antwort #29 am: 14. Oktober 2006, 11:36:52 »
Hallo,

heute (14.10.06)  in der Emsdettener Volkszeitung:

Gas wird "moderat" teurer
Emsdetten - Die Stadtwerke drehen beim Gas wieder an der
Preisschraube - "um moderate 0,25 Cent je Kilowattstunde", wie es in
einer Mitteilung des kommunalen Energieversorgers heißt.

Die Mehrbelastung für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 20000
Kilowattstunden beträgt damit rund 60 Euro.

In dem Schreiben rechnen die Stadtwerke vor, dass sie eigentlich den
Gaspreis noch viel kräftiger anheben müssten. Denn "auf Grund der
hohen Ölpreise der vergangenen Monate haben wir derzeit erheblich
höhere Bezugskosten als in der Preiskalkulation des derzeitigen
Gaspreises berücksichtigt". Diese Bezugskosten würden nach einem
vorliegenden Gutachten eine Gaspreiserhöhung um netto 0,64 Cent je
Kilowattstunde zum 1. Januar 2007 erforderlich machen.

Die Verbraucher registrieren derzeit allerdings, dass der Ölpreis sinkt. Mit
rund einem halben Jahr Verspätung werde sich dies auch auf die
Gasbezugspreise auswirken, teilten die Stadtwerke mit. Aller
Wahrscheinlichkeit nach hätte dies eine Gaspreissenkung zum 1. April
oder 1. Juli zur Folge.

Schon zum 1. Januar nehmen die Stadtwerke nach ihren Angaben diese
zu erwartende Preissenkungen vorweg, "um den Kunden derartige
Preissprünge zu ersparen", wie es in der Mitteilung heißt. Preiserhöhung
und Preissenkung zusammengenommen führen nach den Berechnungen
der Stadtwerke zu der angekündigten "moderaten" Preiserhöhung um
0,25 Cent.

"Selbstverständlich sind hierbei auch alle anderen möglichen
Kostensenkungspotentiale bereits berücksichtigt worden", heißt es weiter
in der Mitteilung der Stadtwerke. Trotzdem sei es "wegen der sich zum
Teil extrem verändernden Öl- und Gaspreise leider nicht ganz
auszuschließen, dass im Laufe des Jahres 2007 eine weitere
Preisanpassung nach oben bzw. nach unten erforderlich werden wird". - mb

 

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