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Autor Thema: Stadtwerke Langenfeld  (Gelesen 7574 mal)

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Offline Preisschock

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Stadtwerke Langenfeld
« am: 30. Januar 2006, 12:26:48 »
Hallo zusammen,
auch die Stadtwerke Langenfeld erhöhen nach Jan \'05 und Okt \'05 nun zum Feb \'06 die Gaspreise um 13,15% (insgesamt damit um 43,3%).
Verbunden war dies mit einer halbseitigen Anzeige im Regionalteil der Rheinischen Post. Hier wurde neben dem üblichen Bezug auf die Kartellbehörde und einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (für so etwas ist Geld da?) auch das hohe Lied der Verbraucherfreundlichkeit angestimmt, da man nur zum Teil den Anstieg der Bezugskosten weitergegeben hat und immer noch einer der günstigsten Anbieter in Deutschland wäre.
Interessant war aber folgender Satz: \"Dieses wichtige Rechtsgut (Anm.: die Möglichkeit des Widerspruchs nach § 315 BGB) sollte aber nicht missbraucht werden, nur um momentamen Ärger Luft zu machen.\" - Wir sind also nur eine Bande von Querulanten und Frustierten.
In der Anzeige wurde auch das Angebot, sich mit Fragen und Kritik zur Preispolitik direkt an den Geschäftsführer oder die zuständigen Mitarbeiter zu wenden, unterbreitet und der Hinweis gegeben, das man die Unterlagen zur Offenlegung der Kostenkalkulation im Sekretariat einsehen kann.

Meine Fragen sind nun folgende:
1. Muss ich hier aktiv werden und die Unterlagen einsehen?
2. Wie verhalte ich mich, wenn ich nach meinem nächsten Wiederspruch zu einem persönl. Gespräch eingeladen werde?
3. Kann ich überhaupt die Billigkeit einer Preiserhöhung feststellen oder muss dies durch ein Gericht erfolgen?
4. Wie umfangreich müssen die Unterlagen sein und gibt es hier ein Mustervorgehen (bitte nicht den Hinweis auf den Thread von H. Fricke aus Jena bringen, da ich diesen als juristischer Laie auch nach mehrmaligen Lesen nicht verstanden habe).

Vielen Dank für die Untersützung.
Preisschock

Offline BuPe

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Stadtwerke Langenfeld
« Antwort #1 am: 30. Januar 2006, 13:50:18 »
Hallo, will mal meine bescheidene Meinung (ohne Gewähr) dazu abgeben:

zu 1.) Nein, müssen Sie nicht. Diese freiwillig bereitgestellten Unterlagen zeigen alles andere, aber bestimmt nicht die wirklichen Kalkulations- grundlagen des Energieversorgers. Diese wird er ohne Weiteres nicht offen legen (Angst vorm Mitbewerb).

zu 2.) Sie gehen einfach nicht hin (aus Zeitmangel), niemand kann Sie zwingen. Das wären alles Versuche, Sie weich zu kochen. Das liegt aber nicht in Ihrem Interesse, denn Sie wollen Ihren Energieversorger dazu zwingen, das er Sie verklagt bzw. -noch besser- klein bei gibt. Nur wenn er Sie verklagt, muss auch er nachweisen, dass seine Kalkulation der Billigkeit entspricht. (Verklagen Sie ihn, müssen Sie die Billigkeit nachweisen und das können Sie nicht.)

zu 3.) Nein, Sie können das ebensowenig wie Ihr Energieversorger, dass kann nur ein Gericht.

zu 4.) Ist wohl mit den anderen 3 Antworten erledigt.

Gruß aus Wilhelmshaven +++

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Langenfeld
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2006, 22:47:41 »
Entgegen dem DVWG- Arbeitsblatt erfolgt bei den Stadtwerken Langenfeld wohl immer noch keine thermische Abrechnung des Erdgases.

Dies dürfte schon mit der Preisangabenverordnung unvereinbar sein, wonach Energiemengen in kWh abzurechnen sind und Preise auf kWh- Basis anzugeben sind.

Deshalb kann man beabsichtigte Preissenkungen auch nicht mit denen anderer Lieferanten vergleichen.

http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=138280

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2164/artid/6193856

Offline Fidel

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Stadtwerke Langenfeld
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2006, 23:59:01 »
Moin:

@Preisschock

Vergeuden Sie nicht kostbare Lebenszeit - bleiben Sie besser daheim und rügen auf schriftlichem Wege die Höhe der Gaspreise an sich sowie die letzten Preiserhöhungen als unbillig gemäß § 315 BGB.

Lesen Sie sich dazu auch den folgenden Thread durch:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1707&

Und bei allem nicht vergessen: immer recht fröhlich bleiben. ;-)

Gruß
Fidel

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Langenfeld
« Antwort #4 am: 22. Februar 2007, 22:46:13 »
Quelle: RP- Online

Zitat
Langenfeld
Gaspreis lässt Gipfel hinter sich
VON THOMAS GUTMANN
Gas hinkt Öl hinterher

Gas hinkt Öl hinterher

Als Referenzpreis für die Ölpreisbindung gilt in der Regel der Preis für leichtes Heizöl, wie ihn das Statische Bundesamt für die Lieferung im Tankwagen ermittelt.

Um ihre Preise „anzupassen“, wenden die Stadtwerke Langenfeld wie viele andere Versorgungsunternehmen die 6/1/3-Regel an: Sechs Monate Referenz-Zeitraum, ein Monat Zeitversatz, drei Monate Preisgültigkeit.
Im Klartext: Der Gas- hinkt dem Ölpreis hinterher.
...

 

 

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