Hallo, will mal meine bescheidene Meinung (ohne Gewähr) dazu abgeben:
zu 1.) Nein, müssen Sie nicht. Diese freiwillig bereitgestellten Unterlagen zeigen alles andere, aber bestimmt nicht die wirklichen Kalkulations- grundlagen des Energieversorgers. Diese wird er ohne Weiteres nicht offen legen (Angst vorm Mitbewerb).
zu 2.) Sie gehen einfach nicht hin (aus Zeitmangel), niemand kann Sie zwingen. Das wären alles Versuche, Sie weich zu kochen. Das liegt aber nicht in Ihrem Interesse, denn Sie wollen Ihren Energieversorger dazu zwingen, das er Sie verklagt bzw. -noch besser- klein bei gibt. Nur wenn er Sie verklagt, muss auch er nachweisen, dass seine Kalkulation der Billigkeit entspricht. (Verklagen Sie ihn, müssen Sie die Billigkeit nachweisen und das können Sie nicht.)
zu 3.) Nein, Sie können das ebensowenig wie Ihr Energieversorger, dass kann nur ein Gericht.
zu 4.) Ist wohl mit den anderen 3 Antworten erledigt.
Gruß aus Wilhelmshaven +++