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Autor Thema: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen  (Gelesen 21320 mal)

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Offline hermi

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #15 am: 07. Februar 2006, 17:18:13 »
Hallo Pelikan,

herzlichen Dank für deine Rückmeldung.
Wundert mich, dass es in ganz Rostock nur 3 GasRebellen gibt  :lol:
Gruß,

Herbert

Offline hermi

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #16 am: 16. Februar 2006, 11:08:56 »
Hallo zusammen,

habe (wie im Beitrag erwähnt) die beiden Gerichtsurteile angefordert.
Heute hat die EVM geantwortet:
--- Zitat ---
... übersenden wir Ihnen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 16.08.2004. Das von Ihnen angesprochene Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27.05.2005 liegt uns leider nicht vor. Dieses Urteil wurde jedoch am 03.02.2006 vom Landgericht Karlsruhe revidiert. Das entsprechende Urteil haben wir ebenfalls als Anlage beigefügt.
--- Zitatende---

Nun meine Frage:
Was tue ich jetzt mit diesen Urteilen?
Hat mir das was gebracht bzw. was lässt sich nun damit beweisen?
Leider blicke ich in dem Juristendeutsch nicht durch.

Herzliche Grüße,

Herbert

Offline Pelikan

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #17 am: 16. Februar 2006, 11:55:17 »
Hallo Herbert,

schade wenn du keinen Ofen mehr hast, man könnte den Brennwert der Urteile messen;-)
In der Tat, mit der Nachfrage zeigst du dem Versorger, das Du dich nicht so einfach einschüchtern läst. Und Hunde die bellen beissen nicht.
Der Versorger unterliegt doch dem Gleichbehandlungsgrundsatz und auch dem  Diskriminierungsverbot. Wenn er Dir also Gas abdrehen will, muss er das auch bei allen anderen Gaspreisverweigerern tun. Daher ist Kontakt zu anderen GPVs wichtig.
Daher nicht einschüchtern lassen und ,wie oben geschrieben, beim zeigen von \"Folterinstrumenten\" nur ungläubig staunen.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline hermi

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #18 am: 16. Februar 2006, 12:01:13 »
@ pelikan

Herzlichen Dank für die schnelle Reaktion.
Wie kann ich denn weitere Gaspreisverweigerer in meiner Region finden?

Bis dann,

Herbert

Offline Pelikan

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #19 am: 16. Februar 2006, 12:51:38 »
moin moin,

mache in Stadt/Versorger einen Thema \"EMV Koblenz\" auf...
und warte ab.


Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Volker

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #20 am: 27. Februar 2006, 20:24:10 »
Hallo Mitstreiter,

habe das Musterschreiben zum Widerspruch an meinen Versorger, die EVM abgeschickt. Nun haben die geantwortet. Das Schreiben war sehr freundlich im Ton und eine \"Kundeninformation zur Erdgas-Preisentwicklung\" lag anbei.

Tenor des Schreibens ist, dass ich ab sofort meinen alten Abschlag weiter zahlen darf. ABER:

1. Der \"ausstehende Gesamtbetrag wird dann mit der Jahresverbrauchsrechnung fällig\".
2. Das Landeskartelamt habe die Tarife der EVM zum 1.1.2006 geprüft und nicht beanstandet.
3. In der Anlage \"Kundeninforamtion...\" wurde ausgeführt, dass nach dem Amtsgericht Goslar (Urteil vom 20.12.2005) \"Eine einseitige Preiserhöhung kann dann als billig im Sinne des §315 BGB anzusehen sein, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird. Weiter heißt es in dem Urteil, dass bei der Billigkeitskontrolle anlässlich einer Preiserhöhung nicht der Preis an sich zu überprüfen sei, sondern lediglich die Preiserhöhung. AUS DIESEM GRUND KÖNNE DER VERSORGER AUCH NICHT VERPFLICHTET WERDEN, SEINE GESAMTE KALKULATION OFFEN ZU LEGEN. Zur Darlegung der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen genüge der Nachweis des Gasversorgers über eine entsprechende Steigerung seiner Beschaffungskosten. Diesen Nachweis hat die EVM zum Beispiel vor dem Amtsgericht Koblenz erbracht. Das Gericht hat diesen Beweis in einem Urteil auch entsprechend gewürdigt. \"

Was nun?

Die Ausführungen der EVM zum Thema Offenlegung der Kalkulation steht im Widerspruch zu den Ausführungen auf www.energiepreise-runter.de . Wer hat Recht?

Ich hoffe auf eine kompetente Rückmeldung eines Mitstreiters, Administrators oder Verantwortlichen von www.gaspreise-runter.de

Beste Grüße und Danke im Voraus.

Volker Risse
53489 Sinzig (25Km nördl. von Koblenz am Rhein)
0172/65 39 555
info@volkerrisse.de

Offline RR-E-ft

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #21 am: 27. Februar 2006, 21:48:26 »
@Volker

Ein Beitrag im Forum reicht....

Offline hermi

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #22 am: 02. März 2006, 23:59:45 »
Hallo zusammen,

habe heute ein Schreiben folgenden Inhalts bekommen:

--- Zitat ---
... bezugnehmend auf den bislang geführten Schriftwechsel möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass aus Ihrer Jahresabrechnung noch der zurückbehaltene Betrag in Höhe von 133,34 Euro zur Zahlung offen steht. Wir behalten uns nach wie vor das Recht vor, unsere Forderung gerichtlich gegenüber Ihnen geltend zu machen.
Ihren monatlichen Abschlag ab dem 01.02.2006 haben wir wunschgemäss auf 100,59 Euro reduziert. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass unsere aktuellen Preise nach wie vor Gültigkeit haben und Sie aufgrund der Reduzierung mit einer Nachzahlung bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung rechnen müssen.
--- Zitatende ---

Frage: Wenn ich das richtig verstehe, interessiert es die EVM überhaupt nicht, dass ich gegen die Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt habe und auch die neuen Preise nicht akzeptiere?
Was ist zu tun?

Gruß,

Herbert

Offline hollmoor

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #23 am: 03. März 2006, 06:21:18 »
@hermi

Ganz cool bleiben und abwarten,scheinen Standardschreiben zu sein.
Auch die Versorger wollen sich mit diesen Schreiben an die Kunden nur in Erinnerung halten.
Weitere Schriftwechsel sind unnötig und verschwendete Zeit,solange keine konkreten Sperrandrohungen kommen.
Die meisten Versorger kennen wohl inzwischen die Rechtslage dazu!

Wie Cremer immer schön sagt:  Nur Säbelrasseln!!!
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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