@Beluma
Zunächst kommt es darauf an, ob für die Wahl Ihres Tarifes das Lastschriftsverfahren von Bedeutung ist. Einige Versorger knüpfen günstigere Tarife an die Bedingung des Lastschriftverfahrens.
Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, dann haben Sie gar keine Probleme. Sie überweisen einfach den zugestandenen Betrag unter Angabe Ihrer Kundennummer und des Verwendungszweckes (z.B. Abschlag 01/2006) auf das Konto Ihres Versorgers. Dadurch haben Sie keine Nachteile, wenn man einmal den Aufwand der Überweisung außer Betracht lässt.
Falls die Einzugsermächtigung jedoch Bedingung für einen Tarif ist, dann wird es schon schwieriger. Letztlich ist es jedoch nicht Ihr Problem, dass Ihr Versorger \"gekürzte\" Abschläge nicht einziehen kann. Wenn Sie Einspruch auf Basis §315 eingelegt haben, ist der erhöhte Betrag zunächst einmal nicht fällig, mit der Folge, dass Ihr Versorger auch nicht auf höhere Abschläge pochen darf. Wenn er Sie deshalb aus einem güstigeren Tarif \"herauswirft\", dann wird er ggf. selbst vertragsbrüchig und diskriminiert Sie.
Da Sie jedoch weiterhin auf Basis 09/2004 bezahlen, kann es Ihnen zunächst einmal egal sein, in welchen Tarif Sie Ihr Versorger eingruppiert. Dennoch halte ich es für wichtig, dass Sie auf Ihren vertraglichen Tarif bestehen. Ihr Versorger hat nämlich keine rechtlich vertretbaren Gründe, Sie aus diesem zu entfernen. Entziehen Sie daher Ihre Einzugsermächtigung nicht, sondern begrenzen diese weiterhin nur. Eine Klausel, die eine Begrenzung der Einzugsermächtigung verbietet, gibt es nämlich nicht und falls es sie gäbe, wäre sie vermutlich nichtig.
Teilen Sie Ihrem Versorger also mit, dass Sie natürlich bereit sind, die (begrenzten) Abschläge fristgerecht zu entrichten. Wenn er diese nicht einziehen will, ist es seine Sache. Er soll Ihnen dann aber mitteilen, wie er sein Geld haben möchte. Geben Sie nur selbst niemals Anlass, aus dem günstigerem Tarif \"zu fliegen\".
Bei mir ist es derzeit übrigens genauso. Mit dem Unterschied, dass ich seit Dezember 2005 gar keine Abschläge mehr zahle, weil mein Versorger mir bisher nicht mitgeteilt hat, wie er denn die Abschlagszahlungen haben möchte. Ihm liegt von mir eine gültige Einzugsermächtigung vor. Der bestehende Tarif (Bedingung Einzugsermächtigung) ist auch noch nicht gekündigt. So liegt es ganz allein am Versorger, zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Schauen Sie ruhig Mal in das erste Forum (Versorger ...), dort in den Threed \"MITGAS, Sachsen-Anhalt\". Dort sehen Sie, welche \"Blüten\" das Ganze \"treiben\" kann ...