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Autor Thema: 26389 Wilhelmshaven / Die GEW erhöht schon wieder  (Gelesen 5820 mal)

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Offline BuPe

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26389 Wilhelmshaven / Die GEW erhöht schon wieder
« am: 29. Januar 2006, 16:21:37 »
Moinmoin. - Unser Energievesorger erhöht nun schon wieder zum 1. März 2006 den Arbeits- und Leistungspreis für Strom um jeweils 16% und den Preis für Gas zum 1. Februar 2006 um 9,5%. - Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich nun bei jeder erneuten Preiserhöhung die \'Einrede der Billigkeit nach § 315 Absatz 3 Satz 2 BGB wiederholen muss, so ich die Erhöhung weiterhin nicht akzeptieren möchte? Danke und Gruß, Burkhard Peter +++

Offline R-Gas-Kunde

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26389 Wilhelmshaven / Die GEW erhöht schon wieder
« Antwort #1 am: 29. Januar 2006, 17:45:43 »
Auszug aus dem Widerspruchsschreiben des Bundes der Energieverbraucher
Zitat
Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise.


So wie ich das verstehe, gilt ein einmal eingereichter Widerspruch auch für künftige Erhöhungen.
Korrigiert mich, falls ich mich irre.

Offline Monaco

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26389 Wilhelmshaven / Die GEW erhöht schon wieder
« Antwort #2 am: 29. Januar 2006, 18:11:35 »
@BuPe

Besser wäre es, jedesmal erneut zu widersprechen. So ein \"Pauschalwiderspruch\" kann Einen auf die spezielle Situation bezogenen nicht gänzlich ersetzen. Sie hätten zwar theoritisch bis zur Jahresabrechnung Zeit, zur Vermeidung von Missverständnissen und im Sinne einer korrekten Vorgehensweise sind jeweils separate Widersprüche anzuraten. Dies trägt auch dazu bei, Ihrem Versorger stets und unmissverständlich klar zu machen, dass Sie ohne entsprechenden Nachweis die Preiserhöhung nicht akzeptieren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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