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Gaspreisurteil LG Heilbronn veröffentlicht

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uwes:
Entgegen dem LG Heilbronn beschränkt sich das Landgericht Bremen offenbar nicht auf die Anwendung nichtkartellrechtlicher Vorschriften, sondern prüft neben der Anwendbarkeit des § 315 BGB (hier verneint)  in einem Rechtssstreit zweier Versorger zusätzlich auch die Anwendbarkeit des § 19 GWB.
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Bremen_040722_12O82-03.pdf

RR-E-ft:
@uwes

Man muss doch klar unterscheiden:

Kommt zwischen den Parteien das GWB überhaupt zur Anwendung?

Wenn ja, ist dann etwa wegen § 87 GWB nicht ein Kartellsenat für die Entscheidung bestimmter Fragen zuständig?


Der Streit, welcher dem Urteil des LG Heilbronn zugrunde liegt, dreht sich um die Billigkeit einer einseitigen Leistungs(neu)bestimmung gem. § 315 BGB.

Es handelt sich um eine Frage, die von der kartellrechtlichen Beurteilung zu unterscheiden ist, weil § 315 BGB schon in jedwedem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis zur Anwendung kommt, unabhängig ob der Bestimmungsberechtigte nun als Monopolist oder marktbeherrschendes Unternehmen zudem kartellrechtlichen Bestimmungen unterfällt.

Lesen Sie also bitte die Aufsätze Held NZM 2004, 169 ff. und Fricke, WuM 2005, 547 ff. um ggf. bestehende Verständnisprobleme zu beseitigen.


Für die direkte Anwendung des § 315 BGB auf eine einseitige Leistungs(neu)bestimmung ist eine marktbeherrschende Stellung vollkommen irrelevant.

Die auch  in dem Bremer Urteil zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung, wonach Kartellrecht spezieller sei, wurde mit dem \"Lichtblick\"- Urteil des BGH vom 18.10.2005 endlich verworfen.


Darauf wurde schon wiederholt deutlich hingewiesen und das ist der Stand auch in der renommierten Rechtswissenschaft.

Man sollte sich also nicht selbst in die gegenteilige, möglicherweise bewußt falsche Argumentation einspinnen lassen, sondern mit juristisch sauberer Methode zu Werke gehen.

Die BGW-Stellungnahme zu dem Urteil:

http://www.stadtwerke-neumuenster.de/downloads/BGW_zu_LG_Heilbronn.pdf



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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