Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Willkür ? helft mit bitte !!!  (Gelesen 9823 mal)

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Offline goly

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Willkür ? helft mit bitte !!!
« am: 27. Januar 2006, 12:12:34 »
Hallo,

Ich habe vorgestern viele Beiträge gelesen. Wahnsinn, was diese Strombetreiber alles betreiben. In Pforzheim die Grundgebühr von Gas von 108 auf 120 € mal geschwind erhöhen, letztes Jahr 3 mal erhöht, von 4,60 auf 5,00 dann 5,75 Cent. Danke liebes Forum !!! Ich tat das, weil ich herausfinden wollte, was da denn alles los ist. Habe seit 2004 viel Ärger mit den Stadtwerken Pforzheim. Ich habe alles mögliche unternommen, hört mir auf, ich war dort, etliche Faxe und Briefe um Klärung, zum Schluss habe ich per Fax mitgeteilt, dass ich keinen Brief mehr von denen öffnen werde. Jaaaa so weit ist das gekommen. Gestern hatte ich Gerichtsverhandlung. Ich muss dazu sagen, ich bezahlte keine Abschläge mehr ( überwies die aber dann, ist ja kein Problem) und zwischen 2500 € oder 5000 € (wissen die selber nicht, willenlos) kamen dann tatsächlich 366,01 € heraus. Das betrifft meinen Laden und die Wohnung. Ne Garage hab ich auch noch, seit 1,5 Jahren (milde) kein Strom mehr, abgestellt... waren keine Rückstände vorhanden...Rechnungen kriege ich immer noch, ich frage mich, ob ich bei der Staatsanwaltschaft nicht schreibe wegen Betrug. Werde ich tun, halten die nicht still. Eigentlich will ich nur meine Ruhe.
Der Richter meinte : (ich hab das selbst gemacht, da blickt ja keiner mehr durch !) Laden, da soll der Rechtsanwalt der Gegenseite das mal belegen, er selbst hätte unterschiedliche Beträge...dann ich nach 2 Wochen erwiedern. Damit habe ich kein Problem.
In der Wohnung ist mir ein Versäumnisurteil ergangen, da ich zu spät reagierte. Sorry, ich kam aus dem Urlaub und arbeitete eins nach dem anderen ab. Das reichte dem Richter nicht. So nun steh ich da und was soll ich tun ? Help me, ich hab alles bezahlt und trotzdem stellen die dann den Strom und Gas ab ????? Was ist das für eine Gesellschaft wo wir leben ? :

Was für Mittel habe ich denn nun ausser umzuziehen ? :roll:

an alle Grüße

Jürgen

Offline Mabcom

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Willkür ? helft mit bitte !!!
« Antwort #1 am: 27. Januar 2006, 12:21:48 »
Deutsch lernen?

Offline Schwalmtaler

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Willkür ? helft mit bitte !!!
« Antwort #2 am: 27. Januar 2006, 12:47:13 »
Wir wollen in diesem Forum Leuten helfen, die mit ihren Versorgern Probleme haben oder sich dem Preisprotest anschliesen wollen und nicht die deutsche Rechtsschreibung - die dazu noch ziemlich undurchsichtigt ist - lehren!
Anscheinend hat Mabcom zuviel Zeit!

Sorry goly, aber hier sind nicht alle so!!!

Vertippen, falsch zusammenkopieren oder tatsächliche Sprachprobleme sind hier kein KO-Kriterium zur Teilnahme

Offline goly

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Willkür ? helft mit bitte !!!
« Antwort #3 am: 27. Januar 2006, 14:31:56 »
Du ich bin Admin in einem anderen Forum, das macht mir nichts aus. Ich helfe gerne und dachte mir, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Alles zu schreiben über die Jahre hinweg, das währe das Grauen. Hab ich mich verschrieben oder was falsch gemacht, nur her damit ! Keiner ist unfehlbar. ich hab ja schon nen halben Roman geschrieben. Wart ich das alles mal ab, aber es eilt halt.

Grüße

Jürgen

Danke Schwalmtaler  :)

Offline RR-E-ft

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Willkür ? helft mit bitte !!!
« Antwort #4 am: 27. Januar 2006, 14:55:16 »
@goly

Gegen ein Versäumnisurteil kann man noch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Dann geht das Verfahren weiter, man trägt jedoch die Kosten seiner Säumnis.

Im Übrigen kann man nur raten, einen Anwalt einzuschalten.
Der gibt auch zu allem anderen Auskunft.


Eine Prozessferndiagnose gibt es hier im Forum ebensowenig wie eine ärztliche Heilbehandlung über Telefon oder Internet......


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Mabcom

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Willkür ? helft mit bitte !!!
« Antwort #5 am: 27. Januar 2006, 20:22:18 »
@Goly
Hallo, und Entschuldigung für meine durchaus emotionale Antwort.
Aber mal im Ernst, ich habe enorme Schwierigkeiten Dein Posting
zu lesen. Erstmal von Deinen Energieproblemen abgesehen denke ich, dass Dir auch mehr und besser geholfen würde, wenn Du ein lesbares Posting hier eingibst. Dazu lieber ein paar Minuten länger Zeit lassen.

Ich für meinen Teil überlese gerne solche Postings und unterstelle jetzt mal auch den hier anwesenden Fachleuten, dass sie ein halbwegs verständliches Posting lieber beantworten als unverständliches Zusammengetippere....

Dabei kommt es nicht auf 100%tige Rechtschreibung und Grammatik an. Die kann ich auch nicht. Aber das fehlen jeglicher Satzstellungen- und zeichen ist echt schwer zu verstehen.

Leider kann ich Dir bei Deinem Problem nicht helfen wünsche Dir aber alles Gute und hoffe, dass Du bald wieder Strom und Gas hast...

Bis dahin
Marco

Offline goly

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Willkür ? helft mit bitte !!!
« Antwort #6 am: 30. Januar 2006, 15:19:40 »
@ Mabcom : Ja du hast da schon Recht, aber wenn du das so schreibst, weil du da gerade mitten drin bist, dann fällt dir das nicht auf. Ist ja auch eine verzwickte Sache bei mir, mit etlichen Vorgängen gewesen.

@ RR-E.ft : Ja Strom und Gas habe ich ja noch bis zum 5. Februar ? Gegen das Versäumnisurteil hatte ich ja Widerspruch eingelegt, jedoch zu spät. Der Richter hat eben gemeint, es reiche nicht im Urlaub gewesen zu sein und dann 3 Tage nach der Frist zu antworten. daher war mein Eispruch in das Versäumnisurteil zwecklos. das betrifft die Wohnung, nicht den Laden, das waren 2 getrennte Dinge, die nacheinander \"verhandelt\" wurden.
Meinem Rechtsanwalt das zu geben, wäre wohl eine Zumutung gewesen, der hätte da gar nichts mehr geblickt. Daher nahm ich die Sache selbst in die Hand.
Es verwundert mich doch nun sehr, dass man den Strom abstellen kann, obwohl eigentlich keine Restschuld vorhanden ist, das will mir nicht runter, da muss es doch eine Möglichkeit geben. Deshalb bat ich mal hier um Hilfe.

hoffentllich verständlich  :?:

Grüße

Jürgen

Offline RR-E-ft

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Willkür ? helft mit bitte !!!
« Antwort #7 am: 30. Januar 2006, 15:28:25 »
@goly

Zu allem Überfluss hatten Sie wohl auch noch versäumt, Wiedereinsetzung in die versäumte Frsit zu beantragen....

Sie hätten sich von Anfang an einem Rechtsanwalt anvertrauen sollen.

Hinterher nützt lamentieren wenig.

Manchmal ist die Welt ungerecht.

Das wird bei Fristversäumnis sogar im Interesse des Rechtfriedens in Kauf genommen. In einesr solchen Konstellation kommt es nicht darauf an, wer nun recht hatte, weil die Fristen zur Verteidigung um sind.


Ich habe Ihren Fall schon  nicht verstanden, werde hier auch nicht weiter auf einen ganz besonderen Einzelfall eingehen. Dafür gibt es genügend Kollegen vor Ort, an die sich wenden könnten, um die ganze Geschichte auszubreiten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline goly

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Willkür ? helft mit bitte !!!
« Antwort #8 am: 01. Februar 2006, 13:43:02 »
Wiedereinsetzung hatte ich beantragt...wie bereits geschrieben. Ja wäre ich zu meinem Rechtsanwalt gegangen, wäre das jetzt anderst. Zumal ich einje Rechtsschutzversicherung habe :oops: , aber ich wollte ja alleine durch :evil:
trotzdem, vielen Dank !

 

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