Hier der Text zu diesem Fond.
Nachzulesen auch üer folgenden LINK
http://www.energienetz.de/pre_cat_2-id_131-subid_983-subsubid_1166__.htmlBund der Energieverbraucher richtet Prozesskostenfonds ein
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Zehn Euro für Ihre Sicherheit: Der Prozesskostenfonds
Der Bund der Energieverbraucher hat ein Sonderkonto eingerichtet, um im Fall von Gerichtsverfahren oder einer drohenden Versorgungseinstellung den betroffenen Vereinsmitgliedern die Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten.
Der Prozesskostenfonds übernimmt die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten,
wenn Sie von Ihrem Versorger auf Zahlung verklagt werden,
oder wenn Ihnen die Einstellung der Versorgung konkret angedroht wird,
weil Sie als Privatkunde Ihre Gas- oder Stromrechnung entsprechend unserer Empfehlungen gekürzt haben und
wenn Sie, bevor Sie auf Zahlung verklagt oder von Versorgungseinstellung bedroht wurden zehn Euro auf das Sonderkonto: Konto 105 813 772, BLZ 574 601 17, VR-Bank Neuwied eingezahlt haben und die Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und
das Sonderkonto die entsprechende Deckung aufweist.
Der Prozesskostenfonds hat nicht den Charakter einer Rechtsschutzversicherung, sondern es handelt sich um eine vom Bund der Energieverbraucher für seine Mitglieder organisierte Solidargemeinschaft. Durch den Prozesskostenfonds gewinnen alle teilnehmenden Verbraucher einen besseren Schutz und können ihre Interessen mit höherer Sicherheit durchsetzen. Der Fonds beteiligt sich auch an Sachverständigenkosten entsprechend den verfügbaren Mitteln.
Und so wird’s gemacht:
Zehn Euro auf das Sonderkonto einzahlen oder per Einzugsermächtigung: Anruf unter 02224-9227-0 oder per email info@energieverbraucher.de abbuchen lassen (gilt für 12 Monate)
Wenn Versorgungseinstellung mit konkreten Datum angedroht oder Zahlungsklage gegen Sie erhoben wird: Zusage über Deckung gemäß Stand des Sonderkontos beim Verein einholen.
Anwalt beauftragen.
Der Bund der Energieverbraucher hat 10.000 Euro auf das Sonderkonto eingezahlt!