Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Bonn  (Gelesen 37837 mal)

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Offline wallieser

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #45 am: 16. Mai 2007, 10:52:14 »
Gerade bekamen wir wieder die monatliche Mahnung für die Zahlung der Abschläge von Strom und Gas.

Diesmal jedoch mit etwas abgewandeltem Text für den Gas- und Stromabschlag:

"Ausser dem genannten Rückstand ist der bereits gemahnte Betrag von xxx,xx Euro fällig
Zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten überweisen Sie bitte diese Beträge sofort."

Bis jetzt habe ich dann immer diese Schreiben eingescannt und unter Verweis auf unseren persönlich gegen Unterschrift in der Zentrale am 22.12.2006 abgegebenen Einspruch gegen die Jahresabrechnung 2006 zusammen als Fax an die 0228-7112125 gefaxt.
Dieses Spiel läuft nun schon seit Januar 2007 so.
Die Stadtwerke hat\'s überhaupt nicht interessiert, dass wir unsere Abschlagszahlung auf dem Niveau von 2006 eingefroren haben und Teile der geforderten Zahlungen aus der Jahresabschlussrechnung 2006 unter Verweis auf § 315 BGB sowie  den seit Oktober 2005 nur noch unter Vorbehalt gezahlten Abschlägen gekürzt haben.

Mal sehen wie das jetzt weitergeht.
Der Wink mit dem Zaunpfahl: Zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten überweisen Sie bitte diese Beträge sofort. ist ja doch sehr eindeutig.

Offline wallieser

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #46 am: 12. Juni 2007, 18:09:20 »
Heute bekamen wir mal wieder Post, nachdem ich vergangenen Samstag, 02.06.2007, mich wegen in einer Mahnung angedrohten Einstellung der Stromversorgung u.a. per Fax an die Landeskartellbehörde in Düsseldorf gewandt hatte.

Von dort rief mich gestern ein Herr an, der anfragte, ob die SWB bereits ihre Sperrandrohung uns gegenüber zurückgenommen hätten. Ihm läge derzeit eine Mail von Seiten der SWB vor, in der die Sperrandrohung zurückgenommen worden sei.

Da war ich aber erstmal sprachlos, die SWB hatten aber auch uns schon geschrieben, einmal am 05.06.2007, eine nochmalige Mahnkostenaufstellung mit Zahlungszielaufforderung bis zum 20.06.2007, ein zweites Schreiben dann vom 06.06.2007, in dem explizit zugesichert wurde, dass keine Absicht bestünde eine Versorgungssperre durchzuführen.
Heute, 12.06.2007, dann wieder eine Mahnung mit Sperrandrohung.

Also, war ich gedanklich schon wieder damit beschäftigt sowohl die Landeskartellbehörde als diesmal nun auch das AG Bonn (EV) einzuschalten. Hab mich dann aber entschlossen doch erst noch enmal die zust. Mahnsachbearbeiterin anzurufen.

OK., nach ihrer Aussage hätte die heute eingegange Mahnung incl. Sperrandrohung eigentlich gar nicht mehr rausgehen dürfen, da habe sich etwas überschnitten. Wir sollen jetzt erstmal solange Ruhe haben, bis der BGH entschieden hat.

Na, ich bin ja eigentlich immer erstmal Optimist, aber mal abwarten, ob die Zusage bestand hat......

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #47 am: 12. Juni 2007, 18:28:52 »
@wallieser

Das sollte man sich auf jeden Fall schriftlich geben lassen.

Sonst ist die nette Mitarbeiterin womöglich ab morgen im Urlaub und keiner weiß was und schon hat man ganz aus Versehen nicht nur erneut gedroht, sondern auch abgesperrt.

Sicher ist sicher.

Offline wallieser

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #48 am: 25. Juli 2007, 14:17:57 »
@RR-E-ft

Bis jetzt hat es geklappt, hatte der Dame anschliessend noch eine Mail über das Telefonat geschickt und eine Sende- und Empfangsbestätigung erhalten.

Aber ausserdem:  Ich glaube, wir haben das schon schriftlich....... ;-)

Zitat
Original von wallieser am 12.06.2007 17:09

..... snip .....

ein zweites Schreiben dann vom 06.06.2007, in dem explizit zugesichert wurde, dass keine Absicht bestünde eine Versorgungssperre durchzuführen.

..... snip ......

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Offline Alf Outerspace

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #49 am: 31. August 2007, 12:14:04 »
Zitat
Original von wallieser
Hab mich dann aber entschlossen doch erst noch enmal die zust. Mahnsachbearbeiterin anzurufen.

OK., nach ihrer Aussage hätte die heute eingegange Mahnung incl. Sperrandrohung eigentlich gar nicht mehr rausgehen dürfen, da habe sich etwas überschnitten. Wir sollen jetzt erstmal solange Ruhe haben, bis der BGH entschieden hat.

Na, ich bin ja eigentlich immer erstmal Optimist, aber mal abwarten, ob die Zusage bestand hat......

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Moin,

ich habe, nachdem ich die Jahresabrechnung der SWBonn für Gas vom Juli 2007 (wie auch im Vorjahr schon) beanstandet und gekürzt habe, gestern (30Aug07) ein Schreiben der SWB erhalten, indem sie das BGH-Urteil vom 13Jun07 für sich auslegen:

Zitat:

\"....
Das Urteil klärt zunächst, das Erdgasversorger im Wettbewerb mit anderen Heizenergieträgern steht. Der Kunde habe, so der BGH, grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wärmeversorgung alternativ durch Heizöl, Kohle oder Fernwärme zu decken.

Die SWB Energie und Wasser stellen sich diesem ständigen Wettbewerb. Wir setzen uns für interne Kosteneffizienzmaßnahmen und eine effektive Einkaufspolitik ein, um Ihnen faire Endkundenpreise anzubieten. Die Entwicklungen auf dem Weltmarkt hin zu steigenden Rohstoffkosten entziehen sich jedoch unserem Einfluss. Wir können die Steigerungen unserer Einkaufspreise nur zum Teil auffangen und waren deshalb in der Vergangenheit gezwungen, unsere Verkaufspreise anzuheben.

Der Bundesgerichtshof erkennt nun diese Notwendigkeit an und hat entschieden, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten an die Kunden der Billigkeit im Sinne des §315 BGB entspricht. Insbesondere hat der BGH deutlich gemacht, dass eine gerichtliche Überprüfung des Gesamtpreises unter Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation nicht in Betracht kommt. Das Urteil zeigt, dass die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauches gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind.

Wir bitten Sie daher, das Urteil des letztinstanzlichen Gerichtes (BGH) zu akzeptieren und die einbehaltenen Rückstände auszugleichen und zukünftige Abschlagszahlungen vollständig und fristgerecht zu überweisen.\"

Frage: Wer hat dieses Schreiben in gleicher oder ähnlicher Form auch erhalten?

Nachdem ich mir einige der seitenlangen juristisch formulierten Beiträge hier im Forum durchgelesen habe (und immer noch nicht weiß, was ich nun tun muß), würde mich interessieren, was andere Betroffene denn zu tun gedenken.
Meiner Meinung nach ist das Schreiben der SWB ein schwacher Versuch, mich für dumm zu verkaufen. Da wird von fairen Endkundenpreisen geredet....und davon, dass \"
die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauches gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind.\" Wie peinlich!;(

Ich werde erst einmal das Antwortschreiben, daß ich hier im Forum fand , an die SWB schicken und auch zukünftig nur den niedrigeren Abschlagsbetrag zahlen.

Gruß,

Alf

Offline Peter,Hansen

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #50 am: 31. August 2007, 13:38:33 »
Hallo Alf,


schau mal unter http://www.sevw.de. Bei uns war es ähnlich mit gerichlicher Drohung und in Bezug auf das BGH Urteil. Hierzu gibt es auf der Homepage eine Erklärung. Vielleicht kannst Du die auf dich ummünzen.
Gruß Peter Hansen

Offline Abraham

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #51 am: 04. September 2007, 21:27:29 »
Hallo Alf, hallo Mitstreiter,

wie hier schon oft aufgeführt (danke an hr. Fricke) verweise ich auf den Thread der BGH-Entscheidung (BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06).

Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, es wurde ja gerade entschieden, daß die gerichtliche Billigkeitskontrolle zulässig ist.

Was die vorgelegten Gutachten betrifft wurde hier schon ausreichend beschrieben -> Gefälligkeitsgutachten.

Also, Ruhe bewahren, Einspruch weiter aufrecht erhalten, Gesamtpreis als unbillig rügen, Zahlungen kürzen, im Zweifelsfall immer Rechtsberatung einholen.

Viele Grüße!

Abraham

Offline sesi

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #52 am: 09. September 2007, 22:58:06 »
@all

Hallo zusammen,

ich habe gerade begonnen mich durch die BGH Urteils Threads zu lesen. Dabei ist ein Satz hängengeblieben, sinngemäß: \"das Urteil gilt nur für Tarifvertragskunden\"

Ich habe gerade in meinen Vertragsunterlagen geblättert. Ich habe mit der SWB einen Sondervertag abgeschlossen, \"SONDERVERTRAG BIS 30 KWh\".

Heißt das jetzt, dass das BGH Urteil auf mich (und auf wahrscheinlich den Großteil der anderen Bonner mit Sondervertag) überhaupt keine Anwendung findet?

mfG

SeSi

Offline Zottel

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #53 am: 09. September 2007, 23:24:24 »
@Alf Outerspace

Wie bereits an anderer Stelle hier im Forum erwähnt, scheint es nach den letzten Urteilen des BGH zu einer wahren \"Abmahnwelle\" durch die EVU gekommen zu sein.

Das Musterschreiben das du gefunden hast sollte die nächste Runde im hoffentlich erfolgreichen Kampf gegen höhere Energiepreise einläuten.

Offline Cremer

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #54 am: 10. September 2007, 08:40:41 »
@sesi,

In diesem Zusammenhang, Sondervertragskunden sind eben keine Tarifkunden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline hwe

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #55 am: 20. November 2007, 14:47:01 »
Zum 5. oder 6. Mal erhielten wir jetzt eine Zahlungserinnerung ohne Terminsetzung
 + Mahngebühren: \"..Zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten überweisen Sie bitte diese Beträge sofort. ..\"

und wir antworteten wie immer: \"..Bekanntlich sind Forderungen bis zum Nachweis der Billigkeit durch Ihr Unternehmen nicht fällig. Mangels Fälligkeit der Forderung ist Ihnen auch nicht gestattet für die von § 315 BGB betroffenen Preisanteile Mahngebühren geltend zu machen..\"

Gibt es noch weitere Erfahrungen mit den Bonner Stadtwerken?

Offline Abraham

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #56 am: 25. November 2007, 13:48:00 »
@hwe

Zitat
Original von hwe
Zum 5. oder 6. Mal erhielten wir jetzt eine Zahlungserinnerung ohne Terminsetzung
 + Mahngebühren: \"..Zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten überweisen Sie bitte diese Beträge sofort. ..\"

Gibt es noch weitere Erfahrungen mit den Bonner Stadtwerken?

Bei mir genau dasselbe. Nachdem ich aber schon 2006 \"letztmalig\" die Stadtwerke auf Ihre rechtswidrigen Mahnungen hingewiesen hatte, mache ich mir momentan nicht die Mühe, jedes (Mahn-)Schreiben der SWB zu beantworten.

Jeweils zu den Jahresabrechnungen schicke ich meine Berechnung und die Höhe der zukünftigen Abschläge. Die überweise ich dann zu den von der SWB festgelegten Zeitpunkten.

Die SWB, und das finde ich ausdrücklich gut, haben Ihre Praxis, jeden Abschlag extra per Brief anzukündigen (mit Überweisungsträger), eingestellt.

Ansonsten alles Gute!

[Edit: Bei mir gehts nur um Gas.]

Offline wallieser

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Stadtwerke Bonn
« Antwort #57 am: 01. August 2009, 15:58:48 »
Hallo,

das läuft bei uns ganz genau so ab, wir bekommen allerdings immer noch jeden Monat die ZA ins Haus. Auch ich reagiere nur noch sporadisch auf diese Schreiben, auch auf die folgenden Jahresabrechnungen reagierte ich bis jetzt nur noch mit der Wiederholung des Hinweises auf meinen detailiert eingelegten Widerspruch zur JAV 2006.
Sämtliche Überweisungen erfolgen nur noch mit folgendem Hinweis im VWZ:
\"Zahlung unter Vorbehalt / Abschlagszahlung für August 2009 / 1234567 / Max Mustermann\"

Ich hab gerade noch mal nachgesehen, wir sind immer noch Sondervertragskunde für Gasanlagen bis 30 KW......


Gruß,
Wallieser

 

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