Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

EnWG und Quersubventionierung

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kamaraba:
Das EnWG 2005 schreibt ja u.a. eine „preisgünstige“ Versorgung in §1 vor.
In EnWG § 2 werden die Versorgungsunternehmen dazu verpflichtet.

Viele Stadtwerke subventionieren mit Ihren üppigen Gewinnen andere defizitäre Eigenbetriebe quer.

Verbietet sich das nicht gerade durch das EnWG?

Ergibt sich hierzu eine strafrechtliche Relevanz?

Bin mal auf Antworten der Experten gespannt.

Cremer:
@kamaraba,

dies sind wir in Bad Kreuznach am ausloten

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