Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EVI Waltershausen (Thüringen)  (Gelesen 32559 mal)

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Offline DieAdmin

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« am: 24. Januar 2006, 08:23:54 »
Hallo @all,

ich habe gegen die Gaspreiserhöhungen der EVI vom Oktober 2004 und Januar 2005 den Einspruch der Unbilligkeit erhoben.

siehe: Aufruf der Verbraucherzentrale Thüringen

Am 21.01.06 hab ich die Jahresabrechnung 2005 erhalten und bin nun bei der Berechnung des Wertes, den ich nach alten Preis zu bezahlen hab.

Ich sehe eine erneute Erhöhung zum 01.11.05. Soweit ich in diesem Forum fündig geworden bin, wird empfohlen, den alten Preis weiter zu bezahlen.
Zur Berechnung der Kw/H wird der Thermische Umrechnungsfaktor angesetzt. Aber dieser hatte sich verringert. Welchen nehme ich nun, fürden Rechungsbetrag 2005 bzw zur Berechnung der neuen Abschläge?

Da diese Abrechnung auch den Strom enthält konnte ich erkennen, dass ich in einen anderen Tarif eingestuft wurde, ohne das ich eine Benachrichtigung erhielt. Der neue hat zwar einen geringeren Verbrauchspreis, aber der Grundpreis ist über 100% mehr, als der vorher gehende?

Wie kann ich nun weiter vorgehen?

Schönen Gruß aus Friedrichroda

Offline hollmoor

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #1 am: 24. Januar 2006, 08:29:09 »
Den aktuellen Umrechnungsfaktor aus der letzten Rechnung nehmen.
Bei Strom:
Mal anfragen,warum sich der Grundpreis verdoppelt hat.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline hollmoor

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #2 am: 24. Januar 2006, 08:31:23 »
Betr:Strom
Kannn aber auch sein,dass Die sie auf Grund des geringeren Verbrauchs für Strom
in einen für sie günstigeren Tarif eingestuft haben.
Das hat mein Versorger bei mir auch gemacht,allerding bei\"Gas\"
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline DieAdmin

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #3 am: 24. Januar 2006, 08:53:02 »
Hallo hollmoor,

danke für Ihre Antworten.

Ich hab einen höheren Verbrauch an Strom als im letzten Jahr, aber der REchnungsbetrag ist auch höher.

Ich hab mir das jetzt mal ausgerechnet. Im alten Tarif müsste ich weniger (~14 Euro) bezahlen, als jetzt mit dem neuen. Kann man den Wechsel widersprechen?

Gruß

Offline hollmoor

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #4 am: 24. Januar 2006, 09:43:20 »
Dann sofort widersprechen!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline DieAdmin

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #5 am: 25. Januar 2006, 09:20:39 »
Ich hab jetzt mal auf:
http://www.verivox.de/power/tariffs.asp?ID=140645

nach den Stromtarifen geschaut. Also wir sind in den Tarif gerutscht, weil wir den Verbrauch erreichen und hab auch den aktuellen Preis (ab Januar 2006) mit dem auf der REchnung verglichen.

Also wenn ich richtig gerechnet hab, bedeutet das nun auch eine Strompreis-Erhöhung von 4,6 %.

Offline DieAdmin

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #6 am: 16. Juni 2006, 13:32:43 »
Hallo @all,

dank Verivox konnte ich lesen, dass auch die EVI zum 01.06.06 die Preise "angepasst" hat. Natürlich nach oben.
(Der Preis September 2004 3,812 ct/kWh, und nu wollen sie 6,05 ct/KWh (brutto, ohne MwSt, => 5,216 ct/KWh )

Jetzt war ich schon selbst fleißig am rechnen, wieviel ich mir auf mein Sparbuch überweisen muss, dass ich einerseits den Mehrverbrauch aus den letzten kalten Monaten und der Preissteigerung mit drin hab.

Krieg ich doch tatsächlich heute Post, warum ein höherer Abschlag fällig wird. Der im übrigen keine Angabe über den veranschlagten Verbrauch enthält. Da in keinster Weise auf meinen Preisprotest eingegangen wird, gehe ich davon aus, das den alle EVI-Kunden erhalten haben.

Zitat
Abschlagsmitteilung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Erdgasversorger tragen eine hohe Verantwortung. Das betrifft die Sicherheit der Anlagen, das Bemühen um ein faires Preis-Leistungsverhältnis und die gesellschaftliche Verantwortung, der sich jedes deutsche Unternehmen stellen muss.

Für alle Mitarbeiter der Energieversorgung Inselsberg GmbH ist kostengünstiges Arbeiten die oberste Maxime, ohne dabei den hohen Qualitätsstandard der Versorgung in Frage zu stellen.
Wir haben bzw geben höchstens die Preissteigerungen und Steuererhöhungen an Sie weiter, die uns im Einkauf entstehen - OFT SOGAR WENIGER. Doch auch bei optimaler Arbeit in Einkauf und Kostenmanagement sind Preissteigerungen nicht zu vermeiden. Aufgrund des aktuellen Kostendrucks sind wir allerdings gezwungen, gestiegene Preise auch an unsere Kunden weiterzugeben. Die Preiserhöhung im Einkauf, die für uns bereits ab dem 01.04.2006 gilt, geben wir erst jetzt zum 01.06.06 in Höhe von 0,26 ct/kWh an Sie weiter.

Zudem hat auch der lang anhaltende kalte Winter 2005/2006 den Gasbezug durch unsere Kunden in den ersten vier Monaten 2006 um mehr als 15% erhöht.

Diese ganze Entwicklung bedingt eine hohe Nachzahlung für Sie bei der Jahresendabrechnung 2006. Deshalb möchten wir schon jetzt reagieren und durch die Anpassung der monatlichen Abschläge ab Juni 2006 eine größere Nachforderung abfangen


Die Aufstellung der künftigen Abschlagshöhe enthält lediglich: Netto, MwSt und Brutto in Euro, auch keinen konkreten Preis und Verbrauchszahl.


Meine Frage, wie komm ich nun auf die neue Abschlagssumme, die ich an die EVI zahlen muss, damit ich möglichst kein Guthaben aus der Preisdifferenz habe. Und bis zur Abrechnung sind es 7 Abschlagszahlungen
Denn soviel ich hier lesen konnte, muss ich bei einen geschätzten Mehrverbrauch den Abschlag dann zahlen (zu den Preis von Sept. 2004)

P.S. rebellische Kunden der EVI können sich gern bei mir melden :)

Offline Cremer

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #7 am: 16. Juni 2006, 23:26:44 »
@Evitel2004,

Na den Einkaufspreis nennen sie aber (noch) nicht.

Den letzten Absatz verstehe ich aber nicht.

Ich denke, Sie haben die Abschläge doch ausreichend gekürzt?
MFG
Gerd Cremer
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Offline DieAdmin

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #8 am: 17. Juni 2006, 09:07:40 »
@Cremer,

meine gekürzte Abschlagsberechung hatte ich im Januar 2006 gemacht und auch überwiesen. Also meine Rechnung wird zum 31.12. gestellt.

Anhand der damaligen Berechung der EVI konnte ich erkennen, dass der Vorjahresverbrauch zur Grundlage genommen wurde. Also den Vorjahresverbrauch mit dem Preis von September 2004 bestimmte dann die Abschlagshöhe, die ich überwies.

Da mir selbst bewusst ist, dass der Winter kalt und dementsprechend der Gasverbrauch höher war, hatte ich vor ein paar Tagen erst den Zähler abgelesen und  berechnet, was nun monatl. auf mein Sparbuch kommen sollte, damit ich:

1. das Geld aus dem Mehrverbrauch hab (zum alten Preis),
2. die Differenz der Preise

Ich selbst kann mir das ja aus Vorsicht großzügig kalkulieren, was auf mein Sparbuch kommt. Weils die Hälfte vom (Abrechnungs)Jahr ist, habe ich den abgelesenen Verbrauch mal 2 genommen.

Also die nächste Abrechnung kommt dann Mitte Januar 2007.

Und nun kam der Brief von der EVI zur neuen Abschlagshöhe. Insofern konnte ich auf der HP der EVI fündig werden, was die neuen Preise sind.
(Verivox hat da aufgerundet) Netto 5,213 /Brutto 6,047 ct/kWh.

Ich habe gestern nachmittag versucht, jemanden dort telefonisch zu erreichen, um zu erfragen, wie die auf die Abschlagshöhe kommen. Aber Freitag nachmittag ist das wohl ein schlechter Zeitpunkt.

Die EVI gibt in dem Schreiben selbst einen höheren Gasverbrauch von 15 % an. Kann ich dann den für meine Berechnungen nehmen? Der wär zumindest geringer als der, den ich mir hochgerechnet habe.
Denn ungefähr kommt das hin, wenn ich den halben Vorjahresverbrauch und den abgelesenen zusammenrechne.

Ich bin deswegen verwirrt, was sie nun kriegt, weil ich hier im Forum gelesen hab, wenn ein höherer Verbrauch zu erwarten ist, muss die Berechnung auf den geschätzten Verbrauch erfolgen.

Offline Cremer

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #9 am: 17. Juni 2006, 13:07:36 »
@Evitel2004

bleibenm Sie bei Ihrem Abschlag und zahlen den Rest auf Ihr Sparbuch.

Es sind bessere Konditionen als wenn Sie jetzt die Abschläge erhöhen und zahlen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline hollmoor

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #10 am: 17. Juni 2006, 13:23:40 »
Hallo Evitel,ich hab auch gestern eine Mitteilung von meinen Stadtwerken bekommen über eine Abschlagserhöhung zum 1.7.06.
Begründung:Der harte,lange Winter u.der damit erhöhte Gasverbrauch.
(Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.Nachzahlungen???????Aber doch nicht von mir!!!!!!!!
Man ignoriert die Widersprüche und verweist weiterhin auf Nachzahlungen.)

Ich habe schon zurückgeschrieben,das ich den erhöhten Abschlag nicht akzeptieren werde.Meine Begründung jedoch war,dass wir überwiegend mit dem Kaminofen geheizt haben und  deshalb die geforderte Abschlags-
erhöhung für uns,in Bezug darauf, nicht relevant ist.
Gleichzeitig habe ich meinen Gasverbrauch bis 15.6.mitgeteilt und die
Rechnung bis dato aufgemacht.
Ich zahle weiterhin den alten Abschlag u.behalte meinen Verbrauch im Auge.Ggf.zahle ich nach oder kürze wieder vor der Jahresrechnungsstellung,um nicht zu überzahlen.
Du kannst doch auch per Ablesung deinen derzeitigen Betrag(Stand 30.9.04)errechnen,dann weißt du,ob du noch richtig  liegst mit deinen Abschlagzahlungen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Monaco

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #11 am: 17. Juni 2006, 22:37:48 »
Hallo,

wie will Ihr Versorger denn wissen, dass Sie Anfang 2006 tatsächlich mehr Gas verbraucht haben. Da es keine Zwischenablesung gab, basieren die Angaben Ihres Versorgers auf reinen Vermutungen. Hierauf lässt sich letzlich jedoch kein Recht auf eine Abschlagserhöhung begründen.
Wir haben zum Beispiel von 01-05/06 etwas weniger Verbraucht, als im Jahr zuvor. Und das vermute ich nicht nur, dass lässt sich durch monatliche Zählerablesung leicht nachvollziehen.
Normalerweise müsste Ihr Versorger vor Glück in die Höhe springen, dank der naturgegebenen Umsatzsteigerung. Stattdessen wird gejammert, was das Zeug hält.
Glaubt vielleicht jemand, dass Ihr Versorger im möglicherweise besonders milden Winter 2007 freiwillig die Abschläge senken würde?
Man möchte halt holen, was zu holen ist, bevor es vielleicht nichts mehr zu holen gibt ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline DieAdmin

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #12 am: 18. Juni 2006, 19:08:53 »
Danke für Eure Hilfe,

so weiß ich wenigstens, wie ich eine Nichterhöhung der Abschläge begründen kann. Und der Rest kommt aufs Sparbuch :)

Offline DieAdmin

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #13 am: 12. Juli 2006, 09:13:41 »
Hallo liebe Forumsleser,

der Vollständigkeit halber möchte ich euch den Inhalt des Antwortschreibens der EVI nicht vorenthalten:

Also man hat eine kleine Tabelle eingefügt, die wohl die Erhöhung des Bezugs und die vorgenommenen Anpassungen der EVI widerspiegeln soll

Da es schwierig ist, Tabellen hier zu formatieren, schreibe ich die Angaben
Monat - EVG-Preiserhöhung ct/kWh - EVI-Preisanpassung ct/kWh                  

Zitat
Gaspreisentwicklung Bezug EVG / Preisumlage durch EVI

Oktober 2004 - 0,089 - 0,221
Januar 2005   - 0,299 - 0,170
April 2005 - 0,321 - 0,000
Juli 2005 - 0,083 - 0,000
Oktober 2005 - 0,113 - 0,350
Januar 2006 - 0,513 - 0,400
Gesamt - 1,418 - 1,141

1. Die Aufstellung enthält leider keine Angaben zu der Juni-Erhöhung
2. Meine Abrechnung 2005 weist eine Erhöhung ab den 01. November 2005 auf, und nicht wie angegeben den Oktober. Bis dahin konnte ich die Werte der EVI-Erhöhung vergleichen und sie stimmen. (Wenn man die Veränderung des Thermischen Umrechnungsfaktors nicht mit berücksichtigt).

Ab den Januar 2006 sehe erst genau beim nächsten Showdown. Da die Angaben auf Verivox - sicherlich durch Runden - ein wenig abweichen.

Und noch folgenden Text enthält das Schreiben:
Zitat
Auch unser Unternehmen hat zwischenzeitlich Unterlagen zur Einsicht vorbereitet. Hieraus können Sie alle Kostenfaktoren sowie Erlöslage des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2005 wie auch für 2006 ersehen.

Wahrscheinlich ist überlesen worden, das auch die für 2004 wichtig wären. Und ich nicht nur die Erhöhungen, sondern auch den Gesamtpreis für unbillig halte.

Grüße aus dem Thüringer Wald

Offline DieAdmin

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EVI Waltershausen (Thüringen)
« Antwort #14 am: 29. September 2006, 20:44:08 »
Mit freundlicher Genehmigung nachfolgend ein Schreiben an die EVI von der Bürgerinitiative am 10.04.06 der bis heut nicht beantwortet wurde:

Zitat

gemeinsamer Sprecherrat
i.A. Dieter Heyn
Hirtsgasse 17
99880 Schnepfenthal


EVI
Albrechtstraße 14
99880 Waltershausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Betr. Ihr Schreiben vom 22.03.06.

Zunächst möchten wir uns für Ihr Angebot zur Akteneinsicht bedanken. Als Ansprechpartner nannten Sie uns Frau xxxxx xxxxx.
Das Sie die Unterlagen zur Einsicht gut vorbereitet haben, glauben wir Ihnen aufs Wort. Niemand zweifelt die Kompetenzen und Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter an.
Wir möchten jedoch im Vorfeld mit Ihnen abklären, ob Sie bereit sind, auch für Laien nachvollziehbare Unterlagen bereitzustellen. (s. Anhang)

LSP Kalkulation
 - Löhne u. Gehälter
 - Gemeinkosten - betriebswirtschaftlich notwendige Kosten
 - Rücklagen: aus Gewinnen und für Soziales
 - Kredite u. Zinsen
 - Querverbindungen zu anderen Unternehmen bzw Filialen
 - Mieten, Pachten, Leasing
 - Leistungen n Dritte, Sponsoring, Ausgaben für Werbung

Verträge: Preise in Kubikm. Angaben wie auf Gasuhr
- Einkaufspreise aus den Jahren 2003 bis 2006 z.B. Gasprom als Hauptlieferant
- bezogene Menge, verkaufte Menge Preiszuschläge der Zwischenhändler
- welche Preise wurden durchgereicht
- Staatlich geprüfte Heizkostenanalyse (Eichamt oder gleichgelagerte Behörde)

Wir nehmen für uns in Anspruch eine etwas andere Herangehensweise zu haben, denn Zahlenspielerei kann rechnerisch immer richtig sein, logisch aber selten. Wenn Sie bereit sind, die von uns gewünschten Unterlagen bereit zu stellen, möchten wir Ihnen vertrauen eine transparente Arbeit zu leisten.
Bitten allsbald um Rückantwort

Mit freundlichen Grüßen

Der gemeinsame Sprecherrat

 

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