Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Kostengegenüberstellung ? kaufen <->mieten ?
Satfan123:
kennt jemand
Thermogas Gas- und Gerätevertriebs-GmbH
oder
Tyczka Totalgaz GmbH
gerne auch per PN wenn es hier nicht erscheinen soll
Ready XL:
@Satfan123,
...gib mal in die Suchfunktion \"Tyczka\" ein und Du wirst fündig. Glaube aber nicht gerade im positiven Sinne.
Ready XL
Satfan123:
Hallo,
und Thermogas ?
wer kennt die ?
ich will vorab wissen auf was ich mich da einlasse
die probleme sind ja nur bei Miettanks so wie ich das sehe ? oder ?
bei Kauftanks sieht das ja anderst aus da der tank ja mir gehört und ich halt die erstbefüllung machen lassen muss
gruss
DanyplusSahne:
Die Probleme kannst Du vermeiden, indem Du keine Verträge abschließt bzw. Du Dir die Verträge richtig durchliest.
Einen Mietvertrag würde ich, wenn ein Kauf nicht möglich ist, nur abschließen, wenn er eine Wettbewerbsklausel enthält, d.h. daß Du auch nach Rücksprache woanders Gas tanken kannst, wenn Du einen günstigeren Anbieter gefunden hast bzw. Dein Lieferant zum gleichen Preis liefert. Ansonsten ist der Kauf auf jeden Fall besser, weil der Tank Deiner ist - das siehst Du also richtig. Aber die Erstbefüllung mußt Du nicht von dem Unternehmen abnehmen, wo Du den Tank kaufst. Wie schon mal geschrieben, halte ich das nicht für seriös. Es gibt durchaus Unternehmen, die Tanks verkaufen ohne die Bedingung der Erstbefüllung durch Gas bei diesem Unternehmen.
Bayern:
Hallo,
ich verstehe Sie nicht, was Sie immer mit der Erstbefüllung haben.
Sie meinen, einer macht die Arbeit und der Andere soll das Geld ver-dienen. Glauben Sie mir, der den Tank liefert und installiert, wird Ihnen einen guten Preis machen, weil er Sie als Kunde behalten will.
Sollte dies nicht der Fall sein, sind Sie mit Sicherheit bei bei einem
Anbieter gelandet, gegen die sich dieses Forum richtet.
Als Richtschnur für den Preis, können Sie die Angaben hier von der
Flüssiggasbörse nehmen.
Zu erwähnen wäre noch, dass es außer Miete noch eine Nutzung gibt,
aber Vorsicht !!
DanyplusSahne rät auf die Wettbewerbsklausel zu achten, da hat Herr
Watzl am 20.5.05 und am 22.5.05 einen Komentar hier im Forum geschrieben, bitte diesen unbedingt vorher lesen.
Ev. auch noch tvman vom 10.5.05 lesen.
Bayern
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