Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Artikel in der Münchner tz - Herr Oberbürgermeister, warum..

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taxman:
Da bin ich ja mal auf die aufklärenden Leserbriefe der Energiepreisprotestler gespannt.

Sicherlich informativ und mit dem Hinweis auf die widerrechtliche Tätigkeit des OB! Er missachtet bewusst dt. Recht zum Nachteil einer Minderheit!

rebellische Grüße vom
taxman

Cremer:
@nomos,

und Fricke hat schon auf das ausstehnde Urteil/Entscheidung des BFH hingewiesen.

Dieser rügt die Quersubventionierung eines Gewinnbetriebes zu den den defizitären Schwesterfirmen, weil man da steuerrechtlich einiges dem Finanzamt gegenüber einsparen kann.

Der BFH neigt dazu, dies künftig zu verbieten.

nomos:

--- Zitat ---Original von Cremer
@nomos,
und Fricke hat schon auf das ausstehnde Urteil/Entscheidung des BFH hingewiesen.

Dieser rügt die Quersubventionierung eines Gewinnbetriebes zu den den defizitären Schwesterfirmen, weil man da steuerrechtlich einiges dem Finanzamt gegenüber einsparen kann.

Der BFH neigt dazu, dies künftig zu verbieten.
--- Ende Zitat ---
@Cremer, beim BFH geht es um das Steuerrecht, um Organschaft um Verlustverrechnung.

Überschüsse aus der Daseinsvorsorge sollen steuerrechtlich nicht mehr mit Verlusten aus anderen Bereichen verrechnet werden dürfen. Verrechnet würde dann trotzdem und überhöhte Gewinne wären auch nicht ausgeschlossen. Lediglich die üblichen Steuern auf die Gewinne müssten dann bezahlt werden.

Das BFH beschäftigt sich nicht mit dem grundsätzlichen Verbot von Quersubventionen oder dem Verbot von Verrechnung von Gewinnen, es geht da lediglich um die Verrechnung im Sinne der Steuer und dem unberechtigten Steuervorteil daraus.

Das Kommunalrecht beschränkt mit Recht die wirtschaftliche Betätigung grundsätzlich und wenn man so will, somit das Abkassieren beim Bürger. Städte und Gemeinden und ihre Unternehmen haben Zweckbestimmungen. Gewinnmaximierung und Quersubvention sind da nicht zu finden. Jeder sollte sich mal mit der zutreffenden Gemeindeordnung befassen oder hiermit zum Beispiel.[/list]

Cremer:
@nomos,

es ist schon richtig, wie Sie es sagen.

Nur es wird doch dann hoffentlich, sofern der Beschluß/Urteil vorliegt, auch in diese Richtung gehen, dass die Quersubventionierungen künftig zumindest eingeschränkt werden.

Auch aus steuerrechtlichen Gründen hatte man die Konstellationen der kommunalen Gesellschaften und Eigenbetriebe gewählt, nicht nur um damit Haushalte, die gedeckelt wurden, zu umgehen.

nomos:

--- Zitat ---Original von Cremer
Auch aus steuerrechtlichen Gründen hatte man die Konstellationen der kommunalen Gesellschaften und Eigenbetriebe gewählt, nicht nur um damit Haushalte, die gedeckelt wurden, zu umgehen.
--- Ende Zitat ---
@cremer, richtig, die vom Bürger und Verbraucher mit überhöhten Preisen kassierten Gewinne will  man möglichst auch nicht versteuern. Daher die diversen Konstellationen über Holding-GmbHs und Quersubventionen.  Außerdem ist es wohl auch bequemer, manche Beschlüsse in Aufsichtsratsgremien und nicht im Gemeinderat umzusetzen. Warum Stadtwerke nicht mehr als Regiebetriebe geführt werden hat viele Gründe.

Ausgangspunkt sind die umstrittenen Gewinne aus den überhöhten Energiepreisen. Gebe es keine überhöhten Gewinne zu Lasten der Verbraucher, wäre auch das Steuerthema  nicht relevant. Bemerkenswert ist dabei, dass die eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (Gemeinde) zu Lasten der anderen Körperschaften (Land, Bund) Gestaltungen vornimmt und das dann von den Bürgermeistern noch als tolle Leistung den Bürgern verkauft wird. Der Staat kassiert allerdings immer und der brave Bürger zahlt über Steuern, Abgaben und überhöhte Preise.

Das Thema \"Gewinne und Quersubvention\" bleibt spannend, sowohl was das Kommunalrecht, als auch das Steuerrecht angeht.

z.B. auch hier ab Randnummer 26[/list]

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