Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

eon bestreitet Strom-Monopolist zu sein: Nein zu 315 BGB!!!

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hg.intemann:
Grundsätzliches eon-AVACON verweist auf BGH-Urteil v. 30.4.03 wonach 315 BGB nur bei Monopolisten (Gas-Versorger) gelten soll und meint, dass bei Strom eine Zwangslage des Verbrauchers nicht vorliege. Er könne ja auf andere Anbieter umsteigen. Aus diesem Grunde könne ich keine Abzüge von Rechnungsbeträgen und Abschlägen vornehmen, wie ich sie jetzt \"angedroht\" habe und vollziehen werde. Wer kann dazu was sagen?

Übrigens Jeden Monat erhalte ich eine Mahnung mit M.-Gebühren von je 5 Euro! Hat jemand Erfahrung, ob man (falls ich verlieren sollte) mtl. (elektronische !)Mahnungen mit diesen Kosten wirklich hinnehmen muß?

FrauPost:
Auf welcher Grundlage erhalten sie jeden Monat Mahnung?

Haben sie nach Ihrer Jahresendabrechnung Widerspruch auf  § 315 BGB, Musterschreiben hier zu finden; eingelegt?

Geld was sie einmal eingezahlt haben, bekommen sie schlecht, oder garnicht zurück. Sie kürzen ihre Abschlagszahlung, weisen Sie aber Ihren Energieversorger schriftlich darauf hin. Besser eine Nachzalung, da können sie selber entscheiden, als eine Vorrauszahlung.

Frau Post

Cremer:
@hg.intemann,

bitte lesen Sie die Threads aus dem vergangen Monat, ist viel, steht aber auch viel drin, wie man sich verhalten soll.

Abgesehen davon, dass 5 € zuviel sind, Mahnkosten sind nach Einlegen des Widerspruchs nicht rechtens. Lehnen Sie diese bei der Verrechnung / Aufstellung der eigenen Gegenrechnung ab.

hg.intemann:
Zu diesem Thema habe ich leider nichts Spezielles gefunden. Wer kann mir  b r a u c h b a r e n  Tipp geben??

hg.intemann:

--- Zitat von: \"FrauPost\" ---Auf welcher Grundlage erhalten sie jeden Monat Mahnung?

Haben sie nach Ihrer Jahresendabrechnung Widerspruch auf  § 315 BGB, Musterschreiben hier zu finden; eingelegt?

Geld was sie einmal eingezahlt haben, bekommen sie schlecht, oder garnicht zurück. Sie kürzen ihre Abschlagszahlung, weisen Sie aber Ihren Energieversorger schriftlich darauf hin. Besser eine Nachzalung, da können sie selber entscheiden, als eine Vorrauszahlung.

Frau Post
--- Ende Zitat ---


hallo Frau Post Habe in 2004 alles frist und formgerecht getan, wie z.B. nur den nicht erhöht Preis bezahlt und nur darau voraus gezahlt, 315 geltend gemacht und erklärt, dass ich nur auf Hauptforderung zahle.
Jetzt gehe ich zum \"Gegenangriff\" über und mahne die Erfüllung von 315 BGB ebenfalls jeden Monat an und rechne jeweils 5 Euro Mahngeb.
Wer hat dazu Tipps und Erfahrungen gesammelt??

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