Energiepreis-Protest > EnBW

Jetzt Widerspruch - Schuld aus Jahresrechnung einkürzen?

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Steffen:
Hallo,

erstmal Danke, dass es dieses Forum gibt!

Der Sachverhalt: ich habe vorgestern eine Zwischenrechnung (von mir angefordert) der EnBW (mein Wohnort: Stuttgart) erhalten, nach welcher ich noch einen Betrag für Gas & Wasser überweisen müsste (ausgewiesene Restschuld).

Der Wunsch: Angesichts der mehrfachen Gaspreiserhöhungen der EnBW bin ich fest entschlossen, Widerspruch gegen alle Erhöhungen seit November 2004 einzulegen.

Die Frage: Ist es richtig, dass sich der Widerspruch nur auf die künftigen Abschlagszahlungen erstreckt oder kann ich auch für den jetzt abgerechneten, zurückliegenden Abrechnungszeitraum eine Neuberechnung mit dem alten Preis (von vor November 2004) erstellen und den Minderbetrag mit der noch von mir an die EnBW zu zahlenden Restschuld aufrechnen?

Falls diese Frage schon mehrfach gestellt und beantwortet wurde, tut es mir leid - ich habe darauf jedenfalls trotz Suche nichts gefunden *manchmalblindbin*...

Es dankt vielmals

Steffen

biene:
hi Steffen

willkommen im \"Forum\"

auch ich hab mich anfangs \"schwer\" getan  - aber hab es auch gemacht.

ich hab grad den Link rausgesucht - wo es vor kurzem beschrieben wurde ...

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2136&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=widerspruch+r%FCckwirkend

schau mal bitte rein dort - du kannst noch rückwirkend! Widerspruch einlegen!


Viel Glück


Biene

Cremer:
@Steffen,

Sofern Sie noch eine nachzahlung haben und noch nicht die Zahlung geleistet haben, sofort Widerspruch einlegen, gesamtpreis auf der Basis Preise Sept. 2004 errechnen und dies zur Verrechnugn bringen/abziehen, Restazhlung leisten

Steffen:
@ Biene und Herr Cremer,

herzlichen Dank für die prompten Antworten!

Ich denke, jetzt habe ich es verstanden. Da ich die Restschuld noch nicht beglichen habe, kann ich diese auf Basis der Preise von vor dem 1.11.2004 neu berechnen und entsprechend kürzen. Wenn ich schon beglichen hätte, dann bliebe mir nur der Weg eines Rückforderungsprozesses. Richtig?

Ich habe Herrn Frickes Ausführungen unter dem von Biene geposteten Link http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2136&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=widerspruch+r%FCckwirkend
so verstanden, dass ich in meinem Falle, in welchem die EnBW die Preise seit 10/04 mehrfach (insg. 4 Mal) erhöht hat, die Unbilligkeit für alle seitdem erfolgten Preiserhöhungen einwenden kann. Dies trotz der Tatsache, dass ich meine letzte Jahresrechnung (31.08.05) mit den ersten beiden Preiserhöhungen noch zähneknirschend aber widerspruchslos akzeptierte.

Diese Begleichung der \"alten\" Rechnung kann jetzt nicht etwa so verstanden werden, dass ich damit die Billigkeit der bis dato erfolgten Preiserhöhungen anerkannte, ich also im Umkehrschluss die Unbilligkeit nur für die seither erfolgten 2 weiteren Preiserhöhungen einwenden kann?

Erneutes Dankeschön!

Cheers, Steffen

Cremer:
@Steffen,

alles richtig verstanden

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