Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat  (Gelesen 17748 mal)

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Offline harlekinmaus

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« am: 22. Januar 2006, 21:43:21 »
Hallo Zusammen,

ich habe mich heut Eurem Forum angeschlossen und hoffe auf Ratschläge zu meinem weiteren Vorgehen.

Meine Familie bewohnt seit fünf Jahren ein Eigenheim, indem die Warmwasseraufbereitung und die Heizung über Erdgas erfolgt. Im Jahr 2002 betrug der Arbeitspreis für eine kWh 6,206 Pf. also 3,173 Cent.
Ab 01.12.2005 sollen wir nun 5,15 Cent zahlen.
In einem Jahr brachte es unser Gasversorger EVSE  Energieversorgung Schwarze Elster GmbH auf zwei Preiserhöhungen.

Bereits zu Beginn des Jahres 2005 erklärte ich mich mit der Preissteigerung nicht einverstanden, lediglich 2%, wie empfohlen, so zahlte ich dann auch im ganzen Jahr 2005 meine gekürzten Abschläge.

Mein Gasversorger schickte auf meinen Widerspruch ein Schreiben in dem er die Unbilligkeit zurückweist, die Preiserhöhungen diene nicht seiner Gewinnsteigerung, sondern stellen eine wirtschaftliche Notwendigkeit dar, sein Vorlieferant Verbundnetz Gas Ag habe die Bezugskonditionen deutlich erhöht. Diese Erhöhung mache eine Preisanpassung unumgänglich. Und das übliche bla... bla zum Heizöl.

Alles schöne Worte, die mich nicht beeindruckten, ich zahlte weiterhin nur den Gaspreis vor dem 01.12.2004 plus 2%.

Jetzt erhalte ich meine Jahresabrechnung, in der natürlich, wie nicht anders zu erwarten eine Nachzahlung von 174,41 Euro fällig wird. Da der Verbrauch etwas gestiegen ist ( 1247 kWh) hätte ich sowieso etwas nachzahlen müssen. Nach meiner Berechnung 52,25 Euro.

Nun will mein Gasversorger aber alles. Auch die 122,16 die ich ihm gekürzt hatte.

Wie soll ich mich weiter verhalten. Und lohnt hier wirklich der Aufwand???

Vielen Dank für Eure Tips.

Harlekinmaus

Offline hollmoor

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #1 am: 22. Januar 2006, 21:51:45 »
@harlekinmaus

Natürlich lohnt sich der \"Aufwand\".122 Euros sind ja immerhin kein Pappenstiel,es sei denn,sie \"schwimmen\"im Geld.
Also die von ihnen errechneten 52,25 € zahlen und gut ist.Alles andere abwarten.Und wichtig,die Abschläge auf alten Preis begrenzen.
Besteht noch Einzugsermächtigung oder überweisen sie selbst?
Der Versorger wird sie zwar anmahnen,aber ich bin mir ziemlich sicher,er wird\"keine\" Zahlungsklage erheben.
Erwähnenswert wäre noch mal den Versorger nennen.Vielleicht gibts Mitstreiter hier im Forum.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline harlekinmaus

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #2 am: 22. Januar 2006, 21:54:46 »
Die Einzugsermächtigung hatte ich schon mit dem Widerspruch zur Preiserhöhung entzogen.

Energieversorger:

EVSE

Energieversorger Schwarze Elster GmbH, Saalau 58, 02997 Wittichenau.

Offline hollmoor

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #3 am: 22. Januar 2006, 22:02:41 »
@harlekinmaus

Dann alles OK! Ist soweit alles klar?
Den Versorger können nun einige Mitglieder lesen,vielleicht meldet sich noch ein Mitstreiter aus der Gegend.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Schwalmtaler

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #4 am: 23. Januar 2006, 08:25:02 »
Moin Harlekinmaus,

wichtig ist, das sie ihrem Versorger \"Ihre\" Rechnung zukommen lassen, damit er ihre Zahlung von X € auch nachvollziehen kann!

Gruß
Schwalmtaler

Offline harlekinmaus

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #5 am: 23. Januar 2006, 20:19:03 »
Hallo alle Zusammen,
erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Wäre schön, wenn sich noch mehr Leute gegen diesen Wucher wehren würden. Das mit der Rechnung ist eine gute Idee, hätte ich mit Sicherheit nicht gemacht.

Meinen Nachzahlungsbetrag habe ich wiefolgt berechnet:

Gaspreis bis 30.11.2004 0,032 plus 2%

01.01.2005 - 30.06.2005 0,3260 dann würde ich wieder 2% Erhöhung billigen oder nicht.
01.07.2005 - 30.11.2005 0,333 und noch mal 2 % ab 01.12.2005 dazu
macht neu ,0340 pro kWh plus Mwst natürlich.

oder wird das gesamte Jahr nun mit dem Betrag von 0,3260 wie am 01.01.05 berechnet????

Dann wäre mein Nachzahlungsbetrag natürlich geringer als 52,25.
Und da wären auch noch die neuen Abschläge ab 01/06, den alten Abschlag weiterzahlen? Würde der Gasversorger aufgrund des gestiegenen Verbrauches dann nicht zu wenig erhalten.

Bin vielleicht doch etwas ängstlich, obwohl ich ja gelesen habe, das mir nicht sehr viel passieren kann.

Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung, die für laufende Beiträge aufkommt, müßte ich natürlich erst mal nachfragen, ob die im Zweifelsfall auch die Kosten übernehmen . Und dann wäre ja da noch die Sache mit dem Rechtanwalt, ich kenne zwar einen, der uns schon einmal bei einen Abwasserbescheid der Stadt Wittichenau gut vertreten hat, aber ob der bei diesem Streitwert 122,16 auch wieder zusagt ???

Offline hollmoor

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #6 am: 23. Januar 2006, 21:17:30 »
@harlekinmaus

Nur o,32 ansetzen.Sie haben ja ihre Abrechnung bekommen und den von Ihnen angebotenen Sicherheitsaufschlag hat ihr Versorger ja nicht angenommen.
Also keine Sicherheitsaufschläge berücksichtigen!
Dann den Verbrauch der letzten Rechnung mit dem alten Preis (o,32 ) ermitteln und durch 11 o.12 teilen,je nachdem wieviel Abschläge bei ihnen im Versorgungsgebiet gezahlt werden,ergibt den monatlichen Abschlag.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline hollmoor

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #7 am: 23. Januar 2006, 21:20:09 »
PS   Rechtsanwalt ist im Moment nicht erforderlich.Wenn die Geld sehen wollen und es ernst machen,dann bekommen sie erst mal einen Mahnbescheid.Und dann können sie handeln bzw.einen Anwalt aufsuchen.
Auch hier im Forum gibt es Anwaltslisten  für die einzelnen Bundesländer
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #8 am: 23. Januar 2006, 23:41:48 »
@harlekinmaus,

nicxht einschüchtern lassen.

hollmoor hat Ihnen den richtigen Weg aufgezeigt.

Keine Akzeptanz der Zuschläge von 2 oder 3%. Ist nicht notwendig
MFG
Gerd Cremer
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Offline harlekinmaus

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #9 am: 24. Januar 2006, 15:08:47 »
hallo hollmoor,

gut, dann muss ich alles noch mal durchrechnen und werde sicher auf einen geringeren Nachzahlungsbetrag kommen.

Werde dann für das neue Jahr den Verbrauch vom letzten mal 0,32 durch 12 Abschlagszahlungen für 2006 leisten.

Jetzt ist mir in meiner Rechnung auch noch aufgefallen, das sich jeweils mit der Preiserhöhung der Multiplikator erhöht hat. Ich nehme an 10.67, 10,81 und 10,90 ist der Brennwert, aber wie geht das denn.

Wie kann sich der Brennwert ändern?

Liebe Grüße aus Wittichenau
harlekinmaus

Offline Pelikan

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #10 am: 24. Januar 2006, 15:21:29 »
moin moin,
harlekinmaus

Verbrauch mal Brennwert = Preis.
Also den Versorger auffordern die Brennwerte nachzuweisen, bis dahin mit dem nidrigsten Wert rechenen.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline harlekinmaus

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« Antwort #11 am: 24. Januar 2006, 15:40:55 »
hallo pelikan,

da hab ich doch jetzt gleich mal beim versorger angerufen und nach- gefragt warum sich der brennwert erhöht.

erst wars wohl das gas aus russland, jetzt aus norwegen
das ist mir alles zu hoch.

ich werde das jetzt schriftlich abfordern.

lg. harlekinmaus

Offline harlekinmaus

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« Antwort #12 am: 15. März 2006, 17:58:08 »
Hallo,

ich habe jetzt nach einiger Zeit eine Antwort auf meine Anfragen beim Gasversorger bekommen und möchte diese natürlich dem Forum nicht vorenthalten.

Der Gasversorger hat meine Rechtsposition zu seiner Rechnung bzw. zur Anpassung des Gaspreises ab 01.12.2004 zur Kenntnis genommen, ist aber davon überzeugt, dass seine Rechnungen korrekt sind.

Der Meinungsunterschied der Rechnungsstellung bzw. bei der Gaspreisanpassung wäre daher rechtlich zu prüfen.

Da momentan diese Rechtsfragen in mehreren Gerichtsverfahren verhandelt werden, wird er sich dieses Themas annehmen, wenn sich eine Tendenz der gerichtlichen Entscheidungen abzeichnet.

Er verweisst in diesem Zusammenhang aber auf das aktuelle Urteil des Landgerichtes
Heilbronn ( AZ: 15 C 4394/ 04) 19.01.2006

Desweiteren begründet er die Änderungen des Brennwertes damit das nun nicht mehr ausschließlich russisches Gas  von seinem Vorlieferanten der Verbundnetz Gas AG zur Verfügung gestellt wird. Es gibt nun neue Verträge mit norwegischen Gasanbietern und speziell in den Wintermonaten  Lieferungen aus dem Nordverbund mit einem deutlich höheren Brennwert und somit höherem Faktor weiter verteilt.
Der Abschluss dieser Verträge mit Norwegen erhöhe erheblich die Versorgungssicherheit und mache wirtschaftlich und politisch von Russland unabhängig.

Nun bin ich ja sehr gespannt, wie die ganze Sache sich weiterentwickelt.
Wie lange hat der Gasversorger jetzt Zeit den Nachzahlungsbetrag von 2005 einzuklagen? Und muss ich auf das letzte Schreiben noch mal reagieren?

Für 2006 leiste ich wie bereits erwähnt noch Abschläge auf der Grundlage des Gaspreises von 2004 und schreibe natürlich auf jede Überweisung gekürzt gem. § 315 BGB.

Im übrigen gibt es schon wieder eine Preiserhöhung zum 01.02.2006 von der ich aber nur übers Internet erfahren habe.

lg. harlekinmaus

Offline Cremer

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #13 am: 15. März 2006, 21:49:45 »
@harlekinmaus,

Anspruch wird er solange haben wie er diesen Betrag immerwieder anmahnt.

Deshalb erscheinen diese Beträge gebetsmühlenhaft aufaddiert, bei den SW KH rechtswidrigerweise inkl. Mahnkosten immer in den neusten Mahnungen.

Deshalb ist es wichtig, auf die Überweisungsformulare der Abschläge draufzuschreiben, für welchen Monat und Energie dieser Abschlag geleistet wird.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline harlekinmaus

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #14 am: 04. November 2007, 12:21:13 »
Hallo,
habe bis jetzt durchgehalten, gekürzten Abschlag, immer schön weiter gezahlt. Neuen Vertrag, der im April diesen Jahres ins Haus flatterte nicht unterschrieben, bin bis jetzt hart geblieben. Vor ca. vier Wochen erhielt ich ein Schreiben meines Gasversorgers mit Bezug auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007, ich antwortete mit dem bekannten Musterschreiben in etwas entschärfter Fassung. Nun die Antwort der EVSE Schwarze Elster



Ich werde nunmehr letztmalig (bereits das 3 letzte mal)gebeten die einbehaltenen Rückstände auszugleichen.

Bin nicht bereit zu zahlen und habe meinen Standpunkt auch mehrfach schriftlich dargelegt, soll ich nun noch mal Antworten und schreiben \" BITTE VERKLAGE MICH !!! oder einfach nicht mehr reagieren?

 

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