@different-thinking
Ich würde dies anders machen. Vielleicht kann ich zur Erklärung ein Beispiel verwenden:
Angenommen Ihr Versorger hat Ihre Abschläge auf Grund Ihres letztjährigen Verbrauchs und seiner aktuellen Preise auf 100,- € je Monat festgesetzt und Sie haben bisher 3 Raten a 100,- € entrichtet, rechnen Sie wie folgt:
Neuberechnung der Jahreskosten auf Basis der Preise vom Herbst 2004 x Verbrauch 2005 ergibt einen Betrag von angenommen 1.000,- € (statt 1.200,- €). 300 € haben Sie bereits entrichtet. Bleibt ein Rest von 700,- €. Diesen Teilen Sie durch die restlichen Monate (9), dann kommen Sie auf irgendetwas um die 78,- €.
Sie teilen Ihre Berechnung Ihrem Versorger mit und bitten Ihn, Ihre künftigen Abschläge auf diesen Betrag zu reduzieren. Machen Sie unmissverständlich klar, dass Sie sich bei Nichtberücksichtigung zu einer (für den Versorger kostenpflichtigen) Rücklastschrift veranlasst sehen würden.
In der Regel wird er ihrem Ansinnen jedoch nicht (so ohne weiteres) zustimmen. Jetzt haben Sie jedoch ggf. noch ein halbes Jahr Zeit, ihre Argumente auszutauschen. Spätestens im Drittletzten Monat müssen Sie dann reagieren und ggf. die letzten Raten zurückbuchen lassen und eventuell noch eine kleine Summe überweisen. Dann wissen Sie auf Grund Ihres Zählerstandes auch, wo Sie ungefähr landen werden.
Eine Teilrückbuchung ist übrigens nicht möglich. Sie können immer nur die komplette Lastschrift \"zurückgeben\". Und das müssen Sie in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Kontenbelastung tun.
Die 3% Zuschlag brauchen Sie auch nicht zuzugestehen. Wenn Sie es schon getan haben, warten Sie einfach die Jahresrechnung ab. Wenn Ihr Versorger dann (was zu erwarten ist) mit seinen Preisen rechnet, wollte er Ihr Angebot nicht annehmen, was Sie wiederum zum Anlaß nehmen, es zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.