Energiepreis-Protest > Heilbronner Versorgungs GmBH

Landgericht Heilbronn erklärt Gaspreiserhöhungen für angemessen

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Anonymous:
Gerade auf Videotext gelesen.

Das Landgericht Heilbronn hat die Gaspreiserhöhungen der Heilbronner Gasversorgungsgesellschaft  vom Oktober 2004 für angemessen erklärt.
Die Gesellschaft habe anhand der offen gelegten Unterlagen ausreichend nachgewiesen, daß sie nur die Bezugskosten an die Gaskunden weitergegeben habe.
 :evil:  :evil:

Cremer:
@Gast,

nur mal langsam, abwarten wie die Urteilsbegründung aussieht

Schwalmtaler:
Das die \"kleinen Endverteiler\" nicht die großen Gewinner der Preiserhöhungen sind, ist uns allen ja bekannt. Aber dürfen Ihre nachgewiesenen Preiserhöhungen überhaupt an die Kunden weitergegeben werden, da diese in den meisten Fällen aufgrund Europa- und Kartellrechtwidriger Bezugsverträge beruhen. Die Frage lautet m.E. in wieweit die §§1,2 EnWG die Endverteiler dazu zwingen, selbst erst gegen die Preiserhöhungen vorzugehen, bevor diese für die Endverbraucher rechtskräftig fällig werden.

MfG
Schwalmtaler
\"Der noch sehnsüchtig auf seine JA wartet!\"

uwes:
Zu dem Urteil aus Heilbronn habe ich bislang nur wenig gelesen. Das, was ich aber auf der Seite des LG Heilbronn gelesen habe, zeigt auf, dass die pressemäßige Herangehensweise von beiden Parteien möglicherweise unklug war.

Ich verstehe das Urteil so, dass die dortige Beklagte nach Vorlage bestimmter für die Preiskalkulation relevanter Unterlagen in zweiter Instanz auch nur deswegen gewonnen hatte. Der dortige Kläger hat die Berechnungen der Beklagten ausdrücklich nicht bestritten, so dass sie offenbar gem.
§ 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO zugelassen wurden.

Wenn aber die Tatsachen für die Preisberechnung nicht angegriffen wurden, so stellt sich die Frage nur noch, ob sie ausreichend vorgetragen und erläutert worden sind. Das dürfte aber im Ergebnis eine Einzelfallfrage sein und nicht so sehr mit den Streitigkeiten insgesamt im Zusammenhang stehen.

Oder sehen Sie das anders?

Mit freundlichen Grüßen


Uwes

RR-E-ft:
@uwes

Wir sollten die Urteilsbegründung für eine Manöverkritik abwarten.

Unnötige Spekulationen sind wenig hilfreich.

Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut....



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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