Energiepreis-Protest > Heilbronner Versorgungs GmBH
Verkündungstermin LG Heilbronn
energienetz:
so sieht der Bund der energieverbraucher das Urteil
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&content_news_detail=4855&back_cont_id=4043
Anonymous:
--- Zitat von: \"Anonymous\" ---Das LG Heilbronn bestätigt die Anwendung der zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB auf Gaspreise und deren Erhöhung sowie ein Zurückbehaltungsrecht des Gaskunden bis zum Nachweis der Billigkeit einer Gaspreiserhöhung.
Es prüfte indes lediglich, ob nur gestiegene Bezugskosten weiter gewälzt wurden, ohne sich mit dem insgesamt hohen Preisniveau und den Aktivitäten des Bundeskartellamtes auseinanderzusetzen.
Das Urteil im Wortlaut bleibt abzuwarten:
http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1193234/index.html
--- Ende Zitat ---
Dies zeigt, dass die hier im Forum überwiegend vertretene Auffassung sich als Kunde eines Energieversorungsunternehmens (EVU) lieber verklagen zu lassen als selbst zu klagen, zutreffend ist.
Wenn das EVU selbst eine Klage aufgrund angezweifelter Billigkeit anstrengt, sind einerseits die Darlegungspflichten zum Nachweis der Billigkeit der vorgenommenen oder beabsichtigten Erhöhungen seitens des EVU umfangreicher und andererseits ist das Kostenrisiko für den Verbraucher geringer, da er im Prozess ggfls. die Angemessenheit der Preiserhöhung anerkennen kann, bevor ein Urteil gesprochen wird.
Ferner kann der Verbraucher wohl kaum die mangelnde Billigkeit der Preiserhöhungen nachweisen, da er keinen Einblick in die Kalkulation des EVU hat.
Gruß aus dem
Raum Paderborn
st.one
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