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Autor Thema: Verkündungstermin LG Heilbronn  (Gelesen 7463 mal)

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Verkündungstermin LG Heilbronn
« Antwort #2 am: 19. Januar 2006, 15:09:48 »
Das LG Heilbronn bestätigt die Anwendung der zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB auf Gaspreise und deren Erhöhung sowie ein Zurückbehaltungsrecht des Gaskunden bis zum Nachweis der Billigkeit einer Gaspreiserhöhung.

Es prüfte indes lediglich, ob nur gestiegene Bezugskosten weiter gewälzt wurden, ohne sich mit dem insgesamt hohen Preisniveau und den Aktivitäten des Bundeskartellamtes auseinanderzusetzen.

Das Urteil im Wortlaut bleibt abzuwarten:

http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1193234/index.html

Offline hwe

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Verkündungstermin LG Heilbronn
« Antwort #3 am: 19. Januar 2006, 20:29:03 »
Ist dieses BGH Urteil von dem Gericht nicht einbezogen worden?

Offline kamaraba

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Verkündungstermin LG Heilbronn
« Antwort #4 am: 19. Januar 2006, 20:51:10 »
Ich würde das ganze jetzt noch nicht überbewerten. Hier handelt es sich um ein lokales Ereignis, dass nur für Heilbronn gültig ist. Bei anderen Gasversorgern sieht die Kalkulation und die Gewinnsituation schon wieder anders aus. Sicher ist es eine Niederlage aus Verbrauchersicht betrachtet, aber nach den vielen Erfolgen hinsichtlich der Nichtfälligkeit nach § 315 BGB war eine Niederlage schon mal abzusehen. Eine Schlacht verloren zu haben, heißt noch lange nicht den Krieg zu verlieren. Außerdem muss man mal die ganze Urteilsbegründung abwarten um sich ein abschließendes Bild machen zu können. Schließlich ist das Urteil revisionsfähig und beim BGH werden die Karten wieder neu gemischt.
Im SWR-Fernsehen vor der Tagesschau, war die Rede, dass Herr Waldeyer-Hartz vermutlich doch nicht mehr weitermachen will und kurz vor der Zielgerade abbiegt. Sein Anwalt hingegen will in Revision.
Zur Meldung passt auch, dass die EnBW heute widerum einen Rekordgewinn, diesmal in Milliardenhöhe, melden kann.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline energienetz

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Verkündungstermin LG Heilbronn
« Antwort #5 am: 20. Januar 2006, 16:06:54 »

Anonymous

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Verkündungstermin LG Heilbronn
« Antwort #6 am: 20. Januar 2006, 16:07:38 »
Zitat von: \"Anonymous\"
Das LG Heilbronn bestätigt die Anwendung der zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB auf Gaspreise und deren Erhöhung sowie ein Zurückbehaltungsrecht des Gaskunden bis zum Nachweis der Billigkeit einer Gaspreiserhöhung.

Es prüfte indes lediglich, ob nur gestiegene Bezugskosten weiter gewälzt wurden, ohne sich mit dem insgesamt hohen Preisniveau und den Aktivitäten des Bundeskartellamtes auseinanderzusetzen.

Das Urteil im Wortlaut bleibt abzuwarten:

http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1193234/index.html


Dies zeigt, dass die hier im Forum überwiegend vertretene Auffassung sich als Kunde eines Energieversorungsunternehmens (EVU) lieber verklagen zu lassen als selbst zu klagen, zutreffend ist.
Wenn das EVU selbst eine Klage aufgrund angezweifelter Billigkeit anstrengt, sind einerseits die Darlegungspflichten zum Nachweis der Billigkeit der vorgenommenen oder beabsichtigten Erhöhungen seitens des EVU umfangreicher und andererseits ist das Kostenrisiko für den Verbraucher geringer, da er im Prozess ggfls. die Angemessenheit der Preiserhöhung anerkennen kann, bevor ein Urteil gesprochen wird.
Ferner kann der Verbraucher wohl kaum die mangelnde Billigkeit der Preiserhöhungen nachweisen, da er keinen Einblick in die Kalkulation des EVU hat.

Gruß aus dem
Raum Paderborn

st.one

 

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