@Napez
Vielleicht halten Sie sich auch folgendes vor Augen.
Angenommen, Ihr Versorger hat 100.000 Kunden. Es sind jeweils Beträge in Höhe von 100,- € strittig (mitgerechnet die Zahlungsnichtverweigerer). Das Gericht erkennt 90% der Preiserhöhung als gerechtfertigt an, 10% jedoch nicht. In der Summe stehen Ihrem Versorger somit 1 Mio. Euro nicht zu. Er bekommt die 10% erst gar nicht von Kunden, die zuvor gekürzt haben, weitere Kunden fordern ihr zuviel entrichtetes Geld (innerhalb der Verjährungsfrist) zurück. Klagerisiko für Ihren Versorger: 1 Mio. Euro. Und das für läppische 100,- €, die er von Ihnen nachfordert. Vielleicht ist ja auch der Gesamtpreis um mehr als 10% zu hoch. Dann erhöht sich das Risiko für Ihren Versorger entsprechend.
Glauben Sie jetzt noch, dass er ernsthaft an einer Klage interessiert ist? In jedem Fall so lange nicht, bis er nicht einigermaßen sicher weiß, wie das Verfahren ausgehen könnte. Schließlich weiß er am Besten um wieviel überhöht seine Preise sind ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Frage an die Experten:
In der Regel wird der aktuell \"billige\" Preis wohl irgendwo zwischen dem Preis 10/04 und dem heute verlangten liegen - möglicherweise sogar noch niedriger. Würde ein Gericht wohl einen neuen \"billigen\" Preis für jeden Zeitraum festlegen, oder wäre eher mit einem Urteil in Richtung Schwarz oder Rot (also voll für oder voll gegen Kläger/Beklagten) zu rechnen?