Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Brauche Hilfe auf Antwortschreiben  (Gelesen 9385 mal)

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Offline Long-Rider

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Brauche Hilfe auf Antwortschreiben
« am: 14. Januar 2006, 20:31:59 »
Hallo,
bin bei EnBW-Südwest und habe auf die Gaspreiserhöhung um 0,5 cent/kWh zum 1.1.2006 Widerspruch eingelegt und am 13.1. das Antwortschreiben de EnBW bekommen.
Auszug:
Wir bedauern Ihren Widerspruch......die Einkaufspreise für Gas deutlich gestiegen sind, waren wir aus wirtschaftlichen Gründen..... .
Leider können wir Ihrer Aufforderung einer Offenlegung der Kalkulation nicht nachkommen. Eine Offenlegung kann nur von einem Gericht verlangt werden und kann auch nur diesem gegenüber erfolgen.
Wie gewünscht erden wir Ihre Abschlagszahung nicht erhöhen. Es kann allerdings zu einer Nachforderung bei der nächsten Jahresrechnung kommen.
........
Wir bitten um Ihr Verständnis und möchten Ihnen auch in Zukiunft ein fairer Geschäftspartner sein.

Freundliche Grüße.....

----------------

Frage:
Was heisst das jetzt für mich und wie soll ich darauf antworten ?

PS. : Eine Preiserhöhung um 0,5 cent/kWh war auch schon im August 2005 der ich     allerdings nicht widersprochen habe. Kann ich das noch nachträglich obwohl die Rechnung schon bezahlt ist?

Offline Graf Koks

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Brauche Hilfe auf Antwortschreiben
« Antwort #1 am: 14. Januar 2006, 22:18:11 »
@Long-rider:

Ja, sie können den Unbilligkeitseinwand bis zuletzt anbringen. Etwaige Argumentationslinien der Versorger, die von Verwirkung und stillschweigendem Anerkenntnis sprechen, sind verquer.

Antworten brauchen Sie gar nichts.  Wozu auch, es kommen eh nur weitere Musterschreiben, teilen Sie sich Ihre kostbare Lebenszeit für etwas schöneres ein.

Achten Sie nur darauf, dass Sie nicht überzahlen, was mit den alten Abschlägen wohl unwahrscheinlich ist.

Viele Grüße aus Berlin
G.K.

Offline Cremer

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Brauche Hilfe auf Antwortschreiben
« Antwort #2 am: 15. Januar 2006, 01:26:41 »
@Long-Rider,

legen Sie Widerspruch gemäß Musterbrief gegen Preiserhöhungen ab September 2004 ein.

Kürzen Sie die Abschläge so, dass Sie am Ende des Abrechnungszeitraumes auf alle Fälle zu Ihrer auf Preisen Sep. 2004 erstellten Jahresrechnung eine Nachzahlung haben werden, die Sie auch leisten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Long-Rider

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Brauche Hilfe auf Antwortschreiben
« Antwort #3 am: 15. Januar 2006, 11:57:36 »
Hallo Herr Cremer,
muß ich das so verstehen, ich soll rückwirkend Widerspruch auf Preiserhöhungen seit Sept. 2004 einlegen und daraus überzahlte Beträge zurückrechnen und die Abschlagszahlungen um diesen Betrag kürzen?
Wie wird mein Versorger darauf reagieren?
Muß ich dann am Jahresende alles nachzahlen?
Welchen Sinn hat dann die ganze Widersprecherrei?

--------
PS.: Die Badenwerk Gas GmbH wurde am 21.September zur Erdgas-Südwest GmbH, als eine dem EnBW-Konzern zugehörige Tochtergesellschaft unfirmiert. Mein Rechnungsbeginn war somit der 1.10.2004. Einen Monat später (1.11.2004) wurde der Gaspreis von 3,886 cent auf 4,234 cent angehoben und am 1.8.2005 auf 4,814 cent. Am 1.1.2006 nochmal um 0,5 cent Netto = 0,58 cent inkl. 16%MwSt.

-------------
Grüsse aus Forst bei KA

Offline FSchnuerer

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Brauche Hilfe auf Antwortschreiben
« Antwort #4 am: 06. März 2006, 13:40:02 »
Hallo,

ich habe das gleiche Problem mit Ergas Südwest:
Gegen die Erhöhung um 0,5 cent/kWH zum 1.1 habe ich Widerspruch eingelegt (2% Erhöhung hatte ich erlaubt) , und nun habe ich das gleiche Antwortschreiben bekommen.
Die Abschläge wurden von Ergas Südwest bis zur Jahresrechnung wie gewünscht angepasst. Ab der Jahresrechnung soll ich die Beträge allerdings nun überweisen.
In den nächsten Tagen werde ich die Jahresabrechnung erhalten.
Muss ich meine eigene Abrechnung an Ergas Südwest schicken und die
Preise ab 1.1.2006 neu berechnen (alter Preis + 2%) oder dann doch
wieder alles nachzahlen?
-----------
Grüsse aus Stutensee bei KA

Offline hollmoor

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Brauche Hilfe auf Antwortschreiben
« Antwort #5 am: 06. März 2006, 15:03:17 »
@Long-Rider
  FSchnuerer


Ob wir alle in Zukunft \"nachzahlen\"müssen,kann man jetzt noch nicht sagen!
Das hängt evt.von den Ausgängen der diversen anhängigen Klagen ab.
Und auch Diese können unterschiedlich ausfallen.Gibt unzählige Treads hier im Forum dazu.Bitte mal suchen!RA Fricke hat unzählige Beiträge hierzu verfasst.

Erst einmal,wenn die Jahresabrechnung kommt,eigene Rechnung aufmachen,zu den von ihnen zugestandenen Preisen(ohne 2 %,ist nicht notwendig)und Diese dem Versorger zukommen lassen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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Brauche Hilfe auf Antwortschreiben
« Antwort #6 am: 06. März 2006, 15:15:25 »
@FSchnuerer,

ja, eigene Rechnung erstellen.

Ich hoffe Sie hatten die Abschläge weit genug gekürzt, damit auch dann eine Nachzahlung rauskommt, wenn Sie Ihre eigene rechnung erstellen. Nur diese Differenz leisten Sie dann.

Bei einem Guthaben haben Sie geloost. Ein Guthaben wird der Versorger nur auf seine Berechnung erstetten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline FSchnuerer

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Brauche Hilfe auf Antwortschreiben
« Antwort #7 am: 29. März 2006, 14:38:22 »
>Ich hoffe Sie hatten die Abschläge weit genug gekürzt, damit auch dann eine Nachzahlung rauskommt, wenn Sie Ihre eigene rechnung erstellen.
 >Nur diese Differenz leisten Sie dann.
>Bei einem Guthaben haben Sie geloost. Ein Guthaben wird der Versorger nur auf seine Berechnung erstetten.[/quote]

Da unser Verbrauch leicht gestiegen ist war eine Kürzung der
Abschläge nicht notwendig.
Im folgenden Jahr erwarten wir allerdings einen deutlich geringeren
Verbrauch, da die Personenanzahl im Haushalt sinkt.
Kann ich die Abschläge überhaupt selbst und ohne Zustimmung des Versorgers deutlich niedriger festlegen?

Offline BerndA

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Brauche Hilfe auf Antwortschreiben
« Antwort #8 am: 29. März 2006, 23:33:43 »
@ FSchnuerer,

Sie müssen die Abschläge sogar unbedingt senken, weil es sonst möglicherweise wegen des Minderverbrauches und der Berücksichtigung des niedrigeren Preises vom Sept. 2004 unweigerlich zu einer Überzahlung kommen wird, die ihr Energieversorger wegen Ihres Widerspruches dann nicht mehr auszahlen wird !

Gerade wenn Sie in 2006 weniger Gas verbrauchen werden, müssen Sie die Abschläge unbedingt selbst anpassen. Ich würde dem Energieversorger das dann einfach kurz mitteilen, damit er weis, warum Sie die Abschläge zusätzlich kürzen.

Also unbedingt anhand des Gasjahresverbrauchs in 2005 und den Preisen von 9/2004 in Ihrem Tarif den neuen Abschlag ausrechnen, und nur diesen zahlen !

Der Versorger darf Ihnen deswegen z. Bsp. nicht das Gas abstellen, ja er darf noch nicht einmal damit drohen ! Falls er es doch tut, schalten Sie die Energieaufsicht beim Landeskartelamt Ihres Bundeslandes ein, die Telefonnummern finden Sie hier:

www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml

Also, nur Mut ! Ich selbst zahle seit einem Jahr nur den alten Preis, ohne verklagt worden zu sein. Ich glaube auch inzwischen, dass man die \"Gaspreisrebellen\" laufen lassen wird, weil das Risiko für die Energieversorger viel zu hoch ist, eine Klage zu verlieren !

In diesem Sinne !

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Offline Long-Rider

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Brauche Hilfe auf Antwortschreiben
« Antwort #9 am: 30. März 2006, 07:52:25 »
Meine Abschläge muss ich zwischenzeitlich selbst überweisen.
Diese werde ich entspechend meines Verbrauchs und letzjähriger Überzahlung entsprechend anpassen. Ende Oktober werde ich dann sehen wie Erdgas Südwest reagiert.

 

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