Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH  (Gelesen 4730 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline taxman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 592
  • Karma: +0/-0
Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« am: 22. November 2005, 23:53:00 »
Hallo an Alle,

ich bin neu hier und habe mir alles zuerst mal brav durchgelesen (ca. 2 Stunden lang) und möchte nun meine Fragen (trotzdem) präsentieren und hoffe auf Eine(n) der mir weiterhelfen kann.

Ich bin Kunde der Erdgas Südwest GmbH, welche in 2004 aus der Badenwerk Gas GmbH hervorgegangen ist. Dies erfolgte durch Namensumwandlung. Dies bedeutet, dass es diese Firma, als solche, schon längere Zeit gibt, also kein Neuling.

Ich habe der letzten Gaspreiserhöhung zum 01.08.2005 widersprochen und auch der Abrechnung 2004/2005 welche im November kam. Leider kam es zu einer Erstattung (12 EUR, trotz 25% weniger Verbrauch) :evil: , weshalb ich keine Kürzungen vornehmen konnte, denn die Preiserhöhung zum 01.08.2005 war natürlich mitberechnet worden. Für den Widerspruch habe ich das SUPER-WIDERSPRUCHSSCHREIBEN genommen.

Eine wirklich nette Antwort (das war wirklich höflich geschrieben) bekam ich auch schon mit dem Hinweis, dass man die Kalkulationsgrundlagen nur einem Gericht offen legen werde, usw. usw. usw.. Ich denke hier kann ich mir weitere Erläuterungen ersparen. :wink:  

Jetzt bin ich natürlich wieder am Zug mit einer ordentlichen Antwort. Nur was mach ich jetzt. :(

1. Widerspruch aufrechterhalten und auf alle Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre erweitern? 8)  Ich habe gelesen, dass man Preissteigerungen bis zu 3 Jahre rückwärts noch widersprechen kann. Mit Gutschriften aus geänderten Abrechnungen ist ja nicht zu rechnen (in verschiedenen Treath´s bin ich auf den Begriff Lehrgeld gestoßen).

2. Aktuellen Abschlag neu berechnen und dem Versorger mitteilen warum und wie ich den neuen Abschlag ermittelt habe. 8)  Hierfür nutze ich am Besten das Berechnungsmodul, welches als download angeboten wird. Kann ich die Preise von vor 3 Jahren als Berechnungsgrundlage nehmen, für den aktuellen Abschlag?

3. Hab ich noch was vergessen?

4. Wie steht es mit einem Zusammenschluss mit anderen Betroffenen? Ich bin für so etwas sehr offen. Gibt es hier Erfahrungswerte anderer Gruppen, Mitglieder, Teilnehmer? Ich glaub Herr Cremer wird mir etwas dazu schreiben können. :D

5. Sollte man einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen? Z. B. Herrn Fricke! Hat jemand Erfahrung mit Kostenübernahme durch eine entsprechende Rechtschutzversicherung?

Na ja Ihr seht schon ein Neuer mit den ersten Gehversuchen !!!!

Ich danke schon mal für die Antworten

vom Markus aus der schönen Kurpfalz
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #1 am: 23. November 2005, 07:33:33 »
@taxman.

Natürlich Nr. 1, Widerspruch aufrecht halten und verweisen, dass sie nur die Preise vom Septemeber 2004 anerkennen.

nehmen Sie Ihren Vorschlag Nr. 2

Sie müssen bei der nächsten Abrechnungsperiode auf alle Fälle eine nachzahlung haben. Deshalb den Abschlag soweit einkürzen, dass man mit den alten Preisen und dem Verbrauch aus der letzten Rechnung mit den Abschlägen drunter liegt. Ggf. vor der Zahlungdes letzten Abschlages nochmals kontrollieren, dass aufgrund des Verbrauches, er könnte 2005/2006 ja niedriger sein, auf alle Fälle eine nachzahlung notwendig ist.

Denken Sie daran, dass Sie auch für Strom widerspruch einlegen können/sollten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline taxman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 592
  • Karma: +0/-0
Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #2 am: 23. November 2005, 08:38:37 »
Guten Morgen Herr Cremer,

ich dachte mir schon das die erste Antwort von Ihnen kommen würde.  :D Vielen Dank dafür.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass ich nicht gegen alle Gaspreiserhöhungen der letzten drei Jahre Widerspruch einlegen kann? :(

Wenn ich dies nicht machen könnte, ich habe in einem Nachtstudium nochmals nachgelesen das die letzte Gaspreiserhöhung vor dem 01.08.2005, eine am 01.01.2004 war. Die war echt heftig. Leider habe ich die Preise nicht im Kopf und auch nicht gerade vor mir auf Papier. :(

Insoweit wäre meine eigentliche Berechnungsgrundlage für den neuen Abschlag die zum 31.07.2005. Was jetzt nicht so super prickelnd wäre, da diese Erhöhung nicht so dramatisch war. :(

Also schon mal Danke für alle Antworten

vom Markus aus der schönen Kurpfalz (heute morgen Aussentemperatur minus 5 Grad, drinnen sau kalt, weil ich erst den Ofen so spät angeworfen habe, brrr) :oops:
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #3 am: 23. November 2005, 13:12:41 »
@taxman,

halte ich für nicht realistisch, dass man für die letzten 3 Jahre Widerspruch einlegen kann.

Sicherlich kann man die entstandenen Guthaben nicht zurückholen und eine Berechnung  auf der Grundlage ab 2002 durchführen.

Deshalb Widerspruch ab September 2004, auch wenn eine Erhöhung erst am 1.8.2005 war.

Sicherlich wird die Erdgas südwest auch am 1.1.06 die Preise erhöhen wollen. Schauen Sie mal nach auf der Internetseite bzw. auf der Internetseite der Vorlieferanten der Erdgas Südwest, nämlich die Thüga und die EnBW. Da findet man meistens was.
So bei der Saar-ferngas, die die SW KH beliefern, Presseerklärung Ende Juni zur Erhöhung 1.10.05 und \"tendenziel\" zum 1.1.2006.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz