Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

ESB (Erdgas Südbayern)

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catweezle2000:
Hallo Mitstreiter,

ich bitte um Entschuldigung, dass mein Beitrag nicht ganz vollständig ist. Hier noch ein Nachtrag:

Der 1. Mahnung ist ersichtlich, dass der Abschlag für 07/2006 einfach den Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung diese vermindernd zugeschlagen wurde. Damit wird nicht nur der neue Differenzbetrag zur Verbrachsabrechnung gemahnt, sonder gesondert aufgeführt auch der Abschlag für 07/2006. Dies, obwohl ich in meiner Abrechnung auf den Abschlag hingewiesen habe und auf der Überweisung ebenfalls "Abschlag Juli 2006" steht. Bereits mit Schreiben vom 23.07.05 wies ich darauf hin, dass "diese und künftige Zahlungen nicht mit dem nicht gezahlten Differenzbetrag zu verrechnen sind (§ 376 BGB)."

Was soll ich tun? Das läuft doch auf Gashahn abdrehen hinaus. :evil:

Gruß und danke für jeden Tip
Catweezle

pommes24:
Hallo Zusammen,
auch ich habe mehrere Widersprüche gegen die Preiserhöhungen eingelegt und auch gegen die Jahresabrechnung.

Da ich die Jahresrechnung nicht voll gezahlt habe, habe ich nun eine Mahnung erhalten.
Gegen die Mahnung werde ich Widerspruch einlegen.
 
" Schau\'n ma\' mal " :wink:
 
Gruß
pommes24

P.S.

--- Zitat ---...Das läuft doch auf Gashahn abdrehen hinaus...
--- Ende Zitat ---

Sperrandrohungen oder Gashahn abdrehen sind nur rechtens, wenn man gar nicht zahlen würde.
-> siehe auch im "Stadtwerke München"-Thread hier im Forum.

Noch zwei Infos:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4464&back_cont_id=1707
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4493&back_cont_id=1707

:!:  nicht einschüchtern lassen :!:
.

pommes24:
Hallo Zusammen,
jetzt gibts noch mal Neuigkeiten:  :o
Habe gerade beim ServiceCenter der ESB angerufen und war wohl nicht der erste; gleich die erste Frage:
ESB: "Sie haben eine Mahnung bekommen, obwohl sie Widerspruch eingelegt haben ?"
Ich: "JA !"
ESB: "Die Mahnungen gingen zunächst an alle. Wenn Sie nicht darauf reagieren, werden sie einen Brief erhalten. Wie es weitergeht und was wir machen werden, wisssen wir aber noch nicht. "
 :shock:

Na dann!
Ich schicke nun mal meinen Widerspruch gegen die Mahnung los.
Vorlage: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4493&back_cont_id=1707

Gruß
pommes24

Mainburg:
Habe den Rat von Hr. Cremer vom 03.08 bezüglich meiner Schilderung zur Kürzung der Jahresabrechnung von ESB (siehe Beitrag vom 3.8) befolgt und erneut Widerspruch gegen die ESB-Darstellung eingelegt.

Wochenlang tat sich nichts bis ich gestern, 25.08, eine 1. Mahnung über den Differenzbetrag zzgl. 2,50 € Mahngebühren bekommen habe.

Habe die gleichen Fragen gehabt und sehe, daß es bereits vielen von Euch so ergangen ist.

Werde diesbezüglich auch sofort der Mahnung widersprechen und dann weitersehen!

Viele Grüsse an Alle,

o_team:
Hallo zusammen,

auch ich habe von der ESB nun die erste Mahnung bekommen und werde dagegen mit dem empfohlenen Standardschreiben antworten.

Darüber hinaus mahne ich die ESB meinerseits nun an, denn die Verrechnung meiner Abschlagszahlungen mit meinen tatsächlichen Verbrauchskosten (Abrechnungspreis vom 07/2005-Zeitpunkt des 1. Einspruchs) ergibt eine Überzahlung zu Gunsten der ESB.
Diesen Betrag habe ich fällig gestellt und mahne ihn an. Im Falle einer Klage der ESB und meines möglichen Obsiegens kann ich den Betrag vielleicht doch noch (mit Zins und Zinseszins) zurückfordern.:twisted:

Gruß

o_team

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