Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlung unter Vorbehalt wird vom Versorger abgelehnt  (Gelesen 8827 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Hamster

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 32
  • Karma: +0/-0
Zahlung unter Vorbehalt wird vom Versorger abgelehnt
« am: 13. Januar 2006, 18:59:32 »
Hallo,
ich habe nach Erhalt der JVA mit einem Musterbrief auf die Preiserhöhungen meines Versorgers insoweit reagiert, dass ich ihm mitgeteilt habe, die künftigen Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten. Natürlich mit den entsprechenden Begründungen und Einsprüchen gegen die Erhöhung.
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Die Preiserhöhung wird mit den bekannten fadenscheinigen Begründungen als rechtens und leider unumgänglich dargestellt. Im letzte Satz heist es: ....., dass wir Ihrem Wunsch einer Zahlung unter Vorbehalt nicht zustimmen können.

Können die das so einfach?

Muss ich jetzt reagieren?
 
Danke für jede Antwort

Offline Maverick

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 99
  • Karma: +0/-0
Zahlung unter Vorbehalt wird vom Versorger abgelehnt
« Antwort #1 am: 13. Januar 2006, 22:22:34 »
Hi Hamster,

die Zahlung unter Vorbehalt würde Dir nichts bringen - das Geld wäre beim Versorger. Um es irgendwann zurückzubekommen, müßtest Du gegen das Unternehmen klagen, die Beweislast dreht sich um, d.h. vor Gericht müßtest Du Deinen Anspruch beweisen (d.h. die Unbilligkeit der Preise nachweisen, ohne die Kalkulationsunterlagen des Unternehmens in den Händen zu halten) und hättest noch das Kostenrisiko zu tragen.

Du solltest vielmehr mit Musterbrief gem. §315 BGB den Preiserhöhungen seit Herbst 2004 widersprechen, Abschläge nur noch kalkuliert nach den alten Preisen zahlen.
Das hat zur Folge, daß die Forderung Deines Versorgers nicht jetzt fällig wird (sie verjährt dadurch aber auch nicht), sondern erst dann, wenn ein Gericht einen \"billigen\" d.h. angemessenen Preis festsetzt.
Um ein Gericht damit zu befassen, muß aber dann erst einmal der Versorger klagen, d.h. er trägt die Beweislast und das Kostenrisiko.

Schau mal auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher nach, dort findest Du den Musterbrief und auch Informationen zum Prozesskostenfonds des Bundes der Energieverbraucher (...mit 10 EUR bist Du dabei...).

Weitere Infos hier im Forum, das auch eine Suchmaschine hat:  :wink:

Ich hoffe, dies hilft Dir für den Anfang weiter.
Schönes Wochenende und viele Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Hamster

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 32
  • Karma: +0/-0
Zahlung unter Vorbehalt wird vom Versorger abgelehnt
« Antwort #2 am: 14. Januar 2006, 12:12:55 »
Danke für die Antwort,
OK dann werde ich wohl deinen Rat befolgen. Mit dem ändern der Einzugsermächtigung habe ich allerdings so meine Schwierigkeiten.
Folgender Sachverhalt liegt vor:
bis Sept 2004 - AP 3,200 cent/kWh
Okt. bis Dez. 2004 - AP 3,500 cent/kWh
Jan. bis Sept. 2005 - AP 3,900 cent/kWh  
ab Okt. 2005  -  AP 4,400 cent/kWh
Der Jahresverbrauch beträgt pro Jahr kontinuierlich ca 46.500 kWh
Für das Jahr 2005 wurde eine Abschlagszahlung von 370,00 Euro festgesetzt, die an fünf Terminen (alle 2 Monate) per Lastschrift eingezogen wurde. Nach der Jahresrechnung, die ich jetzt erhielt, wurde der sechte Abschlag errechnet und auf 615,77 Euro beziffert. Dieser Betrag wird nun ebenfalls per Lastschrift eingezogen.
Für das Jahr 2006 hat der Versorger nun 11 monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 236,00 Euro festgelegt. Am Jahresende will er dann je nach Verbrauch die Höhe der zwölften und letzen Zahlung festlegen.
Nun meine Frage:
Was genau soll ich Ihm schreiben in Bezug auf die zukünftigen Abschläge (Höhe und Termine) die ich bereit bin zu zahlen ???

Danke für jede Antwort
Gruß Hamster

Offline windkraft

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Zahlung unter Vorbehalt wird vom Versorger abgelehnt
« Antwort #3 am: 14. Januar 2006, 15:40:36 »
@ Hamster

an Deiner Stelle würde ich mal über Alternativen zu deinem jetzigen Heizsystem nachdenken (PV- und/oder Windkraftanlagen). Damit kannst Du deinen Gasverbrauch deutlich verringern. Bei Deinem Verbrauch an kWh wäre das eine echte Alternative. :wink:


\"energiegeladene\" Grüße aus Delmenhorst

windkraft

Anonymous

  • Gast
Zahlung unter Vorbehalt wird vom Versorger abgelehnt
« Antwort #4 am: 14. Januar 2006, 17:20:50 »
@hamster

Klammern wir zur Beantwortung der Frage die Windkraft erst einmal aus. Dies ist nämlich ein anderes Thema, wenngleich mit Wind auch zunächst \"nur\" Strom erzeugt wird - und eine Umstellung der Heizung auf Strom sicher kaum zur Debatte stehen dürfte.

Wenn der Verbrauch relativ exakt bestimmt werden kann, ist dies zunächst einmal günstig. Also: Jahresverbrauch x Preis 09/2004 geteilt durch 12 = Abschlagshöhe. Einzugsermächtigung ggf. auf diesen Betrag begrenzen oder entsprechend überweisen. Falls Lastschrift für Tarif erforderlich sein sollte, nur die erstgenannte Möglichkeit.

Auf keinen Fall \"Zahlung unter Vorbehalt\". Den generellen Vorbehalt (auch der gekürzten Beträge) haben Sie zusätzlich mit dem Unbilligkeitsschreiben hoffentlich angezeigt. Legen Sie Ihrem Versorger Ihre Berechnung vor und teilen Sie ihm den Abschlagsbetrag mit, den Sie bereit sind zu zahlen (siehe Berechnung oben).

Dann warten Sie erst einmal ab. Sollte er überhöhte Beträge abbuchen, setzen Sie sich mit ihm in Verbindung und lassen diese dann ggf. zurückbuchen und überweisen die zugebilligte Summe.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Anonymous

  • Gast
Zahlung unter Vorbehalt wird vom Versorger abgelehnt
« Antwort #5 am: 19. Januar 2006, 18:55:59 »
Hallo,

habe dem Energieversorger mitgeteilt, daß ich seinen Lastschrifteinzug auf eine bestimmte Summe begrenze. Das scheint ihn aber nicht zu stören - er zieht weiter die alte Summe ein.
Die Bank läßt eine teilweise Rückbuchung einer Lastschrift nicht zu, nur die komplette Lastschrift.
Was tun?

Grüße, Thomas

Anonymous

  • Gast
Zahlung unter Vorbehalt wird vom Versorger abgelehnt
« Antwort #6 am: 19. Januar 2006, 19:13:14 »
Lastschrift komplett rückbuchen lassen und dann den von Ihnen errechneten Betrag selbst überweisen.Aber Verwendungszweck nicht vergessen.(Kundennummer und für welchen Monat)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz